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Arbeitsbewilligung

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  • funke
    Member
    Auslaender
    • 57

    Arbeitsbewilligung

    Hallo zusammen!

    bin russische Staatbürgerin und Studentin in Deutschland, möchte aber gern nach Österreich. Da ich schon ein Studium in Russland absolviert habe, käme für mich ein Arbeitsverhältnis in Frage. Wie bekommt man in Ö eine Arbeitserlaubnis? Ich hätte bereits ein Jobangebot und studieren in Ö einen Masterstudiengang darf ich auch (rus. Abschluss ist anerkannt). Und das würde ich auch gerne tun, aber so wie ich verstanden habe, darf man nur die Hälfte seiner finanziellen Mittel neben dem Studium verdienen, sprich, ich bekomme keine Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium ohne mind. 4000€ auf dem Konto nachweisen zu müssen, oder?
    Bitte um Hilfe, Leutz
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Bitte trennen:

    Eine Erstniederlassungsbewilligung zu Erwerbszwecken wäre nur als Schlüsselkraft möglich (mind. 2412 EUR Monatesinkommen, besondere Qualifikationen, gute Begründung des Arbeitgebers)
    Eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken erfordert zunächst den Unterhaltsnachweis (EUR 426 im Monat bis 24 Jahre, 772 EUR wenn älter); ob Sie dann eine Beschäftigungsbewilligung bekommen (wohl nur für geringfügige Tätigkeit, d.h. max. 357 EUR im Monat), ist ungewiss.

    Grüsse,
    Peter

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    • funke
      Member
      Auslaender
      • 57

      #3
      danke!

      es geht ja darum, was für mich sinnvoller/einfacher wäre: Als Schlüsselkraft einzureisen oder sich doch erstmal um Masterstudium bewerben und nebenher arbeiten (ist durchaus möglich, weil MA ein berufsbegleitendes Studium ist)
      Auf dem Forum habe ich schon gelesen, dass man mind. 2070€ verdienen muss...
      habe ich dann was falsch verstanden?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Das Mindesteinkommen für Schlüsselkräfte beträgt EUR 2412, jährlich steigend

        Wenn Sie arbeiten wollen, führt kein Weg daran vorbei. Wenn Sie nur studieren wollen, ist die Aufenthaltsbewilligung-Studium "sicherer" zu bekommen, dafür besteht ev. ein problem mit dem Unterhaltsnachweis.

        Grüsse,
        Peter

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