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Heirat mit Thai Freundin in Österreich

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  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #31
    Die Dokumente für die Eheschließung brauche Sie beide.
    Den Niederlassungsantrag stellt die dann Angetraute - oder sind Sie auch kein EWR-Bürger?

    Grüsse,
    Peter

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    • max230981
      Junior Member
      Auslaender
      • 11

      #32
      Ich bin Österreichischer Staatsbürger. Und mit dem Niederlassungsantrag bekommt sie dann das Visum? Wo bekommt und beantragt man diesen Niederlassungsantrag? Wie lang kann sie dann in Österreich bleiben? Und für die Hochzeit brauchen wir nicht mehr als Pass, Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis? hab mir das immer komlizierter vorgestellt.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #33
        ad Dokumente: zzgl. Ãœbersetzungen/Beglaubigungen, was das Standesamt in Thailand eben verlangt - das soll ihre Verlobte in Erfahrung bringen

        ad weiteres verfahren: Der Antrag auf Erteilung eines "Aufenthaltstitels-Familienangehöriger" wird bei der österr. Botschaft eingebracht, an die zuständige (Wohnsitz-)Niederlassungsbehörde in Österreich weitergeletitet. Nach postiver Entscheidung wird die Botschaft informiert und stellt ein Einreisevisum (in Form eines Visum D) aus. Die erstmalige Niederlassungsbewilligung gilt für ein Jahr und kann im Inland verlängert werden

        Grüsse
        Peter

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        • max230981
          Junior Member
          Auslaender
          • 11

          #34
          Wenn man verheiratet ist kann so ein bescheid ja eh nur positiv ausfallen oder?
          Ansonst vielen dank fürs erste.

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #35
            Zitat von max230981 Beitrag anzeigen
            Wenn man verheiratet ist kann so ein bescheid ja eh nur positiv ausfallen oder?
            Nein, warum ?

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            • max230981
              Junior Member
              Auslaender
              • 11

              #36
              Warum nein. Fällt das nicht unter Familienzusammenführung? Was könnte passieren das das abgelehnt würde?

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #37
                Nein bei Nichterfüllung von Antragsvoraussetzungen oder fremdenpolizeilichen Versagungsgründen. Das Recht aud Familienzusammenführung ist nicht absolut

                Grüsse
                Peter

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                • max230981
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 11

                  #38
                  Das ist aber klar wenn ich heute Dreck am stecken hab das das nix wird.

                  Was anderes. Muss sie eigentlich schon einen Deutschtest machen oder ist das bisher nur in Deutschland so? Hab da schon was läuten gehört.

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #39
                    ..auch nicht, wenn gegen die Gattin etwas vorliegt.

                    Die Integrationsvereinbarung ist binnen 5 Jahren ab erstmaliger Erteilung eines Aufenthaltstitels nachzuweisen (Deutschkenntnissse auf A2-Niveau)

                    Grüsse,
                    Peter

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                    • max230981
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 11

                      #40
                      Wie läuft dann so eine Hochzeit eigentlich ab? Wir wollen im kleinen heiraten also nur auf der Botschaft oder wo kann man so etwas noch machen bzw. was ist das einfachste.
                      Müssen die Dokumente auf Deutsch übersetzt sein oder reicht Englisch?

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #41
                        Ich weiß nicht, woher das Gerücht über die Eheschließung auf der Botschaft kommt - tun österr. Botschaften an sich nicht.

                        Zu den Anforderungen betreffend Eheschließung im Ausland: Die Dokumente liefert die Suchfunktion oder die Auskunft durch das jeweilige nationale Standesamt

                        Grüsse,
                        Peter

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                        • max230981
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 11

                          #42
                          So weiß jetzt schon eigentlich recht gut bescheid. Hätte nur noch eine Frage.
                          Wie läuft das mit dem Versichern? Ist meine Freundin mit mir mitversichert sobald wir verheiratet sind? Oder muss ich sie die erste Zeit selber Versichern? Brauch ja etwas das ich der Botschaft zeigen kann wenn sie zu mir nach Österreich kommt.

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #43
                            Mitversicherung erfordert einen Meldezettel in Österreich; die erste Versicherung wird darum eine private sein.

                            grüsse,
                            peter

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                            • max230981
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 11

                              #44
                              Was ist eigentlich wenn es nach einigen Jahren zur Scheidung kommt. Was passiert mit dem Besitz den ich jetzt schon habe? Das was man sich miteinander aufbaut wird ja 50/50 geteilt nach Thai gesetz oder? Gibt es da eine Absicherung die Man(n) machen kann?

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                              • helpingshands
                                Moderator
                                Auslaender
                                • 15876

                                #45
                                ..nachdem das keine Fremdenrechtsfrage ist: nicht heiraten...

                                Aus dem anzunehmenden letzten gemeinsamen Wohnsitz heraus wird das österr. Gericht thailändisches Recht anzuwenden haben

                                Grüsse,
                                Peter

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