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Heirat mit Thai Freundin in Österreich

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  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #16
    Die Eheschließung in Österreich hängt von der - unwahrscheinlichen - Visumserteilung ab, wenn die Botscahft wegen der Dokumentsüberbeglaubigungen von der heiratsabsicht weiß. Das ist nicht ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich.

    Deutschkenntnisse werden erst in Österreich verlangt (mit einiger Zeit, diese nachzuweisen), es kann die Behörde aber nachfragen, wie ihr euch verständigt.

    Grüsse,
    Peter

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    • mar0113
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #17
      Hallo Peter,

      Verstehe ich das richtig: am Besten wäre das Visum so früh wie möglich zu organisieren und anschließend die Dokumentüberbeglaubigungen durchführen,
      "dass niemand etwas erfährt"?

      Danke.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #18
        Also so dumm ist die Botschaft auch nicht...ich trau' ihnen ein Storno des Visums ohne weiteres zu. Visum C eines anderen Schengen-Staates könnte die einzige Option sein.

        Grüsse,
        Peter

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        • max230981
          Junior Member
          Auslaender
          • 11

          #19
          Heiratsvisum?

          Hallo. Hab seit einigen Monaten jetzt eine Thailändische Freundin. Haben auch schon zweimal versucht das sie das Visum bekommt. Hat mich allerdings nur Geld und Nerven gekostet. Das Visum wurde jedesmal abgelehnt.

          Jetzt hab ich gehört das es so etwas wie ein Heiratsvisum gibt, da kann sie dann 3 Monate nach Österreich und wenn in dieser Zeit geheiratet wird kann man das alles wieder verlängern.
          Ihr habt aber geschrieben das es so etwas nicht gibt. Wenn wir jetzt wieder das normale Besuchervisum beantragen und sie bekommt es wieder nicht war wieder alles umsonst. Wenn wir angeben das wir Heiraten wollen bekommt sie es dann? Wir müssen ja nicht Heiraten. Ich will ja nur das sie meine Familie mal kennenlernt und nicht wieder 2- 300 euro umsonst bezahlen.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #20
            In der österr. Rechtsordnung gibt es nach wie vor kein Heiratsvisum. Die Vertretungsbehörde wird bei Kenntnis einer Heiratsabsicht wohl noch weiniger an die Rückkehrbereitschaft glauben...

            Bei Hochzeit im Ausland wird ein Aufenthaltstitel (zum dauerhaften Zuzug nach Österreich) beantragt, auf dessen Erteilung es bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Unterhalt, Unterkunft, Krankenversicherung) einen Rechtsanspruch gibt.

            Weil es oft für Verwirrung sorgt: Aufenthaltstitel <> Visum, bitte sorgfältig auseinanderhalten, Verwechslungen können fatale Folgen haben

            Grüsse,
            Peter

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            • elcazador
              Junior Member
              Auslaender
              • 27

              #21
              Heirat mit Thai-Frau, Besuch der Gattin in AT

              Hallo!

              Ich weiß, diese Fragen wiederholen sich vermutlich zig mal, aber für einen Laien ist das echt kompliziert.

              Ich werde meine Freundin in Thailand heiraten. Dort werden wir alle Formalitäten erledigen und sie wird meinen Namen annehmen. Nachdem sie aktuelle Dokumente hat, möchte ich mit ihr gemeinsam nach AT reisen. Eigentlich ist es gar nicht Zielsetzung, dass sie grundsätzlich hier wohnt, sondern wir wollen, den Sommer hier verbringen. Und das wird bzw. soll sich alle Jahre wiederholen.

              Was kann ich tun, dass meine Frau für 3 Monate einfach nach AT kommt.

              Weitere Fakten:
              - Job kann sie in Thailand nicht nachweisen, da sie am Land bei Ihrer Familie am Bauernhof wohnt.
              - mein Einkommen in AT >2500 EUR
              - kein Deutsch
              - Altersunterschied 7 Jahre
              - sie hat Kind, welches diese 3 Monate bei den Großeltern bleibt.

              Fragen:
              - Wie kann ich der AT-Botschaft in Bangkok belegen, dass wir verheiratet sind? Dokumente (z.b. Heiratsurkunde) in Englisch oder in Deutsch?
              - Was benötigen wir für so ein Visum?
              - Wie stehen die Chancen auf dieses Visum? Was sind die Fallen bzw. welche Fehler sollte man nicht machen?
              - Aufenthalttitel ist ja meines Erachtens kein Thema, da sie ja nur relativ kurz in AT sein soll?

              Danke im Voraus für Eure Unterstützung.

