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Heirat mit Chinesin

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  • mirlum
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

    Heirat mit Chinesin

    Hallo,

    ich bin slowakischer Staatsbuerger und lebe seit ueber 20 Jahren in Oesterreich.
    Nun moechte ich mit meiner chinesischen Freundin, in Oesterreich fuer immer zusammenleben. Sie allerdings lebt in China.

    Ich habe in diesem Forum schon einige nuetzliche Informationen bekommen, dennoch habe ich noch ein Paar Fragen.

    1. Gilt nach unserer Heirat der selbe buerokratische weg wie wenn ich oesterreichischer staatsbuerger waere oder gibt es da in meinem Fall noch etwas zu beachten?

    2. Ermoeglicht in weiterer Folge der Aufenthatstitel als Familienangehoeriger, den dann meine zukuenftige Frau erhalten sollte, auch den Zugang zum Arbeitsmarkt in Oesterreich?

    3. Hinsichtlich Ausreisevisum fuer meine chinesische Freundin und hinsichtlich Kosten, ist es nach wie vor vernuenftiger in China statt in Oesterreich zu heiraten?

    4. Spielt der chinesische Arbeitgeber meiner Freundin in diesem Fall eine Rolle? Es wird ihr naehmlich mit Kuendigung gedroht, wenn sie sich mit mir weiterhin treffen sollte. In wie fern kann ihr Arbeitgeber ihre Ausreise nach Osterreich hindern?

    Ich wuerde fuer etwas Hilfe bei diesem Problem sehr dankbar sein!

    Danke!

    mfg

    mirlum
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    zu 1.: Da Sie freizügigkeitsberechtigt sind, hat Ihre Zukünftige sofort nach der Eheschließung von Gemeinschaftsrechts wegen ein Niederlassungsrecht und zu dessen Bescheinigung Anspruch auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (alles was Sie hier schon über "Aufenthaltstitel" gelesen haben, gilt daher für Sie nicht).

    zu 2.: Bereits mit der Eheschließung besteht auch freier Arbeitsmarktzugang, kann auf Wunsch vom AMS bestätigt werden.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      zu 3: Da ein Visum sehr schwer zu bekommen ist, sieht das nach Hochzeit in China aus

      zu 4: Wenn der Arbeitgeber kündigt, will er sie nicht mehr im Betrieb - wie und warum sollte er dann etwas gegen die Ausreise haben? Sie ist einfach nicht mehr dort...

      Grüsse,
      Peter

      Comment

      • mirlum
        Junior Member
        Auslaender
        • 6

        #4
        noch offene Punkte

        Hallo,

        danke fuer die rasche Hilfe! Das ist ein echt gutes Forum hier!

        Unsere Sitation klingt nun um einiges leichter als ich befuerchtet habe.

        zu 1: Hat sich die Gesetzlage in letzter Zeit veraendert, oder warum gilt das ganze was ich ueber die Aufenthaltstitel gelesen habe in meinem Fall nicht? In anderen Faellen mussten doch die "Chinesinen" bis zu 6 Monate auf den Aufenthaltstitel fuer Familienangehoerige warten.
        Gilt fuer mich als slowakischen Staatsbuerger die volle Freizuegigkeitsberechtigung? Ich dachte es gibt eine Einschraenkung in Oesterreich und Deutschland bis 2011.

        zu 3 und 4: Ich meinte hier, kann der jetzige, chinesische Arbeitgeber meiner Freundin bei einem Antrag auf Touristenvisum fuer Oesterreich Probleme machen? Ich denke sie braeuchte eine Bestaetigung von ihrem Arbeitgeber fuer den Visumantrag. Ihr Arbeitgeber will eigentlich in ihre Weiterbildung investieren und deswegen gefallen ihm unsere Plaene nicht. Ansonsten war sie schon bereits beruflich in Oesterreich, Deutschland und USA, aber nie privat. Woran koennte ihr Visumantrag fuer privaten Besuch in Oesterreich scheitern?

        Aus meinem jetzigen Wissensstand heraus schweben mir 2 Varianten vor, wie ich mit meiner Zukuenftigen zusammen leben kann:

        Variante 1: Meine Freundin bekommt Touristenvisum. Sie kommt nach Oesterreich und wir heiraten hier. Danach erhaelt sie die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung fuer den EU-Raum. Wuerde das so funktionieren?

