Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsbewilligung - Österreich / Rumänien

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • Hadefixx
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsbewilligung - Österreich / Rumänien

    Hallo!

    folgende Situation:
    Meine Lebensgefährtin ist gebürtige Rumänin und war die letzten 15 Jahre in Deutschland zu Hause. Ich selbst bin geborener Österreicher und schon mein ganzes Leben in Kärnten wohnhaft.

    Vor 2 Monaten haben wir beschlossen, zusammen zu ziehen - sie also zu mir nach Kärnten kommt. Also bin ich mich informieren gegangen, wie das mit Arbeit, Aufenthalt usw. nun aussieht. Mir wurde bei der BH gesagt, Sie müsste binnen 3 Monaten nur nachweisen dass sie ausreichend versichert ist und Arbeit hat - bzw. für Ihre Existenz sorgen kann. Von Arbeitsbewilligungen oÄ war da keine Rede weil sie als Rumänische Staatsbürgerin ja mittlerweile EU Bürger sei. Wenn Sie eine Versicherung und die gesicherte Existenz mittels "genug Geld am Konto" bzw. einer Arbeit nachweisen könne, erhält Sie die Genehmigung länger als 3 Monate zu bleiben (dauerhaft).

    Soweit so gut dachten wir...

    Sie hat sich hier gemeldet und sich eine Arbeit gesucht. Sie hätte heute anfangen können - beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages kam jedoch das Thema Arbeitsbewilligung auf. Hat Sie nicht - also schnell zum AMS.

    Da wurde Ihr dann gesagt: Sie dürfe diese Stelle so gesehen nicht annehmen ohne die Bewilligung. Dazu muss erst der Antrag gestellt werden der nur unter gewissen Voraussetzungen durchgeht (Der Arbeitgeber muss zB jemanden vorziehen der beim AMS gemeldet ist, usw). Diese Arbeitsbewilligung stellt nun aber das AMS aus - wenn die also sozusagen keine Lust haben Ihr die zu geben erhält sie die auch nicht.

    Zum Arbeiten in Österreich braucht sie:
    # eine Arbeitsbewilligung und
    # eine Aufenthaltsgenehmigung, die sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Wie soll Sie aber eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten wenn sie keine Arbeit annehmen darf und umgekehrt bekommt Sie ohne Aufenthaltsgenehmigung keine Arbeit??? Ist das die Taktik um Ausländer aus Österreich zu halten oder was geht da vor?

    Ich verstehe wenn einem Steine in den Weg gelegt werden, wenn man ein „getarnter Sozialschmarotzer“ ist, der im Grunde vorhat unser Sozialsystem auszunutzen. Sie aber geht zum AMS uns sagt – hier bin ich, das ist mein Arbeitgeber, ich kann Heute anfangen – brauche aber bitte die Arbeitsbewilligung… und DARF NICHT? Kann doch nicht wahr sein oder?

    Wie ist das zu verstehen? Was genau gegeben sein muss um die Arbeitserlaubnis zu bekommen steht hier:
    [url]http://www.ams.at/sfu/14185_1274.html[/url]

    So gesehen für Sie unmöglich eine Arbeit zu erhalten...

    Weis jemand Rat? Sie will doch nur hier leben... arbeiten und niemanden was wegnehmen... wo kann man hingehen? mit wem spricht man? Landesregierung und Ämter helfen natürlich nicht viel was weiter.

    mfg
    Hoheneder
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Aufenthaltsbewilligung brauchen EU-Bürger nicht (Anmeldebescheinigung für mehr als drei Monate schon, das ist an sich ein Formalakt)

    Während der Übergangsfristen braucht sie für unselbständige Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung (wir fürchten und vor den Abermillionen Arbeitnehmern aus den neuen EU-Staaten...)
    Die gibt es für etliche Facharbeiterberufe, völlig ausgenommen sind einige Tätigkeiten wie Künstler, Journalist, Pflegekräfte, etc.
    ...oder der Staat stiftet Ehen - als Ehegattin eines Österreichers/EU-Bürgers bekommt sie auch freien Arbeitsmarktzugang.

    Grüsse,
    Peter

    Comment

    • Hadefixx
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      vielen dank für die antwort peter!

      wenn sie also einer selbstständigen tätichkeit nachgeht ist das auch in ordnung? weisst du da zufällig ob die form des "neuen selbstständigen" dazu ebenfalls ausreichend ist, oder benötigt sie eine tätigkeit bei der sie einen gewerbeschein braucht?

      Heiraten ist sowieso Thema Nr.1 ... durch solche Sachen werden sicher viele Scheinehen eingegangen - wir haben jedoch sowieso geplant nächstes Jahr zu heiraten also wird sich das auch erledigen.

      vielen dank nochmal für die antwort...

      mfg

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Der Gewerbeschein wäre ein weiteres Indiz für Selbständigkeit, zumal damit nicht die GKK, sondern die SVA das letzte Wort zur sozialversicherungsrechtlichen Einstufung hat.
        Eine Bewertung nach dem AuslBG ist aber nach der Rechtsprechung des VwGH eigenständig zu treffen, wobei Abhängigkeiten, Eigentum an Betriebsmitteln, Art der Tätigkeit, etc. bewertet werden.

        Grüsse,
        Peter

        Comment

        Working...
        X