Liebe Experten,
Ich habe hier vor einiger Zeit Fragen zum Ablauf bzgl. NLB für meine kasachische Frau gepostet, mittlerweile (es hat ein halbes Jahr gedauert) hat sie das D-Visum und kann sich ab November die Aufenthaltskarte bei der BH abholen - dazu muss man sagen, dass das lange Procedere auf die Unfähigkeit der kasachischen bzw. usbekischen (=Geburtsland) Behörden zurückzuführen ist und die Bearbeitung und Unterstützung der österreichischen Behörden bisher top war.
Ich habe weiter unten noch ein paar konkrete Fragen, bin aber mittlerweile auch über das Thema "Freizügigkeit" gestolpert:
Folgendes wurde in einem anderen Beitrag gepostet:
"Österreicher lebt in Ö und erbringt grenzüberschreitend Dienstleistungen => Freizügigkeitsberechtigt"
Ich selbst bin Ö. und arbeite für ein ö. Unternehmen seit 2 Jahren 4-5 Tage die Woche im Ausland (meist D, CH, UK, USA) für Kunden vor Ort - bin aber am Wochenende in Ö. Ich bin im Ausland weder gemeldet noch versichert (abgesehen von einer Reiseversicherung). Meine Frau lebt und arbeitet derzeit noch in Kasachstan und kommt im November nach Österreich.
Ergibt sich aus meiner beruflichen Reisetätigkeit irgendein Vorteil für uns? (Gültigkeitszeitraum Ihrer Aufenthaltskarte, Zugang zum EWR/EU Arbeitsmarkt, Mindesteinkommen, etc..) Es kann gut sein, dass wir in Zukunft beide fix im EU-Ausland oder in der Schweiz arbeiten möchten. Was muss ich hier beachten?
Da der NLB-Prozess nun ja schon fast abgeschlossen ist, wollte ich noch einige Details für die nachfolgenden Schritte klären:
1) Die Karte muss sie bei der BH Linz-Land abholen. Wir werden aber sofort nach Wien ziehen. Ich nehme an sie muss sich zuerst in Linz-Land und dann in Wien anmelden? Gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?
2) Ich kann sie über die WGKK mitversichern, kann es hier noch Probleme geben?
3) Kann sie mit dem D-Visum über Frankfurt nach Wien fliegen? Oder braucht sie dazu noch ein seperates Transitvisum etc?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße,
Martin
Ich habe hier vor einiger Zeit Fragen zum Ablauf bzgl. NLB für meine kasachische Frau gepostet, mittlerweile (es hat ein halbes Jahr gedauert) hat sie das D-Visum und kann sich ab November die Aufenthaltskarte bei der BH abholen - dazu muss man sagen, dass das lange Procedere auf die Unfähigkeit der kasachischen bzw. usbekischen (=Geburtsland) Behörden zurückzuführen ist und die Bearbeitung und Unterstützung der österreichischen Behörden bisher top war.
Ich habe weiter unten noch ein paar konkrete Fragen, bin aber mittlerweile auch über das Thema "Freizügigkeit" gestolpert:
Folgendes wurde in einem anderen Beitrag gepostet:
"Österreicher lebt in Ö und erbringt grenzüberschreitend Dienstleistungen => Freizügigkeitsberechtigt"
Ich selbst bin Ö. und arbeite für ein ö. Unternehmen seit 2 Jahren 4-5 Tage die Woche im Ausland (meist D, CH, UK, USA) für Kunden vor Ort - bin aber am Wochenende in Ö. Ich bin im Ausland weder gemeldet noch versichert (abgesehen von einer Reiseversicherung). Meine Frau lebt und arbeitet derzeit noch in Kasachstan und kommt im November nach Österreich.
Ergibt sich aus meiner beruflichen Reisetätigkeit irgendein Vorteil für uns? (Gültigkeitszeitraum Ihrer Aufenthaltskarte, Zugang zum EWR/EU Arbeitsmarkt, Mindesteinkommen, etc..) Es kann gut sein, dass wir in Zukunft beide fix im EU-Ausland oder in der Schweiz arbeiten möchten. Was muss ich hier beachten?
Da der NLB-Prozess nun ja schon fast abgeschlossen ist, wollte ich noch einige Details für die nachfolgenden Schritte klären:
1) Die Karte muss sie bei der BH Linz-Land abholen. Wir werden aber sofort nach Wien ziehen. Ich nehme an sie muss sich zuerst in Linz-Land und dann in Wien anmelden? Gibt es hierbei etwas spezielles zu beachten?
2) Ich kann sie über die WGKK mitversichern, kann es hier noch Probleme geben?
3) Kann sie mit dem D-Visum über Frankfurt nach Wien fliegen? Oder braucht sie dazu noch ein seperates Transitvisum etc?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Liebe Grüße,
Martin
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