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Visum für Bosnier

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  • jeo1904
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    #31
    die einladung habe ich...

    Sie ist meine Schwägerin...
    Und wegen der Reisekrankenversicherung,muß ich die auch machen?
    wenn ja, wo macht man so was??


    Danke...
    Last edited by jeo1904; , .

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #32
      Sorry, Missverständnis: Familienbindung im Herkuftsland steht für höhere Rückkehrwahrscheinlichkeit.

      Reiskrankenversicherung ist empfehlenswert, denn für ein paar Tsd Euro haften...das kommt bei einem Unfall mit Krankenhausaufenthalt schnell zusammen. hat jede der größeren versicherungem im Angebot.

      grüsse,
      Peter

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      • Peterpeter
        Junior Member
        Auslaender
        • 1

        #33
        ?

        Hallo Zusammen, folgende Problematik hätte ich gern etwas aufgeschlüsselt:

        Ich (Deutscher) seit über 4 Jahren hier in Österreich lebend und arbeitend habe mich in eine Frau aus Bosnien stammend verliebt und sie sich auch in mich!
        Sie ist allerdings verheiratet und hat vor sich zu trennen bzw. scheiden zu lassen.
        Ihre Aufenthaltserlaubnis hat sie soweit ich es verstanden habe über Ihren aus Bosnien stammenden Gatten erhalten, der dauerhaftes Aufenthaltsrecht hier hat und seit über zehn Jahren hier lebt und arbeitet. Sie hat ein Visum neu beantragt und es wäre auch nur so lange gültig , wie ihr Pass gültig ist, bis ca. Anfang nächsten Jahres.
        Wie schafft sie es sich von Ihrem Gatten zu trennen, hier weiter leben zu dürfen, ohne auf ihren (noch) Ehemann angewiesen zu sein. Sie arbeitet hier als Krankenschwester und hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
        Ich kenne mich da sehr wenig aus und hoffe einige Stichpunktartige Erläuterungen, wie man das hinbekommt...?!
        Vielen Dank.

        PS. Sie hat vor zu Nostrifizieren, d.h. die Anerkennung ihres Diploms aus Bosnien. Sie darf bisher nur als Diplomierte in Ausbildung arbeiten.
        Last edited by Peterpeter; , .

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        • marin
          Junior Member
          Auslaender
          • 9

          #34
          Hallo
          Bin drittstaatsangehöriger! Seit 2004 als asyl angemeldet, mitlerweile ca. 3jahre verheiratet mit eine Österreicherin. Obwohl ich ca. 2jahre verheiratet war, habe trotztdem denn erstenten antrag im ausland beantragen müssen! Seit Dez.2008 habe die aufenthaltstittel bekommen, arbeite seit Jän.! Meine frau möchte aber jetzt das wir getrent leben, werde ich dadurch probleme bekommen bei d. verlängerung v.d. VISUM??? Wird das ganze gerechnet seit im österreich bin oder seit ich verheiratet bin? Ich DANKE wenn mir diesen fragen beantworten könnt

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #35
            ad Peterpeter:

            Wenn sie sich scheiden lässt, kann sie einen Niederlassungstitel aus eigenem dann bekommen, wenn sie die allg. Vorausetzungen bezügl. Unterkunft, Unterhalt und Krankenversicherung alleine schafft. Wenn ihr unverzüglich heiratet, wird sich dieser bürokratische Zwischenschritt ev. vermeiden lassen - nach der neuerlichen Eheschließung sofort die Daueraufenthaltskarte beantragen

            ad marin

            a) per PN beantwortet
            b) fürs allgemeine Interesse: Es zählen immer nur die Zeiten mit Aufenthaltstitel

            Grüsse,
            Peter

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            • jeo1904
              Junior Member
              Auslaender
              • 7

              #36
              Hallo Leute,
              als ich bin österreichischer Staatsbürger, meine Frau aber nicht und sie lebt in Bosnien. Was für ein Visum soll ich für sie machen?

              Kann mir jemand weiter helfen???

              Danke…

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #37
                Kein Visum, sondern einen Aufenthaltstitel-Familienangehöriger

                grüsse,
                peter

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                • jeo1904
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 7

                  #38
                  Was für Dokumente brauche man für ein Aufenthaltstitel?

                  Und wie lange müsste man warten dass man ein Aufenthaltstitel bekommt?

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #39
                    unterkunft, unterhalt, krankenversicherung, pass, geburts- und heiratsurkunde, strafregsisterauszug, staatsbürgerschaftsnachweis des österreichers
                    details: bitte suchfunktion nutzen

                    dauer: wenn alle unterlagen passen, 3-4 monate

                    grüsse
                    peter

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                    • Stami
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 3

                      #40
                      hab mir das jetzt gerade etwas durchgelesen.
                      ich kenne mich jetzt im asylrecht "null" aus, vielleicht verstehe ich es darum nicht. aber ich lese hier von rückkehrbereitschaft etc...

                      ich möchte auch für eine freundin ein normales touristenvisum beantragen (aufenthalt ca. 2-3 wochen) die unterlagen welche von der fremdenpolzei benötigt hab ich schon erfragt.

                      jetzt aber zu meiner frage.
                      für was mache ich ein bürgschaft, wenn sie dann sowieso abgelehnt werden kann. bzw. wenn jemand "nur" ein touristenvisum hat, welches ja zeitlich begrenzt ist, muss er ja dann ausreisen oder etwa nicht?

                      bzw. für was weise ich der fremdenpolizei nach das hier in österreich bei mir "alles passt" wenn es dann sowieso auf ihren finanziellen backround ankommt.

                      wenn das wirklich so ist finde ich das total "blöd" (um es mal nett zu sagen) weil leidtragender ist dann doch jene (die so wie sie) wirklich nur auf urlaub kommen wollen.

                      oder verstehe ich da was falsch?

