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Heirat mit Thai Freundin in Österreich

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  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #61
    Achten Sie bitte dabei auf den Unterschied Visum-Aufenthaltstitel: Soalnge Sie nicht verheiratet sind, erlaubt die Einreise mit Visum keine Inlandsantragstellung..

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    • mephisto666
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #62
      Da ich beabsichtige meine thailändische Freundinzu heiraten, habe ich mir zuerst mal die Forenbeiträge durchgelesen.
      Erste Feststellung des Mindesteinkommens. Wird dieses nicht erreicht wird auch nix mit der Heirat.
      Da fällt mir eigentlich nur die europäische Menschenrechtskonvention ein die ja Verfassungsrang hat.
      Artikel 12, 13, 14 und 17 werden mit diesen ganzen Beschlüssen ja komplett ausgehebelt.
      Meine Frage lautet diesbezüglich. Würde gerne eine Klage am Verfassungsgericht einbringen, da meine Grundrechte verletzt wurden.
      Welche Aussicht besteht so ein Verfahren zu gewinnen?
      Gibt es da schon vergleichbare Urteile?

      Vielen Dank für Eure Antworten
      Jörg

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #63
        Das Recht auf Privat- und Familienleben beinhaltet NICHT as Recht af die freie Wahl des Wohnortes. Ausjudiziert, schade ums Geld

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        • mephisto666
          Junior Member
          Auslaender
          • 2

          #64
          Vielen Dank für die Antwort. Ich bekomme noch von einer privaten Versicherung vierteljährlich eine Rente. Wenn ich diese zu meiner Invalidenrente dazuzähle würde ich auf 1.240.- netto monatlich kommen. Reicht dies bei der derzeitigen Rechtslage?

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #65
            Solange Sie für ihre Wohnung nicht mehr als rd. EUR 280 bezahlen, ja

            Grüsse
            Peter

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            • tommyhu
              Junior Member
              Auslaender
              • 2

              #66
              polizeiliches Führungszeugnis

              Wir haben uns sämtliche Unterlagen für das Heiraten und die Niederlassung besorgt. Leider sind wir abhängig von den Behörden und dem mit der Ausstellung der jeweiligen Dokumente notwendigen Zeitaufwand.

              U.a. muss man auf das polizeiliche Führungszeugnis mindestens 2-3 Wochen warten. Am Tag des avisierten Abholtermins soll man jedoch zuvor noch extra anrufen, um ja auf Nummer sicher zu gehen, dass es tatsächlich abholbereit ist. (Dies wird einem von der dortigen Polizei geraten, steht auf dem Abholschein). Es kann also passieren, dass man es nicht wie geplant erhält. Eine Planung für eine Hochzeit wird somit ziemlich erschwert.

              Sämtliche Unterlagen müssen dann natürlich noch überbeglaubigt werden usw. Kostet auch Zeit.

              Nachdem man dann alle Unterlagen zusammen hat, kann man das Visum planen. Dafür muss man, wenn man nicht in Bangkok lebt und es über ein Konsulat macht, 4 Wochen Zeit einplanen. D.h., dass das Führungszeugnis bis zur Erteilung des Visums bereits mindestens 4 Wochen alt ist, MINDESTENS.

              Dass man den Hinflug natürlich nicht so bucht, dass man sofort nach Visaerteilung fliegen kann, versteht sich von selbst, da das Visum ja abgelehnt werden könnte und man Unterlagen nachreichen muss. Also sollte man doch mindestens zwei Wochen dafür einplanen.
              Das bedeutet, dass beim Abflug das Dokument bereits die Hälfte seiner Gültigkeitsdauer verloren hat.

              Wenn man jetzt in Österreich ankommt, sollte der erste Weg auf die thailändische Botschaft führen, da man von dort für das Heiraten auch noch ein Dokument benötigt.
              Sämtliche Unterlagen müssen noch von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.

              1 Woche ist dafür einzuplanen. Wir halten also bei mindestens 7 Wochen.

              Obwohl es - laut meinem Wissen - keine entsprechende gesetzliche Vorschrift gibt, verlangen die Wiener Standesämter, mangels der Deutsch-Kenntnisse, sowohl für das Aufgebot, als auch für die Hochzeit einen gerichtlich beeideten Dolmetscher.
              Einige Nicht-Wiener-Standesämter hingegen sind bereit, sowohl das Aufgebot, als auch die Heirat in Englisch abzuhalten.

