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Führerschein

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  • Melisa
    Junior Member
    Auslaender
    • 13

    Führerschein

    Hallo!

    Mein Mann hat eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen und ist seit ein paar Tagen hier in Österreich. Meine Frage ist nun, wie lange ist sein Führerschein hier gültig bzw. muss er jetzt von anfang an einen neuen Führerschein machen oder viell. nur ein paar Fahrstunden nehmen oder einfach nur den Führerschein "übersetzten" lassen?!

    Ich hoffe ihr wisst das

    lg, Melisa
  • libertad
    Senior Member
    Auslaender
    • 356

    #2
    Hallo,

    ich vermute, er ist nicht aus dem EWR-Raum? In diesem Fall muss er seinen Fuehrerschein umschreiben lassen und wahrscheinlich eine praktische Pruefung ablegen - genaueres dazu unter [url]http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040500.html[/url]

    lg
    michi

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    • JungJurist
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Liebe Melisa,

      Ihr Mann muss nicht den Führerschein nocheinmal machen, aber er muss ihn "übersetzen" lassen.

      D.h. er geht in eine beliebige Fahrschule, stellt dort einen Antrag, macht ein Paar Fahrstunden und die Prüfung - schon ist er fertig und kann legal Auto fahren.

      glg,

      JungJurist

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      • alyssa
        Junior Member
        Auslaender
        • 7

        #4
        Gültigkeitsdauer von Führerschein

        Danke, diese Info ist für mich auch interessant.

        Auf [url]http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040500.html[/url] hab ich aber folgendes gelesen:

        Gültigkeitsdauer ausländischer Führerscheine in Österreich
        aus einem EU- bzw. EWR-Staat: zeitlich unbegrenzt
        aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staat:
        bei Gründung eines Wohnsitzes in Österreich: sechs Monate ab Gründung des Hauptwohnsitzes, wenn der Besitzer oder die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat
        ohne Wohnsitz in Österreich: bis zu zwölf Monate ab Eintritt in das Bundesgebiet, wenn der Besitzer oder die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat


        Das heisst, der Führerschein ist dann für einen nicht EU-Bürger nur 6 Monate gültig (auch nach Prüfung und Umschreibung)??
        Oder hab ich das missverstanden.

        Danke und LG

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        • JungJurist
          Junior Member
          Auslaender
          • 4

          #5
          Nein, der Führerschein ist nach Gründung des Hauptwohnsitzes 6 Monate gültig. d.h. der Führerschein aus dem Heimatland (Prüfungsland). Nach Ablauf dieser 6 Monate kann man (aber auch schon vorher) den Führerschein "übersetzen" lassen.
          Tut er dies nicht, gibt es keinen Rechtsgrund, weshalb er hierzulande Autofahren darf --> Wer nach 6 Monaten trotzdem fährt, ist das so, als hätte man gar keinen Führerschein also strafbar.

          Der Zugezogene kann demnach dann 6 Monate hier Autofahren ohne eine Prüfung abzulegen.

          Hoffe, dass es nun verständlicher ist.

          Lg, JungJurist

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Noch ein Nachtrag: Je nachdem, woher er kommt (sprich: Nach dem Staat, der den FS ausgestellt hat) kann die Prüfung entfallen, dann wird es zur Runde "um den Häuserblock" - da gibt es internationale Abkommen, und wenn der Ausstallungsstaat Mitglied ist - Glück gehabt.
            Vorsicht bei befristeten FS (in manchen Staaten muss man regelmäßig erneuern lassen): Wenn der FS abgelaufen ist und nicht verlängert werden kann, beginnt man wirklich von vorne.

            Grüsse,
            Peter

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            • almaty
              Junior Member
              Auslaender
              • 21

              #7
              Fahrschule

              Zitat von JungJurist Beitrag anzeigen
              Liebe Melisa,

              D.h. er geht in eine beliebige Fahrschule, stellt dort einen Antrag, macht ein Paar Fahrstunden und die Prüfung - schon ist er fertig und kann legal Auto fahren.
              Das wurde mir in der Fahrschule auch gesagt, aber laut Verkehramt (zuständige Behörde in Wien) wird einem 1-2 Monate (!) nach Antragstellung beim Verkehrsamt ein Prüfungstermin zugeteilt. Die Fahrschule sagt ich kann einen Termin innerhalb von 2 Wochen haben. Prüfungsgebühren sind bei beiden ähnlich - Habe ich jetzt eine Wahlmöglichkeit oder nicht?

              Zusätzlich kann es gut sein, dass wir im Falle einer zweimonatigen Wartefrist die Frist für das Umschreiben (6 Monate nach Einreise) überschreiten. Laut Verkehrsamt gilt aber der Zeitpunkt der Antragsstellung, doch auf help.gv.at lese ich etwas anderes. Die telefonische Auskunft beim Verkehrsamt war bisher die absolut inkompetenteste die ich je bei einer Behörde erhalten habe (Die Person war entweder betrunken oder geistig minderbemittelt).

              (Es handelt sich um einen FS aus Kasachstan)

              Weiss jemand wie das mit der Prüfung Fahrschule vs Verkehrsamt geregelt ist?

              Danke!

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Die Prüfung nimmt schon die Behörde ab, wenn die Fahrschulen schneller Termine bekommen - soll sein.

                Zur Berechnung der 6 Monate einfach den thread lesen...steht ja alles da

                Grüsse,
                Peter

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                • almaty
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 21

                  #9
                  FYI - War heute am Verkehramt und die Prüfung kann nur von denen abgenommen werden. Weiters gibt es keine Frist für das Umschreiben des FS, wenn der bis 2015 gültig ist kann er auch bis dahin noch umgeschrieben werden (Das geht für mich aus dem Text bei help.gv.at nicht hervor, wurde mir aber so gesagt - habe mir also den Stress eigentlich umsonst gemacht) - Der neue Ö Führerschein ist dann unbegrenzt gültig.

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Vorsicht: Nach 6 Monaten darf der Führerschein nicht mehr benutzt werden, das ist schon klar?

                    Grüsse,
                    Peter

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                    • rein146
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 3

                      #11
                      Hallo Melissa, kannst Du uns verraten, in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde und wie lange der Führerschein gültig ist?
                      Ich bin Auslandsösterreicher und habe einen Internationalen Führerschein aus Kenya, wenn ich wieder nach Österreich ziehe, brauche ich nur eine Fahrprüfung bei einer Fahrschule machen (für Gruppe B kostet das 55 Euro) und kann dann bei der zuständigen BH den keniatischen Führerschein auf einen Österreichischen umschreiben lassen. Was mir jedoch irgendwie egal ist, der internationale Führerschein in Kenya kostet ohnehin nur etwa 150 Euro.

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