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Heirat mit Thai Freundin in Österreich

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  • roadrunner
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    #46
    hi, als Treadstarter bin ich auch mal wieder hier

    Bei uns ist alles ok und zufrieden.

    ABER, leider hab ich einen Bekannten dieses Jahr mitgenommen, und der (60 Jahre) will nun seine Freundin (27 Jahre) heiraten. Nach 4 Wochen

    Heiraten wollen sie in Thailand.

    Wenn dies geklappt hat, wie lange muß er dann wenn alle Papiere ok sind, die bei der Botschaft abgegeben wurden, auf das Visum für sie in etwa warten?

    Oder schiebt der Staat, in Anbetracht des beträchtlichen Altersunterschiedes einen Riegel vor?
    Ausser 2 Kindern kann sie absolut nichts für eine Rückkehrwilligkeit zB. vorweisen.

    Es ist nicht so, dass ich ihm sein "Glück" nicht gönnen würde, aber da ich selber dabei war, ist es das sprichwörtlich Offensichtliche, das hier einer
    ausgenutzt werden soll........
    Meine Frau (Thai) war ja mit, und ich spreche auch schon bissl thai, und einiges hat mir eben nicht gefallen...
    Er will natürlich nix hören, und verwirft alle Ratschläge.

    Ach ja, er ist sogar in Pension, aber er will nicht in Thailand bleiben, er will mit ihr nach ÖSterreich.......
    das nur am Rande

    mfg Roadrunner
    Last edited by roadrunner; , .

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #47
      Normales Erstantragsverfahren, zur Dauer: Suchfunktion
      Es kann durchaus Ermittlungen wegen des Verdachts einer Aufenthaltsehe (umgangssprachlich: Scheinehe) geben - keine Ahnung, was dabei herauskommt

      Grüsse,
      Peter

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      • jpot
        Junior Member
        Auslaender
        • 3

        #48
        Hi,

        ist für eine Hochzeit mit einer Thai in Thailand wirklich ein Ehefähigkeitszeugnis nötig?
        Laut Standesamt werden dann neben allen Dokumenten (übersetzt natürlich) auch die Unterschrift der Verlobten auf dem Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt.

        Reicht eventuell auch ein Ledigkeitsnachweis?

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #49
          Das wird das Standesamt in Thailand entscheiden - bitte dort erkundigen. Wenn denen eine Ledigkeitsbestätigung reicht, ok.

          Grüsse,
          Peter

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          • cyberbkk
            Junior Member
            Auslaender
            • 2

            #50
            Wer seine Thailändische Freundin (egal ob in Österreich oder Thailand) heiraten will und Hilfe bei der ganzen Angelegenheit braucht, bitte per PN melden.

            lg
            cyber

            PS: Da ich gerade gesehen habe das PN nicht mehr geht, einfach eine Email schreiben...
            Last edited by cyberbkk; , .

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #51
              Dass Sie die Abläufe in Thaliand kennen, mag schon sein; im österr. Fremdenrecht wäre ich mit der bloßen Eigenerfahrung vorsichtig...

              Grüsse,
              Peter

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              • Alfredi
                Junior Member
                Auslaender
                • 5

                #52
                Vermutlich müssen alle Ehefrauen,egal ob aus Thailand oder Phillipinen,einen "Strafregisterauszug" ihres Heimatlandes (In Deutschland polizeiliches Führungszeugnis genannt) vorlegen,wenn sie einen Daueraufenthalt bei der Fremdenpolizei in Österreich beantragen.
                1.Ist das richtig?Ich als Deutscher mußte das NICHT tun, als ich nach Österreich kam.Muß dieses Domument legalisiert sein,wenn ja von wem,oder reicht das Original?Muß es übersetzt werden,muß diese Übersetzung legalisiert sein, oder reicht die Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers?
                2.Wie heißt der korrekte Fachausdruck in englisch für "Strafregisterauszug",damit ich meiner künftigen Frau erklären kann ,was das ist.


                Im Ãœbrigen hier noch Hinweise zu einer Frage ,die ich in einem anderen Thread gestellt hatte:
                Benötigt man feste Arbeit, oder reicht Vermögen bei der Unterhaltsberechnung?

                Hierzu eine deutsche Ausländerbehörde gestern:

                Zumindest in Deutschland genügt Vermögen für die kommenden 60 Monate(Sozialhilfesatz+Miete),so wie Peter das auch für Österreich vermutet.

                Die sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin dieser deutschen Ausländerbehörde meine noch,dass es in Österreich aufgrund EU-Freizügigkeit
                für mich einfacher sei meine Frau zu holen, als für Einheimische.
                Dies bedeute,dass Einheimische in diesem Fall diskriminiert würden, und deshalb auf EU-Freizügigkeit klagen könnten(diese Fälle gab es offensichtlich schon).
                Normalerweise muß sich Österreich bei eigenen Bürgern nicht an EU-Familienzusammenführungs-Recht halten(das österreichische Recht ist restriktiver), offensichlich kann man sich aber gegen diese Behördenwilkür durchaus zur Wehr setzen.