        Variante 2: Sie bekommt kein Touristenvisum. Wir heiraten in China. Kann sie nach der Heirat einfach nach Oesterreich reisen, oder gibt es da ein Visum zu beantragen? Wenn sie dann in Oe ist, dann gilt aufgrund meiner Freizuegigkeitsberechtigung und nach dem Gemeinschaftsrecht wiederum das gleiche wie bei Variante 1. Ist das richtig?

        Bitte helft mir noch diese Punkte zu klaeren.

        Vielen Dank im Voraus!

        mfg

        mirlum

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        • Stefan01
          Junior Member
          Auslaender
          • 4

          #5
          Hallo mirlum,

          ich stehe genau vor dem selben Problem wie sie.
          Ich bin österreichischer Staatsbürger (auch hier geboren) und möchte meine chiesische Freundin (in China lebend) heiraten.
          Nach stundenlangen Recherchen im Internet bin ich zu folgendem Schluss gekommen:
          Eine Heirat in Österreich ist nur schwer möglich, da zu 99% das Visum von ihrer Freundin von der österreichischen Botschaft in China abgelehnt wird. Begründung: "Verdacht, dass sie nicht wieder nach China zurückkehrt."
          Somit gibts kein Visum, und auch keine Heirat in Österreich.

          Somit bleibt nur mehr die Möglichkeit, in China zu heiraten.
          Hier der Ablauf, den ich mir zusammengeschrieben habe:

          Ablauf

          Heirat in China

          Dokumente von mir:

          - Kopie Reisepass mit Apostille (Echtheitsbestätigung) übersetzen (ins Chinesische) und beglaubigen (beides)
          - Kopie Meldezettel beglaubigen, übersetzen (ins Chinesische) und wieder beglaubigen
          - Ledigkeitsbescheinigung von österr. Standesamt mit Apostille, übersetzen (ins Chinesische) und beglaubigen (beides)
          - Alle Dokumente zu ihr nach China schicken, sie vervollständigt dann die Ledigkeitsbescheinigung mit ihren Daten.
          - Danach nach China reisen, und heiraten.

          Antrag auf „Aufenthaltstitel Familienangehöriger“
          Antrag wird von ihr nach Hochzeit in China gestellt.
          Dazu muss ich folgendes erfüllen:
          - 1100 Euro netto Verdienst pro Monat
          - eigene Wohnung
          - Strafregisterauszug (Leumundszeugnis)
          - österreichische Versicherung von ihr

          Nach Erhalt ihres D-Visums Einreise nach Österreich und Abholung des Antrags bei MA35

          Tipps:
          Übersetzungen: Alle Unterlagen in China übersetzen lassen, und dann dort beglaubigen
          Bei meiner Einreise nach China: Hotel- Registrierung mitnehmen !!!

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          • mirlum
            Junior Member
            Auslaender
            • 6

            #6
            Wie jetzt?

            vielen Dank Stefan fuer die detalierte Info!
            Im Groben habe ich diese Vorgangsweise auch aus meinen Recherchen so verstanden.
            Allerdings steht dann die Aussage von Kuechenjurist im Widerspruch dazu:

            zu 1.: Da Sie freizügigkeitsberechtigt sind, hat Ihre Zukünftige sofort nach der Eheschließung von Gemeinschaftsrechts wegen ein Niederlassungsrecht und zu dessen Bescheinigung Anspruch auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (alles was Sie hier schon über "Aufenthaltstitel" gelesen haben, gilt daher für Sie nicht).
            Wie ist den nun die richtige Vorgangsweise bei meinem Problem? Spielt meine Staatsbuergerschaft in diesem Fall eine Rolle?

            mfg

            mirlum

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            • libertad
              Senior Member
              Auslaender
              • 356

              #7
              Zitat von mirlum Beitrag anzeigen
              Wie ist den nun die richtige Vorgangsweise bei meinem Problem? Spielt meine Staatsbuergerschaft in diesem Fall eine Rolle?
              Ganz genau: als EU-Bürger gelten andere, großzügigere Regelungen als für (nicht freizügigkeitsberechtigte) ÖsterreicherInnen.

