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Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligung RO

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  • Richy
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    Auslaender
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    Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligung RO

    Hallo!

    Vielleicht könnt Ihr mir helfen, in dem Bestimmungs- und Formulardschungel zu Recht zu kommen. Im Internet gibt es leider viele verschiedene Versionen, welche Dokumente man als Ausländer haben muss und welche nicht. Ich komme zwar aus Österreich, frage mich aber welche Informationen stimmen und welches Gesetz anzuwenden ist. Meine Freundin (Rumänin(EU), Universitätsabschluss Design, Deutschkenntnisse Anfänger bis Mittel, sehr gutes Englisch) hat leider schon viele Schauergeschichten von Bekannten gehört, dass es bei Behörden erhebliche Probleme geben kann (Mehrfachzahlungen, immer wieder fehlende Papiere, aus einer reinen Formsache einer Selbstständigen wurde fast eine Ausweisung etc). Bis jetzt hat sie geglaubt, dass sie als EU-Bürger freies Niederlassungsrecht hat und sie hat es leider verabsäumt den Aufenthaltstitel rechtzeitig zu beantragen, der angeblich eh nur Formsache ist. Sie ist bereits seit 2 Jahren in Österreich und war bis Jänner bei einem Medienunternehmen als Webdesigner beschäftigt, bis das Unternehmen Mitarbeiter auf Grund der Wirtschaftskrise abgebaut hat. Sie sollte dort als Selbstständige arbeiten und bekam bis dahin von ihrem Arbeitgeber (Kunden) regelmäßig Aufträge. Dadurch musste keine Arbeitsbewilligung beantragt werden. Ihre Design-Firma existiert nach wie vor, sie zahlt noch immer Steuern und Krankenversicherung. Auf Grund der Wirtschaftslage geht das Geschäft mit anderen Firmen derzeit aber recht schlecht. Sie sucht daher seinen halben Jahr neue Geschäftspartner bzw. auch eine feste Anstellung. Als Selbstständige hat sie wahrscheinlich kein Recht auf Arbeitslosengeld. Bei Bewerbungen muss beim AMS erst gefragt werden, ob es für die Position keinen ebenso qualifizierten Österreicher gibt, was nun bei der Wirtschaftskrise nicht schwer sein sollte. Weiters müsste der neue Arbeitgeber auch erst die Arbeitsbewilligung beantragen. Als Firma soll es angeblich auch eine Überprüfung vom AMS geben, ob die Firma genug Gewinn macht und anderen Firmen von Österreichern keine Arbeit wegnimmt.

    Da wir seit über einen halben Jahr fast ausschließlich jeden Tag miteinander verbringen, zieht sie nun auch offiziell zu mir und wir wollen die Meldung vornehmen. Da heißt es, das auch der Aufenthaltstitel vorhanden sein soll. Wenn wir nun Ihre Meldung vornehmen, kann es da zu ernsthaften Problemen kommen? Für den fehlenden Aufenthaltstitel soll es Strafen von 200Eu bis etwa 4000 Euro geben, Gefängnis von etwa 6 Monaten habe ich auch gelesen. Für die Beantragung des Aufenthaltstitels müsste aber auch der Umsatz der letzten 6 Monate der Firma überprüft werden, der wiederum auf Grund der Wirtschaftskrise sehr gering ausgefallen ist. Ich verdiene genug für uns beide, wir verbringen sehr viel Zeit zusammen, waren schon im Urlaub, ich bin Angestellter, sie kümmert sich nun um meinen Haushalt. Wir wollen alle Formulare ordnungsgemäß durchführen, wollen aber auch nicht in ein Wespennest stechen. Sie hat nun ihr Leben hier aufgebaut. Was würdet Ihr uns raten? Ist die Lage für eine selbstständige, Steuer zahlende Akademikerin schlecht oder ist eh alles nur harmlos und die Angst vor Strafe und Ausweisung ist unbegründet? Mit was können wir rechnen?

    Herzlichen Dank
    Richy
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Erstens hält sie sich nicht illegal auf, sondern hat eine Formvorschrift verletzt, max. 200 EUR Strafe, idR 36-50

    Wenn ein potenzieller Arbeitgeber begründen kann, warum er genau eine Person mit ganz spezifischen Qualifikationen braucht, ist die Schlüsselkraft nicht ausgeschlossen.

    Der Unterhalt durch Dritte (Sie) wird einen Unterhaltsvertrag erforderlich machen, abzuschließen beim Notar. Und ein erforderliches Mindesteinkommen ist europarechtlich nicht nach den ASVG-Grenzen des innerstaatlichen Niederlssungswesens zu belegen, sondern nach den niedrigeren Sozialhilfegrenzen des betreffenden Bundeslands (Wien: ca. 450 EUR)

    Mit Pass, Nachweis der Krankenvers. und Unterhaltsvetrag od. Einkommensnachweis zur MA35 gehen, allenfalls die geringe Geldstrafe in Kauf nehmen (alternativ: Schlüsselkraftverfahren)

    Grüsse,
    Peter

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