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Visum für Bosnier

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  • Melisa
    Junior Member
    Auslaender
    • 13

    Visum für Bosnier

    Hy an alle

    Ich hätte da eine große Bitte und Frage... ich habe mich kürzlich dazu entschlossen meinem Freund, der aus Bosnien kommt ein Aufenthaltsvisum zu schicken... meine Fragen wären nun wie folgt ...

    1. WO kann ich ein Visum beantragen (Bezirkshauptmannschaft? - bin aus dem Burgenland - Bezirk Mattersburg)

    2. Unter welchen Vorraussetzungen bekomme ich ein Visum?

    3. Ich habe gelesen, dass man ein Visum für höchstens 3 Monate im Halbjahr bekommt (das wäre in meinem fall vom oktober bis dezember), nun mein Problem ist, dass ich kurz darauf wieder eines brauchen würde, weil ich vor habe ihn im Dezember zu heiraten und bis er dann endlich offiziell ohne Visum da bleiben darf, dauert dies 3 Monate mit dem "Papierkram"... Nun ja.. da habe ich auch gelesen es gibt eines für 6 Monate und bin etwas verwirrt...

    4. Wie hoch sind die chancen das man tatsächlich ein visum erhält?

    5. zusätzliche Info´s, wie Kosten, Dauer, etc.



    Ich wäre euch SEHR dankbar wenn ihr mir da weiter helfen könntet.. oder mir zumindest sagt an wen ich mich genau wenden muss....


    Ich danke im Voraus!

    lg melisa
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Das Visum muss er in Sarajevo an der österr. Vertretungsbeörde beantragen. dazu ist nachzuweisen, dass er nicht dem Staat "zur Last fallen könnte", d.h. Unterhaltsmittel und sinnvollerweise eine Krankenversicherung. Es kann sich die einladende Person dafür verpflichten, dazu ist das eigene Einkommen nachzuweisen.

    Ein Problem gibt es, wenn die Behörde die Heiratsabsicht mitbekommt: Streng nach dem Gesetz darf sie kein Visum erteilen, wenn die Wiederausreise "nicht gesichert scheint". Ob eine Erklärung "jetzt heiraten, dann ausreisen und wieder aus Sarajevo den Aufenthaltstitel beantragen" der Konsularabteilung ausreicht...schwer zu sagen.

    Die unterschiedlichen Visa sind das Visum C für max. 3 Monate gültig für den ganzen Schengenraum und das Visum D nur für Österreich, aber dafür für bis zu 6 Monate im Kalenderjahr. Visa D gibt es recht selten, z.B. für einen längeren Sprachkurs.

    Grüsse,
    Peter

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    • Melisa
      Junior Member
      Auslaender
      • 13

      #3
      ja, das mit dem heiraten lasse ich allgemein mal weg, weil das ist in naher zukunft, und ich weiß selbst nicht wann GENAU... ich will nur das er paar monate her kommt und sieht wie das leben hier ist...

      ich werds dann mal versuchen... und ich hätte noch eine kurze frage und zwar habe ich etwas von einer versicherung mit 30.000 euro gelesen und kenne mich da nicht ganz aus, heißt das er muss so viel am Bankkonto haben (das hat er nämlich nicht) oder was bedeutet das für uns genau?!

      ah ja, danke

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      • Melisa
        Junior Member
        Auslaender
        • 13

        #4
        Ich hätte noch eine Frage, wenn ich ihn hier heiraten würde wäre es für mich leichter oder gleich? Welcher Untschied wäre da?

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Zur Versicherung: Es muss eine in Österreich leistungspflichtige Krankenversicherung bestehen - wenn die bosnische das nicht ist, gibt es bei allen großen Versicherern reiskrankenversicherungen für Drittstaatsbürger, bitte dort nachfragen.

          Zum Ort der Eheschließung verweise ich auf mein letztes Posting: Wenn es die Botschaft weiß kann es ein Versagungsgrund sein. Für einen Aufenthaltstitel ist die Eheschließung neben der Schlüsselkraftbewilligung die einzige Möglichkeit der dauerhaften Zuwanderung.