              LG

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #22
                Heiratsurkunde mit Apostille des Außenministeriums, deutsche Übersetzung (die englische müssen sie nicht akzeptieren), das ist der einfachere Teil

                Das Problem wird die "Wiederausreisebereitschaft" sein - wenn Ihr 9 Monate im Jahr in Thailand lebt und das belegbar ist - try it.

                Unterhalt wird durch den Einkommensnachweis des Gatten belegbar sein, Krankenversicherung sieht einfach professioneller aus, der Rest in Verhandlungssache.

                Bei einer Inanspruchnahme von europarechtlicher Freizügigkeit besteht in der Theorie ein Rechtsanspruch auf einen Einreisesichtvermerk. (wollen hoffen, dass die Botschaft das auch versteht)

                Grüsse,
                Peter

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                • max230981
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 11

                  #23
                  Ich glaub einfacher ist es wenn man(n) rüber geht. Ich bin es echt leid mich immer mit der verdammten Botschaft zu streiten.

                  Comment

                  • elcazador
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 27

                    #24
                    Danke Peter!

                    Es wird schwer die Ausreisewilligkeit zu belegen. Gibt es hier Tipps? Vielleicht, dass ja Ihre Tochter für die 8 bis 10 Wochen in Thailand bleibt?

                    "Bei einer Inanspruchnahme von europarechtlicher Freizügigkeit besteht in der Theorie ein Rechtsanspruch auf einen Einreisesichtvermerk. (wollen hoffen, dass die Botschaft das auch versteht)"

                    Sorry, aber was ist die europarechtliche Freizügigkeit und wie kann ich diese in meiner Situation nutzen?

                    LG & Danke

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #25
                      Die Rückkehr zur Tochter ist ein guter Anfang, aber ich würde auch Ihre Position (wie lange wollen Sie in Thailand sein, wie funktioniert das mit Job/Unterhat, etc) darstellen.

                      Von den europarechtlichen bedingungen erfasst siend Sie dann, wenn Sie eine Zeit lang in einem anderen EU-Staat gelebt/gearbeitet haben, grenzüberschreitend Dienstleistungen erbracht haben, eine Ausbildung im anderen EU-Staat absolviert haben u. dgl.

                      Grüsse,
                      Peter

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #26
                        Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                        Von den europarechtlichen bedingungen erfasst siend Sie dann, wenn Sie eine Zeit lang in einem anderen EU-Staat gelebt/gearbeitet haben, grenzüberschreitend Dienstleistungen erbracht haben, eine Ausbildung im anderen EU-Staat absolviert haben u. dgl.
                        Ich würde das eher im Präsens formulieren (und im Perfekt nur, wenn es sich auf die beabsichtigte Reisebewegung nach Österreich bezieht).

                        Wir haben das hier schon einmal, glaublich ebenfalls auf Thailand bezogen, eingehend erörtert (Freizügigkeit nur, wenn vor Rückkehr nach Österreich ein beruflicher Zwischenstop zB in Deutschland eingelegt wird oder wenn die Tätigkeit in Thailand für einen zB deutschen Dienst- oder Auftraggeber erfolgt).

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #27
                          ..als ganz sichere Position gut, eine weitere Auslegung harrt einer höchstgerichtlichen Entscheidung (wobei es immer wieder Verwaltungsentscheidungen unter Anerkennung früherer Freizügigkeit gab)

                          Grüsse,
                          Peter

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                          • max230981
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 11

                            #28
                            Heirat in Thailand

                            Hallo
                            da wir das Visum für meine Freundin so schwer bekommen haben wir uns jetzt entschlossen im Mai in Thailand zu Heiraten.
                            So jetzt meine Frage. Welche Papiere benötige ich, wo bekomme ich diese und wie lange kann das dauern bis ich alles beisammen habe?
                            Welche Papiere benötigt sie? Und wie läuft das alles dann in Thailand ab?
                            Danke für eure hilfe.
                            Max

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #29
                              1. würde die Suchfunktion all diese Fragen beantworten
                              2. in Kurzfassung
                              Für die Heirat: Geburtsurkunde, Pass, Ehefähigkeitszeugnis
                              Für den Niederlassungsantrag: Heiratsurkunde, Nachweise von Unterkunft, Unterhalt, Krankenversicherung, Strafregisterauszug, Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit

                              Fremde Dokumente jeweils übersetzt und beglaubigt

                              Grüsse,
                              Peter

                              Comment

                              • max230981
                                Junior Member
                                Auslaender
                                • 11

                                #30
                                Erstmal danke für die rasche Antwort. Was ist ein Niederlassungsantrag? Benötige ich diese Sachen alle oder ist der Niederlassungsantrag für sie?
                                MfG Max

                                Comment

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