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Heirat mit Russin

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  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #31
    An sich bestehen die Chancen, es wird das Familieneinkommen von rd. EUR 1200 nachzuweisen sein und ob es ein Ermittlungsverfahren wg. Aufenthaltsehen-Verdacht gibt? Möglich..

    Grüsse,
    Peter

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    • stef
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #32
      Zitat von vika Beitrag anzeigen
      Hallo!Ich hoffe,ich kriege hier die Antwort auf meine Frage.Ich bin Studierende aus dem nicht EU-Staat,seit 2006.Habe einen osterreichischen Freund,und wir wollen naechstes Jahr heiraten.Der ist aber arbeitslos.Mehr noch-dies wird seine 3 Ehe mit einer nicht EU-Burgerin sein.Wie stehen meine Chancen auf Erhalt vom Visum?Kriege ich Arbeitserlaubnis?Da habe ich meine Bedenken..
      Danke im Voraus.
      Deine Bedenken sind nicht unbegründet, was ich weiß geht dann nichts, weil er ja ein gewisses Einkommen vorweisen muss. Wirft ein schlechtes Licht...

      lg aus Wien

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      • masc
        Junior Member
        Auslaender
        • 12

        #33
        Schönen Tag an alle.

        Wir haben letzte Woche (in Russland) geheiratet und sie plant Ende Oktober zu mir zu kommen.
        Bis dahin sollte sie ihren neuen Pass bekommen haben (sie hat meinen Namen angenommen) und auch die Heiratsurkunde wird bis dahin übersetzt werden.

        Meine Frage ist: Was muss ich als erstes tun? Ich habe schon recht viel im Internet gesucht, aber ich weiss ehrlich nicht, an welche Stelle ich mich zuerst wenden soll?

        An die Fremdenpolizei um eine Einladung an die österreichische Botschaft zu schicken?
        An die MA35 um einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen?

        Also bis zur Hochzeit (alle Dokumente übersetzen und einreichen) war es ja kinderleicht, aber jetzt bin ich ziemlich planlos. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #34
          Im Wege der Botschaft den Familienzusammenführungs-Antrag einbringen, den dann in Wien die MA 35 entscheidet. Ich fürchte nur, mit Oktober wird sich das nicht ausgehen (bitte Suchfunktion verwenden, warum)

          Grüsse
          Peter

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          • masc
            Junior Member
            Auslaender
            • 12

            #35
            OK danke.

            Also die kurze Version: Ich gehe zur Fremdenpolizei für eine Einladung, und sie fährt dann mit all ihren Dokumenten (und meinen) zur österreichischen Botschaft. Dort bekommt sie dann ein Visum und wird dann gleich den Familienzusammenführungs-Antrag stellen, richtig?

            Oder kann sie den Familienzusammenführungs-Antrag nicht auch hier in Wien stellen?

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #36
              Wenn Sie rechtmäßig nach Österreich kommt, kann sie den Antrag in Wien stellen. Warum das nicht funktionieren wird, habe ich oben geschrieben

              Bitte meine Erklärungen lesen und nicht unangenehmes einfach ignorieren

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              • wedred
                Junior Member
                Auslaender
                • 1

                #37
                Staatsbürgerschaft, Witwenpension, Erbrecht

                Hallo,
                ich beabsichtige eine Frau aus Russland zu heiraten.
                Wie schnell kann Sie die Staatsbürgerschaft in Österreich erhalten?
                Wie schnell ihr neunjähriger Sohn?
                Ändert sich etwas, wenn ich ihn adoptiere?
                Ab wann hat sie ein Anrecht auf eine Witwenpension?
                Wie schaut es mit dem Erbrecht aus im Falle meines Ablebens?
                Vielen Dank an jeden der mir antwortet.
                Redolf

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                • sibasar
                  Senior Member
                  Auslaender
                  • 482

                  #38
                  Zitat von wedred Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  ich beabsichtige eine Frau aus Russland zu heiraten.
                  Wie schnell kann Sie die Staatsbürgerschaft in Österreich erhalten?
                  Wie schnell ihr neunjähriger Sohn?
                  Ändert sich etwas, wenn ich ihn adoptiere?
                  Ab wann hat sie ein Anrecht auf eine Witwenpension?
                  Wie schaut es mit dem Erbrecht aus im Falle meines Ablebens?
                  Vielen Dank an jeden der mir antwortet.
                  Redolf
                  Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, kann die Staatsbürgerschaft bei Erfüllung von sonstigen Voraussetzungen nach sechs Jahren durchgehend rechtmäßigen Aufenthalt verliehen werden. Die Staatsbürgerschaft wird auf den Sohn erstreckt.
                  Im Falle einer Adoption des Sohnes durch Sie entfällt gem. § 11b StbG diese Wartezeit für den (dann) Adoptivsohn.