              Es waren - soweit ich mich entsinne - folgende 8 Fragen, welche der Dolmetscher übersetzte:
              Wie ist ihr Vorname?
              Wie ist ihr Nachname?
              Wann sind sie geboren?
              Wo sind sie geboren?
              Waren sie schon einmal verheiratet?
              Haben sie Kinder?
              Woher kommen sie?
              Welche Religionsbekenntnis haben sie?

              Für diese Dolmetsch-Tätigkeit zahlst Du dann 180,- Euro bto.

              Das Problem an der Sache sind jetzt nicht die 180,- Euro, obwohl es eine weitere Belastung bedeutet, sondern, dass es in Wien nur einen gerichtlich beeideten Dolmetscher für Thailändisch gibt und ein gemeinsamer Termin beim Standesamt gefunden werden muss. Hier ist ein weiterer Zeitverlust zu erwarten. Ziehen wir hoffnungsvoll nur eine Woche ins Kalkül, schon sind wir bei 8 Wochen.

              Jetzt muss ein Hochzeitstermin vereinbart werden. Wer die Auslastung der Wiener Standesämter kennt, weiss, dass spätestens jetzt klar ist, dass das polizeiliche Führungszeugnis bis zum Hochzeitsermin abgelaufen sein wird.
              Vorausschauenderweise hat man jedoch schon vorher einen Termin geplant und reserviert, welcher jedoch noch genug Zeit beinhalten soll, um Einladungen zu ordern und zu versenden, die Hochzeitstafel zu planen, usw usf
              Also zwei, drei Wochen ist wohl das Mindeste für diesen Teil.

              Nach der Hochzeit mit einer damit verbundenen Namensänderung der Frau wird ein neuer Reispass ausgestellt, welchen man für die Niederlassungsbewilligung benötigt.
              Der nächste zeitliche Aufwand!

              Mit der kurzen Gültigkeitsdauer des polizeilichen Führungszeugnisses ist eine wie soeben aufgezeigte Vorgehensweise leider nicht möglich.
              Entweder man hofft auf sein Glück und kalkuliert ganz knapp, hofft, dass alle Behördenwege in der kürzest möglichen Zeit erledigt sind, verzichtet auf eine Namensänderung, ... oder man fliegt nach der Hochzeit wieder zurück nach Thailand und besorgt sich dann das polizeiliche Führungszeugnis.
              Mehraufwand ... zwei Extra-Tickets und die Aufenthaltskosten in Bangkok (2 bis 4 Wochen), grob geschätzt 2 bis 3 Tausend Euro.

              Hier sollten die Behörden sofort einlenken, denn die notwendigen Unterlagen für die Heirat sind 6 Monate gültig, aber das später notwendige polizeiliche Führungszeugnis nur drei. Die Gültigkeit sollte hier analog zu den Heiratsunterlagen ebenfalls auf mindestens 6 Monate erhöht werden.

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #67
                Es gibt eigentlich keine gesetzliche Regelung für das Alter des Führungszeugnisses.. aber mit der Niederlassunsgbehörde darüber streiten kann Verfahrensdauer bringen, und dann läuft das Visum vorher ab und die Rückreise wird dennoch nötig.

                Bezüglich Übersetzer: Wenn der Ehepartner Englisch spricht - wozu dann den einzigen Thai-Domletscher quälen?

                Grüsse
                Peter

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                • tommyhu
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 2

                  #68
                  Servus Peter,

                  bin etwas verwirrt. Laut Recherche darf das Führungszeugnis nur 3 Monate alt sein.
                  Habe dbzgl. dann auch noch bei der Behörde angerufen. Die haben das dann bestätigt, meinten aber auch noch, ich solle mal mit den gesammelten Unterlagen vorbeischauen. Die würden sich das Sammelsurium dann ansehen.

                  Hinsichtlich Thai-Dolmetscher: Das wurde vom Wiener Standesamt (1050) so "befohlen". Englische Sprache wurde von denen abgelehnt. Ich habe dann auch noch bei einem anderen Wiener Standesamt angerufen ... selbe Antwort. Beidemale hiess es, in Wien sei ein gerichtlich beeideter Dolmetscher Pflicht!!!