          Grüsse,
          Peter

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          • Melisa
            Junior Member
            Auslaender
            • 13

            #6
            So, ich habe wieder eine Frage oder besser gesagt zwei

            Ich habe am Samstag hier in Österreich geheiratet (mein Mann hat ein Visum für einen Monat bekommen) und war heute auf der Bezirkshauptmannschaft, die haben mir gesagt ich brauche eine eigene Wohnung, was ich nicht ganz nachvollziehen kann, da ich bei meinen eltern im momement bin, wir haben eine 82m2 wohnung - und die reiht im moment vollkommen aus, da wir 2 getrennte schlafzimmer haben, nun haben die gemeint es soll eine "ortsübliche Unterkunft" sein (extra bad, wc und küche)!?????... -verstehe ich nicht, es gibt familien, die haben 3 kinder und haben eine 82m2 wohnung!!? kann ich da irgendetwas machen oder bin ich jetzt gezwungen mir eine wohnung zu suchen?! Denn ich hatte erst vor in ein paar monaten auszuziehen (wegen dem geld und der zeit)!

            Meine zweite Frage wäre das mit der Versicherung es steht, ich brauche einen Nachweis über eine Krankenversicherung - ist es möglich ihn mit zu versichern auch wenn er daweil nur ein Visum hat? Was muss ich da machen?


            Ich dachte mir es wird nicht sooo kompliziert wenn wir hier heiraten, anscheinend kommt es auf das gleiche...


            glg, Melisa

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Zur Versicherung s. mein voriges Posting: Die Mitversicherung ist nur mit Meldezettel möglich, und wenn sich die Erteilung im Inland zeitlich nicht ausgeht, funktioniert das nicht.

              Zur Wohnung: Wenn die Eltern eine Unterkunftserklärung abgeben, und nicht noch ein paar Geschwister, sollte das kein Problem sein - die Beamten einfach fragen, ob damit alle Studenten daheim nicht mehr "ortsüblich wohnen" bzw. wie viele Familien sie nicht selbst kennen, wo mehrere generationen im "Familienwohnsitz" leben...

              Grüsse,
              Peter

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Nein, die Wohnsitz-BH ist zuständig. Am besten mit der Unterkunftserklärung hingehen, die die Eltern unterschrieben haben (Muster gern per E-Mail), und die frau nach der Rechtsgrundlage ihrer Interpretation fragen - das ist das Zauberwort.

                Grüsse,
                Peter

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                • Melisa
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 13

                  #9
                  aha in Ordnung und wo beantrage ich die Unterkunftserklärung?! (Wir haben eine Genossenschaftswohnung - OSG, die auf Mama ihren Namen ist)


                  Ich danke Ihnen vielmals, ich bin wirklich ratlos was das ganze angeht...

                  Comment

                  • Melisa
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 13

                    #10
                    eine frage lässt mir trotzdem keine ruhe... und zwar... ob der begriff "ortsübliche Unterkunft" irgendwo in einem Gesetz definiert ist?!

                    ich habe das Internet durchstöbert und bin auf mehrere Dinge gestoßen, ich habe eine art formular gefunden welche Kriterien eine Wohnung aufweisen muss um ortsüblich zu sein (das waren z.B. ein Bad, WC, Küche, mind 10m2 pro Person, etc.)!?
                    Mich würden die ganz genauen Kriterien interessieren, bzw. wo ich anrufen und fragen kann.. irgendwo muss es ein Gesetz dafür geben oder eine Stelle (außer der BH) wo ich mich ganz GENAU informieren kann?!

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                    • libertad
                      Senior Member
                      Auslaender
                      • 356

                      #11
                      Hallo Melisa,

                      Zitat von Melisa Beitrag anzeigen
                      eine frage lässt mir trotzdem keine ruhe... und zwar... ob der begriff "ortsübliche Unterkunft" irgendwo in einem Gesetz definiert ist?!
                      Nein, dieser Begriff ist nicht genau definiert, d.h. die Behörde entscheidet da ziemlich "freihändig". Du kannst Dir die Behördensicht einmal in [url]http://www.gruene.at/uploads/media/nag_02.pdf[/url] anschauen. Wirklich voraussagen lässt sich die Entscheidung wohl nicht.

                      lg
                      michi

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #12
                        Das wird aber relativ locker gehandhabt - die frühere 10m2-Regel war "giftiger".

                        Grüsse,
                        Peter

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                        • Melisa
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 13

                          #13
                          also ich bin noch immer ratlos, war heute bei einer beratungsstelle für ausländer.. die versuchen mir weiterzu helfen, wobei die das selbe gesagt haben wie du, das das ziemlich komisch ist, sollte eigentlich ausreichen... nun ja sie werden sich erkundigen und mir bescheid geben ansonsten drehe ich glaub` ich durch

                          danke, lg
                          Last edited by Melisa; , .

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #14
                            Einschalten von rechtskundigen Beratern hilft oft - dann halten sich die Behörden endlich ans Gesetz, passiert mir öfter.

                            Grüsse (aus der Bananenrepublik?),
                            Peter

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Telefonterror hilft.

                              Grüsse,
                              Peter

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