                  Für Witwenpension darf ich Sie auf die nachstehenden links verweisen:
                  [url]https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/27/Seite.270411.html[/url]

                  Für Erbrecht:
                  [url]http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&sqi=2&ved =0CEoQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.notar.at%2Fnotar%2 Fuploads%2Ferbrechtkoller.pdf&ei=Kv5MU73xB4W44ASov 4GgCQ&usg=AFQjCNENvNJJlXxJ8XmFi9AlTkSIZqSlUw&bvm=b v.64764171,d.ZGU&cad=rja[/url]
                  MfG
                  Last edited by sibasar; , .

                  Comment

                  • gruawati
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 1

                    #39
                    Heirat mit einer Russischen Staatsbürgerin

                    Hallo erstmal.
                    Ich und meine Freundin, welche eine russische Staatsbürgerin ist und in Moskau wohnhaft ist, möchten heiraten und bei mir hier in Österreich zusammenziehen.
                    Könnt Ihr mir bitte helfen welche Punkte wir zu beachten haben und mit welchen Beamtenwegen wir beginnen sollen?
                    Sie kommt im Oktober für 2 Monate wieder zu mir (Touristen-Visum). Da wir dann danach im Winter oder Frühjahr heiraten wollen, wollte ich fragen ob sie schon jetzt Dokumente in Russland beantragen kann (übersetzte) die wir dann für die Einreichung der Heirat hier benötigen. Da ich hörte dass es ein langer Weg ist, bis es tatsächlich soweit kommt, möchten wir früh genug schon alles einreichen damit im Winter dann der Hochzeit nichts im Wege stehen kann. Also wäre bestimmt von Vorteil wenn sie bereits im Oktober alle nötigen Dokumente mitnimmt oder?
                    Und wie sieht es dann mit dem Visum aus? Generell planen wir nächsten Sommer bzw. spätestens im Sommer 2017 mit dem Hausbau zu beginnen, und bis dahin möchten wir natürlich schon gemeinsam leben. Sie soll auch Zugriff auf den österreichischen Arbeitsmarkt haben. Welche Schritte sind dafür dann einzuleiten? Und wie lange kann es denn dauern von der Heirat bis zum gültigen Visum für sie? Denn ehrlich gesagt, ich will nicht wirklich dass Sie inzwischen wieder nach Russland muss, ich will sie bei mir haben
                    Nochmal auch eine Frage zur Heirat. Eine Heirat ist schon möglich wenn Sie mit einem Touristen-Visum hier ist oder?
                    Ich habe auch gelesen dass das Einkommen für ein Ehepaar einen Betrag von 1300-1400 Euro haben muss damit sie eine Aufenthaltsbestätigung erlangen kann. Das wäre kein Problem, das übertreffe ich alleine schon um einiges. Wegen den Deutschkentnissen mach ich mir auch keine Sorgen, da sie in Moskau auf Ihrer Universität auch Deutsch gelernt hat und eben nun im Oktober und November auch einen Deutsch-Intensiv-Kurs belegen wird. Und generell versuchen wir das meiste gemeinsam in deutsch zu sprechen und nicht mehr in englisch, da wir ja beide wissen, dass die Sprache sehr wichtig für Sie ist, besonders später dann am Arbeitsmarkt. Also Sprach-Problem können wir ganz sicher abhaken.
                    Ich weiß sehr viele offene Fragen, wobei bestimmt noch einige mehr dann auftauchen werden.
                    Aber jetzt schon danke für eure Hilfe. Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe wir können einen gemeinsamen Konsens hier beginnen.
                    Danke

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #40
                      Wie lange die Dokumentenbeschaffung in Russland dauert, müssten Sie vor Ort herausfinden; Übersetzung in Österreich wohl einige Tage, Hochzeitstermin nach dem Standesamtkontakt - hängt vom Ort ab. Wien 5 Wochen aufwärts, kleine Landgemeinden ev. einige Tage

                      Ein Visum wollen Sie auf die Dauer sicher nicht, s. den angepinnten Thread "Visum <> Aufenthaltstitel". Die Beantragung des Aufenthaltstitels-Familienangehöriger ist am TAg 1 nach der hochzeit möglich, darf bis zu 6 Monate dauern, da kann also eine Ausreise durchaus erforderlich werden. Zum Ort gilt dasselbe wie bei den Standesämtern: Wien bis zu 6 Monate, kleine BH einige Wochen.

                      Wenn eine Schulabschluss vorliegt, der zu einem Studium berechtigt, wird kein Deutschnachweis bei Antragstellung verlangt, sonst muss ein A1-Zeugnis vorgelegt werden. ZU den geforderten € 1308 netto 12x im Jahr kommen Wohnkosten, die über € 278 liegen, und am 1.1.2016 gibt es die nächste Anpassung dieser Zahlen

                      Grüsse
                      Peter

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