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Aufenthaltsbewilligung nach Heirat im Ausland

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  • Aufenthaltsbewilligung nach Heirat im Ausland

    Hallo,
    ich bitte um Euren Rat.
    Ich bin Österreicher, wohne seit einigen Jahren in Brasilien und habe vor kurzem eine Brasilianerin in Brasilien geheiratet. Nun haben wir beschlossen gemeinsam in Österreich zu wohnen.
    Welche Dokumente muß nun meine Frau mitbringen, damit die Ehe in Österreich gültig ist und damit sie eine permanente Aufenthaltsbewilligung bekommt? Ein vom Standesamt meines Hauptwohnsitzes in Österreich ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis ist bereits vorhanden (brauchte ich um im Ausland heiraten zu können)
    Wohin muß ich mich dann in Österreich wenden (Standesamt, Fremdenpolizei,..)?

    Viele Grüße und Danke für Eure Antworten

  • #2
    Zuständig für den Antrag ist in Ö die Fremdenpolizei, ein Antrag kann bei jedem Bezirkspolizeikommissariat eingebracht werden. Dokumente zum mitnehmen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Meldezettel, Reisepass. Weiters muss sie für den Antrag in Ö einen Unterhaltsnachweis erbringen sowie eine Krankenversicherung haben. Weiters ist darauf zu verweisen, dass die Dokumente aus Brasilien üpbersetzt und beglaubigt werden müssen. (dch. ausstellende Behörde sowie Überbeglaubigung dch. öst. Botschaft bzw. Legalisierungsbüro im Außenministerium in wien)

    mfg

    Michi, hh

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    • #3
      Ok, dankeschön für die Info, sieht nicht so kompliziert aus.
      Nur die Sache mit der Krankenversicherung ist mir noch unklar.
      Kann sie nicht mit mir mitversichert werden, wenn ich in Österreich einen Arbeitsplatz habe?
      Oder braucht sie nur eine temporäre Versicherung die zwischen Einreise und dem Zeitpunkt bis ich das mit der GKK erledigt habe gültig ist?
      Viele Grüße

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      • #4
        Falls Sie selbst arbeiten, können Sie sie ab Heiratszeitpunkt mitversichern-das reicht für die NB aus.

        mfg

        Michi, hh

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        • #5
          Zitat von helpingshands
          Zuständig für den Antrag ist in Ö die Fremdenpolizei, ein Antrag kann bei jedem Bezirkspolizeikommissariat eingebracht werden. Dokumente zum mitnehmen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Strafregisterauszug, Meldezettel, Reisepass. Weiters muss sie für den Antrag in Ö einen Unterhaltsnachweis erbringen sowie eine Krankenversicherung haben. Weiters ist darauf zu verweisen, dass die Dokumente aus Brasilien üpbersetzt und beglaubigt werden müssen. (dch. ausstellende Behörde sowie Überbeglaubigung dch. öst. Botschaft bzw. Legalisierungsbüro im Außenministerium in wien)
          Hallo!

          Ich bin in genau der selben Situation wie user Bernd: Ich bin Österreicher, bin in Brasilien und werde demnächst meine Brasilianische Freundin heiraten. In ein paar Monaten, wenn sie ihre Dissertation fertig hat, planen wir, nach Österreich zu gehen. Das mit den Dokumenten ist klar. Allerdings ist das mit dem Unterhaltsnachweis schwierig, da wir, wenn wir nach Österreich gehen, ja beide erstmal keinen Job haben.
          Wir haben jedoch erspartes Geld, von dem wir zu leben gedenken, bis wir eine Arbeit haben. Reicht das als Nachweis? Oder eine Bestätigung meiner Eltern, dass Sie uns im Notfall unterstützen werden?

          Noch weitere Fragen:
          * Bekommt meine Frau dann mit der Niederlassungsbewilligung auch automatisch eine Arbeitsbewilligung?

          * Wenn Sie nach Österreich kommt, soll sie da als Touristin einreisen, oder was ist am besten?

          Ich bitte um Hilfe!
          Rainer

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          • #6
            Hallo,

            1) Fürs erste wird mal ein vermögensnachweis ausreichen, falls Sie Arbeit finden, kann man das der bwehörde ja dann auf alle fälle nachsenden. Die NB reicht weiters für Erwerbstätigkeit aus, eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.