                Alfredi
                Last edited by Alfredi; , .

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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #53
                  Ihre Hilfsbereitschaft in Ehren - sie ist bloß nicht wirklich hilfreich, weil unscharf :

                  Zitat von Alfredi Beitrag anzeigen
                  Vermutlich müssen alle Ehefrauen,egal ob aus Thailand oder Phillipinen,einen "Strafregisterauszug" ihres Heimatlandes (In Deutschland polizeiliches Führungszeugnis genannt) vorlegen,wenn sie einen Daueraufenthalt bei der Fremdenpolizei in Österreich beantragen.
                  Falsch :
                  Strafregisterauskünfte (engl. wohl "police records", "criminal records" odgl.) müssen nur bei Erstanträgen auf Erstaufenthaltstitel vorgelegt werden.
                  Mittels eines Erstantrags kann nichts beantragt werden, was "Dauer-" heißt (sowas gibt es seit 01.01.2010 nur mehr noch bei Verlängerungen).

                  Und: Von Eheleuten freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (wie zB von Ihrer Thai-Frau, falls Sie Deutscher sind) darf Österreich auch bei Erstanträgen (hier: auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte) keinen Strafregisterauszug verlangen. Sie bekommen im übrigen auch keinen AufenthaltsTITEL sondern nur eine Dokumentation ihres Aufenthaltsrechts.

                  Zitat von Alfredi Beitrag anzeigen
                  Zumindest in Deutschland genügt Vermögen für die kommenden 60 Monate(Sozialhilfesatz+Miete),so wie Peter das auch für Österreich vermutet.
                  Peter vermutet dies nicht nur, sondern ist das inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (obwohl aber, worauf Peter hier immer hinweist, das Gesetz ausdrücklich von "festen und regelmäßigen Einkünften" in der erforderlichen Höhe spricht).

                  Zitat von Alfredi Beitrag anzeigen
                  Dies bedeute,dass Einheimische in diesem Fall diskriminiert würden, und deshalb auf EU-Freizügigkeit klagen könnten(diese Fälle gab es offensichtlich schon).
                  Normalerweise muß sich Österreich bei eigenen Bürgern nicht an EU-Familienzusammenführungs-Recht halten(das österreichische Recht ist restriktiver), offensichlich kann man sich aber gegen diese Behördenwilkür durchaus zur Wehr setzen.
                  Stimmt so auch nicht :
                  Man kann nicht "auf EU-Freizügigkeit klagen", sondern sie ausüben und dadurch in den Genuß des günstigeren EU-Familienzusammenführungsrechts gelangen.
                  Und : Der EuGH hat sich bislang für Inländerdiskriminierungsfragen unzuständig erachtet, weil sie lediglich interne Sachverhalte ohne direkten Gemeinschaftsbezug betreffen würden. (Möglicherweise hat sich daran mit Inkrafttreten der Lissabonner Verträge etwas geändert; ist aber noch zu früh, dazu etwas zu sagen.)
                  Der österreichische VfGH hat früher Inländerdiskriminierungen im Fremdenrecht für verfassungswidrig erklärt, seit 2007 hat er sie aber bereits zweimal als sachlich gerechtfertigt erachtet und bestätigt; und dabei bleibt es nun wohl auch.
                  Die einzig mögliche Mobilisierung gegen die Inländerdiskriminierung im Fremdenrecht spielt sich daher aktuell eben nicht auf dem Rechtsweg ab.

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                  • jpot
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 3

                    #54
                    Hallo allerseits,

                    für alle die sich im Internet nicht alle benötigten Dokumente zusammensuchen wollen hier nochmal alles kurz zusammengefasst.
                    Vorne weg möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht billig ist und sich ein Recht anschaulicher Betrag (um die 1000 Euro) allein für die Dokumente benötigt wird. Hier sind weder die Flüge, noch eventuelle Anreisen bzw. Übernachtungskosten in Bangkok inkludiert.