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #41
                        Die Bürgschaft ist dazu da, daß sich die Republik an Ihnen schadlos halten kann, falls Ihre Besucherin es sich während des Besuchs in punkto Rückkehr anders überlegen sollte; eine solche Bürgschaft gilt nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes auch über die Dauer des Besuchsvisums hinaus und umfaßt zB Kosten für die Grundversorgung während des Asylverfahrens, versicherungsmäßig nicht gedeckte Krankenbehandlungskosten, Kosten von Schubhaft und Abschiebung etc.

                        Daß trotzdem auch noch die Rückkehrbereitschaft geprüft wird (also zB anhand der Verhältnisse des Antragstellers im Heimatland die Wahrscheinlichkeit abgeschätzt wird, daß er sich ans Gesetz halten und spätestens mit Ablauf des Visums wieder ausreisen wird), liegt daran, daß die Republik naturgemäß wenig Interesse hat, es überhaupt soweit kommen zu lassen, daß sie hinterher dem Bürgen nachlaufen muß.

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                        • Stami
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 3

                          #42
                          danke für die rasche antwort.
                          eigentlich sehr nachvollziehbare argument und eigentlich auch schade sowas zu lesen. den dafür wird es ja auch einen grund geben.

                          gibt es alternativen? kann ich nicht z.b. für die ausreise auch bürgen oder sowas? weil irgenwie will ich mich so einfach nicht abspeisen lassen.

                          es muss doch irgnedeinen weg geben jemanden der wirklich nur wo urlaub machen will ein visum zu besorgen.

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #43
                            Pardon, dazu gibt es eben die Verpflichtungserklärung - wie wollen Sie für eine Ausreise anders "bürgen", als dass die Behörde im worst case zur Abschiebung schreitet und die Kosten dafür will?

                            Es wird eben erforderlich sein, im Visumsverfahren darzulegen, warum ihre Freundin großes Interesse hat, zurückzukehren, allenfalls nicht für einen langen Zeitraum, sondern für einen kürzeren einzuladen (monatelanges Sightseeing gibts im realen Leben kaum und ist also verdächtig), oder auch eine Reise via Reisbüro buchen - was soll da eine "Alternative" sein?

                            Grüsse,
                            Peter

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                            • Stami
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 3

                              #44
                              danke für die antwort und ich denke soweit ist mir das jetzt klar.
                              ihre verhältnisse in bosnien sind mir bekannt, von daher kann ich das
                              auch nachvollziehen. und nachdem wohl doch einiges an "unfug" mit visas
                              betrieben wird, verstehe ich es noch mehr.

                              gibt es z.b. nicht die möglichkeit das sie einen größeren betrag hinterlegt, der ihr nur persönlich wieder ausgehändigt wird alsbald das visum abgelaufen ist oder so?

                              den so blöd es klingen mag, sie ist wirklich nur eine freundin, wir haben definitiv KEINE heiratsabsichten und alles was ich eigentlich will ist das sie mal sieht wie es hier so ist, weil wir sehen uns eigentlich immer nur wenn ich bei ihr bin.

                              sie wird vermutlich auch bald ihren freund heiraten, wäre es dann vielleicht einfacher wenn sie sehen sie hat gerade geheirat? sollte doch eigentlich auch ein grund für rückkehrbereitschaft sein?

                              um zum thema visum für kürzeren zeitraum muss ich sagen:
                              wie lange soll man es beantragen wenn man nichtmal weiß wann es genehmigt wird? wenn sie die reise z.b. im nächsten monat plant? eigentlich nicht so einfach, bus fährt ja z.b. auch nicht täglich.

                              offtopic:
                              je mehr ich darüber nachdenke umso trauriger stimmt mich das ganze...
                              hätte mir das doch etwas einfacher vorgestellt und irgendwie tun mir die alle leute leid die so eine prozedur auf sich nehmen müssen um auf urlaub fliegen zu können. aber langsam glaub ich echt das wird wohl nichts mehr mit ihrem österreich besuch.

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                              • helpingshands
                                Moderator
                                Auslaender
                                • 15876

                                #45
                                Zum touristischen Besuch sind aus meiner Erfahrung (rein statistisch) 2 oder 3 Wochen argumentierbar, bei mehr als vier Wochen wird die Botschaft wohl sehr mißtrauisch. Die Eheschließung in Bosnien wäre auch sehr hilfreich.
                                ...ganz quer gedacht: Österreich gehört zu den restriktivsten Staaten - ist ein C-Visum eines anderen Schengen-Staates organisierbar?

                                Grüsse,
                                peter

                                Comment

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