            2) Die einreise als Tourist und Antragstellung hier ist am gescheitesten. Das soll ab nächstem Jahr zwar etwas verkompliziert werden, es sollte aber keine Probleme geben.

            mfg

            Michi, hh

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            • #7
              Re: Aufenthaltsbewilligung nach Heirat im Ausland

              Zitat von Bernd
              Hallo,
              ich bitte um Euren Rat.
              Ich bin Österreicher, wohne seit einigen Jahren in Brasilien und habe vor kurzem eine Brasilianerin in Brasilien geheiratet. Nun haben wir beschlossen gemeinsam in Österreich zu wohnen.
              Welche Dokumente muß nun meine Frau mitbringen, damit die Ehe in Österreich gültig ist und damit sie eine permanente Aufenthaltsbewilligung bekommt?
              Hallo Bernd!

              Wie schon weiter oben im thread geschrieben, bin ich in der selben Situtation. Ich habe noch Infos bezüglich der Heiratsurkunde (per email vom Standesamt bekommen), die du vielleicht brauchen wirst:
              ---
              Wenn Ihre Eheschließung nach Ortsrecht (brasilianisches Recht) gültig geschlossen wurde, ist sie auch nach österrreichischem Recht gültig; allerdings bedarf die brasilianische Heiratsurkunde der DIPLOMATISCHEN BEGLAUBIGUNG (d.h.: Beglaubigung durch das brasilianische Außenministerium und Überbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde: Botschaft oder Generalkonsulat).
              Natürlich wäre bei Behördenwegen in Österreich eine von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch beglaubigte Übersetzung auf Deutsch beizulegen.
              Günstig wäre es auch, wenn Sie diese Eheschließung beim Standesamt Ihrer Geburtseintragung melden würden (Dokumente wie oben).
              ---

              liebe Grüsse
              Rainer

              Comment


              • #8
                Zitat von Anonymous
                Hallo,

                1) Fürs erste wird mal ein vermögensnachweis ausreichen, falls Sie Arbeit finden, kann man das der bwehörde ja dann auf alle fälle nachsenden. Die NB reicht weiters für Erwerbstätigkeit aus, eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.

                2) Die einreise als Tourist und Antragstellung hier ist am gescheitesten. Das soll ab nächstem Jahr zwar etwas verkompliziert werden, es sollte aber keine Probleme geben.

                mfg

                Michi, hh
                Ok, danke für die Info! Ist echt ein tolles Forum hier!
                lg
                Rainer

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                • #9
                  Re: Aufenthaltsbewilligung nach Heirat im Ausland

                  Zitat von Bernd
                  Ich bin Österreicher, wohne seit einigen Jahren in Brasilien und habe vor kurzem eine Brasilianerin in Brasilien geheiratet.
                  Hallo Bernd!

                  Wie schon geschrieben, möchte ich auch in Brasilien eine Brasilianerin heiraten. Hast du dazu ein Ehebefähigungszeugnis gebraucht, oder reicht dazu eine Personenstandsurkunde aus der ersichtlich ist, dass man noch nicht verheiratet ist?

                  bitte dringendst um Antwort
                  Rainer

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                  • #10
                    Hallo Rainer,
                    das Standesamt (Cartorio) in Brasilien verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis, welches das Standesamt aus Deiner Heimat austellt und auf portugiesisch übersetzt werden muß (von gerichtlich beeideten Übersetzer).
                    Damit das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird mußt Du Dokumente von Deiner Frau ins Deutsche übersetzen lassen (ebenfalls ger. bee.), ich benötigte einen Auszug der Geburtsurkunde meiner Frau (dort muß stehen, daß sie ledig ist!), ihren Reisepaß (in meinem Fall gab sich der Standesbeamte mit einer Kopie zufrieden) und ihren Meldezettel.
                    Der Meldezettel war das größte Problem , da es ein solcher (zumindest in Sao Paulo) nich mehr ausgestellt wird. Meine Frau forderte ein polizeiliches Führungszeugnis an, ist zwar eigentlich nicht notwendig, aber aus der geht zumindest ihre Wohnadresse hervor und der Standesbeamte war wieder zufrieden. Du selbst brauchst sowohl für das Ehefähigkeitszeugnis als auch fürs Heiraten deine "Standartdokumente": Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldezettel, etc,... also nix aufregendes.

                    Also Du solltest Dich mit Deinem Standesamt in Österreich in Verbindung setzen um die Sache mit dem Ehefähigkeitszeugnis zu klären und Deine Verlobte mit dem Standesamt ihres Wohnortes da von unterschiedlichen Cartorios oftmals unterschiedliche Dokumente gefordert werden.

                    Auf Wunsch schicke ich Dir eine Kontaktadresse von einer gerichtlich beeideten Dolmetscherin aus Graz, die "in beide Richtungen" übersetzt.
                    Ich habe meine Dokumente in Brasiulien eingescannt und sie hat mir die fertige Ãœbersetzung per Post geschickt. Jede Ãœbersetzung kostet 38 Euro.