                  Nicht so auf einem Standesamt ausserhalb Wiens, wo ich schlussendlich auch heiraten werde. Dort wäre Englisch möglich gewesen, hatte dort aber keinen Wohnsitz, daher war das Aufgebot dort nicht möglich. Die haben mir sogar hinsichtlich dieser Thematik eine "Standesamt"-Info geschickt, in welcher explizit erwähnt wird, dass ein gerichtlich beeideter Dolmetscher nicht Pflicht ist.

                  Als ich die Unterlagen von der Thailändischen Botschaft nachreichte, wollte man sofort wieder den Dolmetscher ins Spiel bringen. War aber anders vereinbart, da ja das Aufgebot usw bereits unterschrieben war.

                  Offensichtlich kann jedoch jedes Standesamt die Sache so handhaben, wie sie es für richtig halten. Pech, wenn man in Wien den Wohnsitz hat.

                  Gruss
                  tom
                  Last edited by tommyhu; , .

                  Comment

                  • ober
                    Member
                    Auslaender
                    • 88

                    #69
                    Zitat von tommyhu Beitrag anzeigen
                    Nicht so auf einem Standesamt ausserhalb Wiens, wo ich schlussendlich auch heiraten werde. Dort wäre Englisch möglich gewesen, hatte dort aber keinen Wohnsitz, daher war das Aufgebot dort nicht möglich. Die haben mir sogar hinsichtlich dieser Thematik eine "Standesamt"-Info geschickt, in welcher explizit erwähnt wird, dass ein gerichtlich beeideter Dolmetscher nicht Pflicht ist.
                    Darf der Standesbeamte die Trauung überhaupt in einer anderen Sprache als der Amtssprache abhalten?

                    Zertifizierter Dolmetscher ist nicht Pflicht, aber es muss jemand anwesend sein der dem Nichtdeutschsprachigen verständlich machen kann, worum es geht, und wozu er ja (etc.) sagt. Dieser "Übersetzer" kann durchaus jemand von der Familie sein, und der kann der Braut alles auf Englisch (muss nicht unbedingt Thai sein) übersetzen.

                    So wurde es jedenfalls bei einer Trauung gehandhabt, die ich selbst miterlebt habe (nicht in Wien). Der Standesbeamte hätte sehr gut Englisch gekonnt, durfte es während der offiziellen Zeremonie aber nicht verwenden. Aber er hat immer wieder Pause gemacht, damit ein Anwesender übersetzen konnte. (ich glaube er musste vorher namentlich bekannt gegeben werden).
                    Last edited by ober; , .

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #70
                      Wenn die Englischkenntnisse reichen hat sich das Standesamt keinen bestimmten Ãœbersetzer auszusuchen.
                      Das Führungszeugnis hat das BMI in der Durchführungsverordnung vergessen - soll Ihnen doch der Beamte zeigen, worauf er sich stützt

                      Grüsse
                      Peter

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                      • kanzler
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 1

                        #71
                        Freundin nach Österreich holen

                        Gute Tag!

                        Gerne würde ich mit meiner Thaifreundin hier in Österreich leben. Nun habe ich gehört dass dies ginge wenn man heiratet. Ich habe diesbezüglich heute bei einer Infonummer des Innenministeruims angerufen und nachgefragt wie das von statten geht. Mir wurde erklärt dass ich sie entweder in Thailand oder hier heiraten kann und dann ein ständiges Visum beantragen kann. Am Abend war ich dann bei einer kostenlosen Rechtsauskunft bei der Rechtsanwaltskammer und der dortige Anwalt hat mir erklärt dass ich nur in Thailand heiraten kann, hier nicht mehr. Also was jetzt? Weiss von euch jemand was jetzt wirklich Sache ist?
                        Weiters würde mich interessieren ob es wirklich so ist dass sie sich von mir scheiden lässt, danach ich für sie komplett unterhaltspflichtig wäre?
                        Kennt jemand sonst noch eine Möglichkeit wie ich mit ihr hier dauerhaft zusammen leben kann?

                        Vielen herzlichen Dank für eventuelle Auskünfte!

