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Aufenthaltsbewilligung nach Heirat im Ausland

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  • #16
    Aufenthaltsbewilligung nach Heirat

    Also wir haben es erst im Jänner geschafft. Weil es so lang gedauert hat bis alle seine Dokumente hier waren.

    Muss er in sein Heimatland ausreisen, oder kann es auch ein anderes Land sein, in das er einreisen DARF?

    [size=6]Was meinst du damit, "die Prüfung der Dokumente kann Monate oder Jahre dauern"???? [/size]

    Ich hab gehört das man am Flughafen verhaftet werden kann. Die können einen länger festhalten und eine Verwaltungsstrafe verhängen, die auch eine Freiheitsstrafe sein kann. Außerdem bekommt man in dem Fall auch ein Wiedereinreiseverbot...
    In wie weit stimmt das?

    Bei der derzeitigen Gesetzeslage finde ich es besser, sich illegal in Österreich aufzuhalten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich kenne Leute, die schon Jahre illegal hier sind.

    Mein Mann möchte das nicht. Er will offiziell Arbeiten und hier ein ruhiges Leben führen.
    Aber ich werd nicht zulassen das ich meinen Mann so lang nicht sehe!!!

    Er muss doch bestimmt eine Aufenthaltsbewilligung bekommen, oder?
    Bedeutet es gar nichts mehr das man eine Familie ist???

    LG

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    • #17
      noch was

      Was heißt das?

      Wenn der österr. Ehepartner einen sog. Freizügigkeitssachverhalt gesetzt hat (Erwerbstätigkeit od. Berufsausbildung im EU-Raum), sieht die Situation besser aus. In dem Fall bitte um Terminvereinbarung im HH-Büro.
      ????

      Ich arbeite als Buchhalterin und mache gerade eine Ausbildung zum Bilanzbuchhalter.

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