                    Für die Heirat wurden folgende Dokumente benötigt:
                    von der thailändischen Braut:
                    - Geburtsurkunde
                    - Meldezettel (Hauspapiere)
                    - Ehefähigkeitsbestätigung
                    - Reisepass
                    - Auszug aus dem Vornamensregister (bei Änderung des Vornamens)

                    vom Bräutigam:
                    - Staatsbürgerschaftsnachweis
                    - Geburtsurkunde

                    Alle thailändischen Dokumente (bis auf den Reisepass) müssen zuerst beim thailändischen Außenministerium vorgelegt werden. Das Außenministerum beglaubigt die Originaldokumente normalerweise mit "SEEN AT THE MINISTRY OF FOREIGN AFFAIRS" bzw. "CERTIFIED TRUE COPY" (in meinem Fall war die Geburtsurkunde eingeschweißt und konnte somit nicht direkt beglaubigt werden, hier wurde vom Außenministerium eine beglaubigte Kopie ausgestellt), der Unterschrift eines Mitarbeiters, sowie einem Stempel (Roter Adler umrandet von grüner Schrift). Die Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium kostet soweit ich mich erinnern kann 700 THB pro Dokument.

                    Anschließend geht man zur österreichischen Botschaft, welche die thailändische Beglaubigung überprüft (und sozusagen überbeglaubigt). Kostenpunkt € 30,- pro Dokument, zu zahlen in THB. Die Dokumente lagen in meinem Fall 2 Tage auf der Botschaft, also sollte man schon etwas Zeit einkalkulieren. Das thailändische Außenministerium hat die Beglaubigungen sofort durchgeführt.

                    Mit diesen 2 Beglaubigungen (das Standesamt redet hier von einer Ampostille) können die Dokumente jetzt übersetzt werden. In Österreich gibt es derzeit nur einen gerichtlich beeideten Dolmetscher ([url]http://www.gerichtsdolmetscher.at/index.php?option=com_content&view=article&id=55&It emid=64&lang=de&country=919[/url]) für die thailändische Sprache.

                    Für das Visa werden folgende Dokumente benötigt:
                    - 2 aktuelle Passfotos
                    - Reisepass
                    - Reisekrankenversicherung (die "Europäischen Reiseversicherung" kann ich hier empfehlen [url]http://www.europaeische.at[/url])
                    - Flugreservierung (über Hin- sowie Rückflug)
                    - Elektronische Verpflichtungserklärung (Abzugeben bei der Fremdenpolizei)
                    - aktueller Bankauszug (der Antragsstellerin)
                    - Bestätigung über den Hochzeitstermin (hierfür sind alle für die Heirat benötigten Dokumente dem Standesamt vorzulegen, Kostenpunkt: € 15,30)

                    weiters sollte die Antragsstellerin folgende Dokumente mitnehmen (falls vorhanden)
                    - Einkommensnachweis (der Antragsstellerin)
                    - Kopie des Sparbuches (der Antragsstellerin)
                    - Zeugnisse

                    Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 65,- zu zahlen in THB

                    Für die Elektronische Verpflichtungserklärung wiederum werden folgende Dokumente benötigt ([url]http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Fremdenpolizei/einreise_visa/Visum_6.aspx[/url]):
                    - Einkommensnachweis
                    - Meldezettel
                    - Mietvertrag (bzw. Auszug aus dem Grundbuch)/Nachweis über die Betriebskosten
                    - Reisepass
                    - Reisepass der Verlobten (Kopie)
                    - Bestätigung über Nettogehalt (oder die letzten 3 Gehaltszettel)
                    - Nachweis über Kredit
                    - Selbstauskunft des KSV von 1870 (Kostenpunkt € 29,55 [url]http://www.ksv.at[/url])
                    - Nachweis über den Reisezweck (in diesem Fall habe ich Heirat angegeben)
                    - Wohnadresse der Verlobten

                    Ich habe auf einigen Seiten gelesen, dass die Botschaft bzw das Ministerium bei der Angabe von Hochzeit aus Prinzip Visaanträge ablehnt.
                    Auch wurde mir auf der Fremdenpolizei von einem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass die Angabe von Heirat als Reisezweck dumm ist, da der Antrag dann fix abgelehnt wird.

                    Ob es jetzt wirklich so ist, und ich nur wahnsinniges Glück gehabt habe, sei dahingestellt. Fakt ist, das Visa wurde erteilt.

                    Sofern es Fragen gibt, werde ich natürlich auch versuchen diese zu beantworten.

                    lg
                    Last edited by jpot; , .

                    Comment

                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #55
                      ad Ãœbersetzer: Es gibt eine Liste auf [url]www.gerichtsdolmetscher.at[/url]
                      Wenn es mehrere Personen für die gegenständliche Sprache gibt, sind sie alle zugelassen, persönliche Vorlieben eines bestimten Beamten zählen nicht. Wenn es nur einen gibt, war der Hinweis auf diesen ein zusätzliches Service

                      Grüsse,
                      Peter

                      Comment

                      • jpot
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 3

                        #56
                        Hi,

                        danke für den Hinweis. Habs korrigiert. Es gibt leider wirklich nur Hr. Györi.

                        lg

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                        • anhaenger
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 6

                          #57
                          Zuständigkeit ?