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #72
                          Theoretisch hat das BMI recht, praktisch kennt der Anwalt bei der RAK die ewige Visumsproblematik: Bei der Erteilung eines Visums, das zur Einreise notwendig ist, hat die Botschaft den gesetzlichen Auftrag, die "Rückkehrebereitschaft" zu prüfen, dh die Wahrscheinlichkeit, dass jemand bei Ablauf des Visums auch tatsächlich (freiwillig) ausreist. Wenn nach der Hochzeit der Familienzusammenführungsantrag im Niederlassungsverfahren gestellt wird, geht die Botschaft nicht ganz grundlos davon aus, dass die betreffende Person in Österreich bleibt (auch wenn der Antrag allein noch kein Verbleiberecht schafft). Ergo: kein Visum.

                          Heißt praktisch: Im Ausland heiraten.

                          Wenn Sie nicht heiraten wollen, müsste sie einen Aufenthaltstitel aus eigenem schaffen , sei es als Schlüsselkraft, zu Studienzwecken, etc.

                          Bei einer Scheidung wird idR ein Unterhaltsvergleich getroffen: Wenn ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist/sein kann, wird ihm der andere Unterhalt (zumindest für einen gewissen Zeitraum) leisten müssen, also wenn zB kleine Kinder da sind.. wäre das nicht das thema für die RAK gewesen?

                          Grüsse
                          Peter

                          Comment

                          • C.H.
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 12

                            #73
                            Dazu muss ich jetzt kurz meine Erfahrungen schildern, da ich es anders gemacht hab.


                            Zuerst marschierst du zum zuständigen Standesamt und erfragst was die von dir und deiner Frau wollen.

                            Dort wird man dir ein Formular "Feststellung der Ehefähigkeit" für deine Frau in die Hand drücken. Dann schickst du das deiner Frau. Sie soll es mit einem Berufsdolmetscher ausfüllen und unterschreiben.

                            Dann muss Sie dir die Dokumente (welche du in Ö. beim Hrn. Györi übersetzen lassen musst) schicken. Damit und dem o.a. Formular marschierst du zum Standesamt. Dort erhältst du einen Standesamtstermin mit Bestätigung. Diese Bestätigung schickst du deiner Frau. Damit geht Sie zur ÖB und beantragt ein Visum D.

                            Ich gehe davon aus das du weißt wie man ein Visum C/D beantragt.

                            Wenn nicht, schau auf die HP der ÖB, bzw. sag deiner Frau Sie soll das tun. Gibt's auch in Thai.

                            Noch ein paar Tipps: Um Zeit zu sparen sollte deine Frau Ihren Namen behalten. Neuer Pass über Thai Botschaft dauert 4-6 Wochen. Ihr Visum beträgt maximal 6 Monate, Die Behörde hat max. 6 Monate Zeit euren Antrag auf AT zu prüfen. Du hast also keine Zeit zu verlieren und selbst wenn du alles richtig machst, war vielleicht alles für die Katz!

                            Meine Frau war zuerst 2 x 3 Monate mit Visum C hier. Ich gehe davon aus, dass das unsere Beziehung vor den Behörden auch glaubwürdiger erscheinen ließ.

                            Ich habe innerhalb eines Monats den AT für meine Frau bekommen.

                            Fürs Visum grundsätzlich gilt, wenn Sie keinen Besitz (Haus, Land) hat in Thailand, (oder viel Geld) schauts sehr schlecht aus! Bei uns hat sich der Botschaftsmitarbeiter vermutlich verplappert, daher wissen wir das! Außerdem sprechen einige unserer persönlichen und auch die Erfahrung von Freunden dafür, dass das so ist! Stichwort Rückkehrbereitschaft! Auch wenn es unsinnig erscheint, bin ich nicht sicher, dass Sie diese nicht auch prüfen, wenn ein Hochzeitstermin vorliegt.

                            Auf keinen Fall darfst du ein Visum C/D beantragen ohne Standesamtstermin aber mit Heiratsabsicht! (=Ablehnung/Storno)

                            Alles richtig timen! Bearbeitungszeit Antrag berücksichtigen usw. Du brauchst auch am Standesamt den Hrn. Györi.

                            In Thailand ist wahrscheinlich leichter, aber man kann (mit ein bisschen Glück) auch hier heiraten.

                            Infos zum AT Familienangehöriger findest du auf help.gv.at
                            Last edited by C.H.; , .

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #74
                              ..wenn Sie mir jetzt noch verraten, was da so wesentlich anders ist? Sie haben die "Visalotterie" gewonnen - gut, schön für Sie, nur keine Gewähr für andere..

                              Grüsse
                              Peter

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