                    Wichtig: in Brasilien kannst du nur heiraten solange du dich dort legal aufhältst, also entweder mit gültigem Visum oder als Tourist noch nicht länger als 3 Monate.

                    Viele Grüße

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                    • #11
                      Zitat von Bernd
                      Hallo Rainer,
                      das Standesamt (Cartorio) in Brasilien verlangt ein Ehefähigkeitszeugnis
                      Hallo Bernd!

                      Danke für die ganzen Infos. Ich habe mich eh mit einem Standesbeamten in Wien, meinem letzten Wohnort, in Verbindung gesetzt, der hat mir auch gesagt, was ich alles brauche für das Ehefähigkeitszeugnis. Alle Dokumente von meiner Freundin vom bras. Aussenministerium bestätigt und von der österr. Botschaft beglaubigt...

                      Irgendwie hat meine Mutter es aber geschaft, einen Geburtenbuchauszug und eine Bestätigung zu bekommen, dass kein Eintrag einer Ehe für mich vorhanden ist. Das ganze ist schon per FedEx unterwegs. Ob das wirklich ein Ehefähigkeitszeugnis ist weiss ich nicht, aber anscheinend ist das Cartorio hier zufrieden damit.

                      Hey, dürfte ich für allfällige Fragen deine email haben? meine ist rainer.haemmerle at reflex.at, das at ist durch den Klammeraffen zu ersetzen...

                      liebe Grüsse
                      Rainer

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                      • #12
                        Heirat auf den Bahamas, Scheidung in USA.

                        Ich bitte um Unterstützung
                        Meine Bekannte, (Deutsche) hat auf den Bahamas überstürzt eien Amerikaner geheiratet, und es zwei Monate später schon bereut.. Sie sind jetzt seit August letzten Jahres verheiratet. Sie lebt auch schon wieder seit November 2005 in Deutschland. Wie kann sie die Ehe scheiden, oder kann man sie aufheben? wie lange dauert es ungefähr bis die Scheidung durch ist. Inzwischen wollen auch beide die Scheidung. Keiner erhebt Ansprüche. Und wie oft muß Sie noch in die USA? Sie hat überlegt anzugeben, es wäre eine Scheinehe gewesen. Aber dann hätte sie Angst jetzt noch mal nach Amerika zu fliegen.
                        Wenn mir jemand Auskunft geben könnte wäre ich sehr dankbar.
                        Grüße Johann.

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                        • #13
                          Heirat auf den Bahamas, Scheidung in USA.

                          Sorry habs falsch reingesetzt

                          Comment


                          • #14
                            Aufenthaltsbewilligung nach Heirat im Ausland

                            Hallo!

                            Hab so ein ähnliches Problem. Hab meinen Freund vor kurzem in Österreich geheiratet. Das haben wir geschafft, obwohl sein Visum abgelaufen war. Jetzt möchten wir natürlich eines beantragen.
                            So wie es aussieht muss er dazu in sein Heimatland ausreisen.
                            Aber gibt es da keine [size=6]Schwierigkeiten am Flughafen???[/size]
                            Kann es passieren das er verhaftet wird? Und was dann?
                            Das er zuerst ein Touristenvisum beantragen soll und den Daueraufenthalt dann von hier aus hab ich schon öfter gehört.
                            Gibt es da echt keine andere Möglichkeit? Wie lang dauert sowas im Schnitt?

                            LG

                            Babsi

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                            • #15
                              Kommt darauf an, ob die Eheschließung schon 2005 oder erst 2006 geschlossen wurde: Bei Eheschließung 2005 gibt es eine theoretische Chance, aus humanitären Gründen die Inlandsantragstellung trotz derzeit fehlendem Aufenthaltstitel zugelassen zu bekommen; 2006 ist das innerösterreichisch nicht mehr möglich. Je nach Herkunftsland kann die Prüfung der erforderlichen Dokumente auch Monate bis Jahre dauern.

                              Wenn der österr. Ehepartner einen sog. Freizügigkeitssachverhalt gesetzt hat (Erwerbstätigkeit od. Berufsausbildung im EU-Raum), sieht die Situation besser aus. In dem Fall bitte um Terminvereinbarung im HH-Büro.

                              Touristensichtvermerke im Schengen-Raum werden für max. 3 Monate im Zeitraum von 6 Monaten ab erster Einreise erteilt. Eine Ausreise mit gültigen Dokumenten für das Herkunftsland, in das der Drittstaatsehepartner zurückreist, sollte keine größeren Probleme schaffen.

                              Grüsse,
                              Peter

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