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Vorteile Freizügigkeit?

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  • almaty
    Junior Member
    Auslaender
    • 21

    Vorteile Freizügigkeit?

    Liebe Experten,

    Ich habe hier vor einiger Zeit Fragen zum Ablauf bzgl. NLB für meine kasachische Frau gepostet, mittlerweile (es hat ein halbes Jahr gedauert) hat sie das D-Visum und kann sich ab November die Aufenthaltskarte bei der BH abholen - dazu muss man sagen, dass das lange Procedere auf die Unfähigkeit der kasachischen bzw. usbekischen (=Geburtsland) Behörden zurückzuführen ist und die Bearbeitung und Unterstützung der österreichischen Behörden bisher top war.

    Ich habe weiter unten noch ein paar konkrete Fragen, bin aber mittlerweile auch über das Thema "Freizügigkeit" gestolpert:

    Folgendes wurde in einem anderen Beitrag gepostet:
    "Österreicher lebt in Ö und erbringt grenzüberschreitend Dienstleistungen => Freizügigkeitsberechtigt"

    Ich selbst bin Ö. und arbeite für ein ö. Unternehmen seit 2 Jahren 4-5 Tage die Woche im Ausland (meist D, CH, UK, USA) für Kunden vor Ort - bin aber am Wochenende in Ö. Ich bin im Ausland weder gemeldet noch versichert (abgesehen von einer Reiseversicherung). Meine Frau lebt und arbeitet derzeit noch in Kasachstan und kommt im November nach Österreich.

    Ergibt sich aus meiner beruflichen Reisetätigkeit irgendein Vorteil für uns? (Gültigkeitszeitraum Ihrer Aufenthaltskarte, Zugang zum EWR/EU Arbeitsmarkt, Mindesteinkommen, etc..) Es kann gut sein, dass wir in Zukunft beide fix im EU-Ausland oder in der Schweiz arbeiten möchten. Was muss ich hier beachten?

    Da der NLB-Prozess nun ja schon fast abgeschlossen ist, wollte ich noch einige Details für die nachfolgenden Schritte klären:

    1) Die Karte muss sie bei der BH Linz-Land abholen. Wir werden aber sofort nach Wien ziehen. Ich nehme an sie muss sich zuerst in Linz-Land und dann in Wien anmelden? Gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?

    2) Ich kann sie über die WGKK mitversichern, kann es hier noch Probleme geben?

    3) Kann sie mit dem D-Visum über Frankfurt nach Wien fliegen? Oder braucht sie dazu noch ein seperates Transitvisum etc?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Liebe Grüße,
    Martin
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Zu den Fragen:

    1) Die Karte muss sie bei der BH Linz-Land abholen. Wir werden aber sofort nach Wien ziehen. Ich nehme an sie muss sich zuerst in Linz-Land und dann in Wien anmelden? Gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?

    Richtig, zuerst in Linz-Land anmelden, dann übersiedeln.

    2) Ich kann sie über die WGKK mitversichern, kann es hier noch Probleme geben?

    Sobald Sie in Wien gemeldet ist, ja; zur Einreise wird eine private Versicherung erforderlich sein (idR fragt die Botschaft bei Visumserteilung nochmals)

    3) Kann sie mit dem D-Visum über Frankfurt nach Wien fliegen? Oder braucht sie dazu noch ein seperates Transitvisum etc?

    Ein Visum D berechtigt zur Durchreise auf dem Weg nach Österreich

    Zur Freizügigkeit:
    Mindesteinkommen und Geltungsdauer sind vorteilhafter; die Verträge und Entsendungen müssten als Belege ausreichen - wenn Sie jetzt aber schon den nationalen Aufenthaltstitel beantragt haben, wird das ein neues Verfahren (Zweckänderung) oder Sie machen das bei der Verlängerung geltend.

    Zur Migration in der EU:
    Dann sind Sie jedenfalls freizügigkeitsberechtiger Europäer, während der geltungsdauer des österr. Titels kann ihre Gattin Sie begleiten und beantragt dann im Aufnahmeland die europarechtliche Dokumentation (Daueraufenthaltskarte)

    Grüsse,
    Peter

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    • almaty
      Junior Member
      Auslaender
      • 21

      #3
      Versicherung zur Einreise?

      Zu
      "zur Einreise wird eine private Versicherung erforderlich sein (idR fragt die Botschaft bei Visumserteilung nochmals)"

      Die Botschaft hat nicht nachgefragt, und das Visum ist bereits im Pass - braucht sie trotzdem für die Einreise selbst nochmal einen Versicherungsnachweis? Ich nehme an die Grenzbeamten schaun sich nur das Visum an? Sollten wir trotzdem eine Versicherung für den Zeitraum Einreise bis Mitversicherung abschließen?

      Aus den anderen Forenbeiträgen zu den jeweiligen Voraussetzungen für die einzelnen Schritte ergibt sich für mich folgender Ablauf (bitte bestätigen/korrigieren):

      1) Einreise

      2) Meldung in OÖ

      3) Mitversicherung bei der WGKK (da bin ich versichert, weil mein Arbeitgeber in Wien ist, ich aber derzeit noch in OÖ gemeldet/wohnhaft bin - mir ist noch unklar warum sie für eine Mitversicherung in Wien gemeldet sein muss, wenn ich als Versicherter ja auch noch nie in Wien gemeldet war - ich werde bei der WGKK nachfragen - weiss jemand was zur Bearbeitungsdauer eines Mitversicherungsantrages oder geht das sofort? Tipps dazu?)

      4) Abholung der Aufenthaltskarte (Voraussetzung sind sowohl Meldung als auch Versicherungsnachweis, richtig?)

      5) Umzug nach Wien

      6) Meldung in Wien

      7) Sprachkurse in Wien

      nach einem Jahr Antrag auf Verlängerung/Zweckänderung der Aufenthaltskarte bei der MA xx in Wien.

      Danke für den Tipp mit der Zweckänderung bzgl. Daueraufenthalt - Zahlt sich das in der Regel aus? Oder soll ich das erst bei der ersten Verlängerung beantragen? Ich hoffe dass sich dadurch keine potentiellen "Lücken" in der Aufenthaltsberechtigung ergeben?

      Vielen Dank!

      LG Martin
      Last edited by almaty; , .

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Wenn die Botschaft das Einreisevisum erteilt hat, ist die Angelegenheit erledigt, dann das weitere Procedere wie aufgelistet. Der eldezettel wird bei Kartenabholung idR nicht verlangt (und ganz theoretisch auch nicht nochmals nach der Versicherung gefragt, aber die vorgeschlagene Reihenfolge ist die 110%-Lösung)

        Die Dokumentation durch Daueraufenthaltskarte kann auch erst vor Ablauf des ersten titels beantragt werden, bei rechtzeitiger Antragstellung (vor Ablauf) ensteht schon im innerstaatlichen Verfahren keine Aufenthaltslücke, bei europarechtlicher Dokumentation sowieso nie

        Grüsse,
        Peter

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