Zur Vorgeschichte:
Ich, österr. Staatsbürger, die letzten 12 Jahre im EU-Ausland tätig, habe voriges Jahr eine Türkin geheiratet. Ursprünglich haben wir für sie aufgrund meiner Freizügigkeit den "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" beantragt. Dieser wurde aber mit dem Hinweis abgelehnt, dass für diesen Titel (auch) meine Gattin in der EU gelebt bzw. gearbeitet haben muss. Entsprechend haben wir dann für sie den "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" beantragt und auch (zunächst für ein Jahr) bewilligt bekommen.
Anlässlich der ersten Verlängerung des Titels kamen wir vor einigen Wochen irrtümlich in die Abteilung, die für Freizügigkeit zuständig ist. Die Dame fragte eher zufällig, ob ich denn nicht außerhalb Österreichs gearbeitet habe. Ich erklärte, dass das zwar zutrifft, die Freizügigkeit aber nur auf mich und nicht auf meine Gattin zutrifft.
Dazu machte sie folgende Aussage: Durch eine gerichtliche Entscheidung (europ. Gerichtshof ? ) genügt die Freizügigkeit eines der beiden Ehepartners. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes ist (ihre Worte) in der Entscheidung sehr schwammig geregelt, im Moment geht man davon aus, dass es mindestens drei zusammenhängende Monate sein müssen.
Da wir das problemlos für mich nachweisen konnten, haben wir jetzt für meine Gattin den 10 Jahre gültigen Daueraufenthaltstitel.
Sollte also bei jemanden ein ähnlich gelagerter Fall vorliegen, lohnt es sich ganz bestimmt, nochmals den "Daueraufenthaltstitel" zu versuchen.
Wolfgang
Ich, österr. Staatsbürger, die letzten 12 Jahre im EU-Ausland tätig, habe voriges Jahr eine Türkin geheiratet. Ursprünglich haben wir für sie aufgrund meiner Freizügigkeit den "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" beantragt. Dieser wurde aber mit dem Hinweis abgelehnt, dass für diesen Titel (auch) meine Gattin in der EU gelebt bzw. gearbeitet haben muss. Entsprechend haben wir dann für sie den "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" beantragt und auch (zunächst für ein Jahr) bewilligt bekommen.
Anlässlich der ersten Verlängerung des Titels kamen wir vor einigen Wochen irrtümlich in die Abteilung, die für Freizügigkeit zuständig ist. Die Dame fragte eher zufällig, ob ich denn nicht außerhalb Österreichs gearbeitet habe. Ich erklärte, dass das zwar zutrifft, die Freizügigkeit aber nur auf mich und nicht auf meine Gattin zutrifft.
Dazu machte sie folgende Aussage: Durch eine gerichtliche Entscheidung (europ. Gerichtshof ? ) genügt die Freizügigkeit eines der beiden Ehepartners. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes ist (ihre Worte) in der Entscheidung sehr schwammig geregelt, im Moment geht man davon aus, dass es mindestens drei zusammenhängende Monate sein müssen.
Da wir das problemlos für mich nachweisen konnten, haben wir jetzt für meine Gattin den 10 Jahre gültigen Daueraufenthaltstitel.
Sollte also bei jemanden ein ähnlich gelagerter Fall vorliegen, lohnt es sich ganz bestimmt, nochmals den "Daueraufenthaltstitel" zu versuchen.
Wolfgang
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