                          Ich darf diesen etwas älteren Thread nochmals nach vorne holen, da meine Frage hierher am besten zu passen scheint:

                          Sachverhalt:

                          Die Thai-Freundin reist mit einem Schengenvisum als Tourist ein. Dann erfolgt der Entschluss hier in Ö einen EU Bürger zu heiraten.

                          Jetzt hat sie zwar alle thailändischen Papiere mit (mit oben erwähntem Stempel des Ministry of Foreign Affairs), die zusätzliche Beglaubigung durch die Ö-embassy aber logischerweise noch NICHT.

                          Fragen:

                          1.)

                          Erkennt das Ö-Standesamt diese Papiere (nach Übersetzung hier in Ö) an, oder muss man die Papiere erst nach Bangkok an die Ö-Embassy schicken um sie dort "doppel beglaubigen" zu lassen ?

                          2.)
                          Nach der erfolgten Heirat, hat sie ja durch das Touristenvisum noch ein Zeitfenster in dem sie sich in Ö aufhalten kann.

                          Jetzt wird hier aber sehr oft erwähnt, dass man sich für das Warten auf die Niederlassungsbewilligung nicht auf diese Rest-Dauer verlassen sollte.

                          Angenommen, die Niederlassungsbewilligung wird während der Dauer des Touristen visum (noch) nicht erteilt, dann muss sie ja nach Thailand zurück, und dort muss man ein erneutes Visum beantragen.

                          Für dieses erneute Visum muss man dann ja wohl eine elektronische Bürgschaft beim Bezirkserheber stellen ?

                          Jetzt die Frage:
                          Wenn man die finanziellen Verhältnisse schon bei der MA 35 dargelegt hat (Antrag auf Niederlassungsbewilligung),
                          kommunizieren MA35/Bezirkserheber dann miteinander, oder muss man beim Bezirkserheber nochmals alles neu darlegen ?

                          3.)

                          Gibt es eine Möglichkeit IM VORFELD seinen zuständigen Sachbearbeiter bei der MA 35 zu erfahren.
                          Wenn man am Infostand im EG nachfragt, bekommt man oft andere Antworten, als wenn man dann im zuständigen Büro sitzt.

                          Wenn man aber den zuständigen Beamten wüsste, bevor der Vorgang gestartet wird, wäre es gewiss einfacher bestimmte Punkte vorab richtig vorzubereiten.

                          Danke für Ihre Antworten

                          Comment

                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #58
                            Die Letztbeglaubigung ist erforderlich, da Thailand nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist Ob sich das Legalisierungsbüro des BMeiA auf die alternative Route via Thai-Botschaft in Wien und dann eben Legalisierungsbüro einlässt, wäre dort zu erfragen. Sie können, mssen aber nicht; wen nen - ÖB Thailand.

                            Das "erneute Visum" beantragen ist meist sinnlos, da es mangels Rückkehrbereitschaft kaum erteilt wird. Entscheidung im Niederlassungsverfahren abwarten, dann gibt es ein Einreisevisum zum Abholen der Karte

                            Wenn Sie nachforschen, wer der "Bezirkserheber" ist, finden Sie auch heraus, dass der nichts mit der MA zu tun hat.

                            ad 3: nein

                            Grüsse
                            Peter

                            Comment

                            • weissbart
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 1

                              #59
                              Hilfe

                              Hallo Roadrunner,
                              Habe ähnliche Probleme die Du hattest, bin aber erst am Start. Ich möchte meine Liebste erst mal ca. 2 Monate nach Wien einladen, bin aber entsetzt
                              wie kompliziert sich alles darstellt und hab schon bald keine Nerven mehr.
                              Ich halt es ohne Sie aber kaum noch aus ud auch sie ruft mich jetzt schon um Mitternacht an, wenn sie unser gemeinsames Lieblingslied hört und nicht schlafen kann. Bei uns ist der Altersunterschied nicht ) sondern 14 Jahre
                              (49/35), da ich aber recht quirrlig und aktiv bin ist das kein Problem.
                              Ich wäre Dir echt dankbar, wenn Du mir einige Ratschläge geben könntest und würde mich freuen bald von Dir zu hören, da ich schwer unter Zeitdruck stehe. Ich möchte gerne das Neue Jahr mit Ihr feiern.
                              Ich gebe meine Nummer an, weils mir einfach wurscht ist ob mich dann irgendwer am Telefon quält, wichtig wäre mir wenn Du mich kurz anwählen könntest. 0676 34 35 336. od. [email]yukonsnowy@hotmail.com[/email]
                              Liebe Grüße Chris

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                              • khmer
                                Junior Member
                                Auslaender
                                • 1

                                #60
                                Hallo, kann ich bitte die Kontaktdaten dieser Visumsagentur haben? Die war wirklich gut? Und hat das mit der Niederlassungsbewilligung auch reibungslos funktioniert? Danke und lg

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