              lg
              michi

              Comment

              • libertad
                Senior Member
                Auslaender
                • 356

                #8
                Hallo,

                Zitat von mirlum Beitrag anzeigen
                zu 3 und 4: Ich meinte hier, kann der jetzige, chinesische Arbeitgeber meiner Freundin bei einem Antrag auf Touristenvisum fuer Oesterreich Probleme machen? Ich denke sie braeuchte eine Bestaetigung von ihrem Arbeitgeber fuer den Visumantrag. Ihr Arbeitgeber will eigentlich in ihre Weiterbildung investieren und deswegen gefallen ihm unsere Plaene nicht. Ansonsten war sie schon bereits beruflich in Oesterreich, Deutschland und USA, aber nie privat. Woran koennte ihr Visumantrag fuer privaten Besuch in Oesterreich scheitern?
                Nun, "Probleme machen" nicht direkt. Aber indirekt: um ein Visum zu bekommen, ist "Rückkehrbereitschaft" nachzuweisen (die in ihrem Fall ja nicht gegeben ist). Dafür wär ein Schreiben des Arbeitgebers mehr als hilfreich.

                Variante 2: Sie bekommt kein Touristenvisum. Wir heiraten in China. Kann sie nach der Heirat einfach nach Oesterreich reisen, oder gibt es da ein Visum zu beantragen? Wenn sie dann in Oe ist, dann gilt aufgrund meiner Freizuegigkeitsberechtigung und nach dem Gemeinschaftsrecht wiederum das gleiche wie bei Variante 1. Ist das richtig?
                Nein, sie muss immer noch über die Botschaft ein Visum beantragen - das dann aber erteilt werden muss (also: auf der Botschaft Antrag auf Daueraufenthaltskarte stellen, dann wird ein Einreisevisum erteilt mit dem die Karte in Ö abgeholt werden kann).

                lg
                michi

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  ..und das erforderliche Einkommen beträgt nicht EUR 1158 netto, sondern nur die bundeslandspezifischen Sozialhilfegrenzen (in Wien rd. EUR 710)

                  Grüsse,
                  Peter

                  Comment

                  • Stefan01
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 4

                    #10
                    Das höre ich zum erste mal, dass die Sozialhilfegrenze als Einkommenkriterium herangezogen wird.
                    Meines Wissens sind es immer noch 1.158,08 Euro für Ehepaare.
                    Quelle:
                    [url]http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html#all[/url]


                    710,- wären auch etwas wenig für 2 Leute, imho.

                    Comment

                    • halx
                      Senior Member
                      Auslaender
                      • 125

                      #11
                      Zitat von Stefan01 Beitrag anzeigen
                      Quelle: [url]http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html#all[/url].
                      Diese Quelle ist hier nicht relevant sondern alles unter [url]http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120200.html[/url]

                      Comment

                      • libertad
                        Senior Member
                        Auslaender
                        • 356

                        #12
                        Zitat von Stefan01 Beitrag anzeigen
                        Das höre ich zum erste mal, dass die Sozialhilfegrenze als Einkommenkriterium herangezogen wird.
                        Meines Wissens sind es immer noch 1.158,08 Euro für Ehepaare.
                        Quelle:
                        [url]http://www.help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html#all[/url]


                        710,- wären auch etwas wenig für 2 Leute, imho.
                        Das ist eben der Unterschied, ob für das Ehepaar innerstaatliches Recht gilt oder europäisches - in letzterem Fall reicht eben weniger.

                        lg
                        michi

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                        • Küchenjurist
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 3579

                          #13
                          Hier wurden leider nun zwei äußerlich zwar ähnliche, rechtlich jedoch vollkommen verschiedene Fälle vermischt.

                          Soweit sich das nicht schon durch die Folgepostings geklärt hat, nocheinmal zur Klarstellung :

                          a) Seit 12 Jahren in Österreich aufhältiger Slowake heiratet Chinesin :

                          Für Slowaken gelten zwar in punkto Arbeitsmarktzugang noch Übergangsregeln, allerdings umfaßt die Freizügigkeit nach der Unionsbürger-Richtlinie 2004/38/EG nicht nur unselbständige Erwerbstätigkeit, sondern auch selbständige Erwerbstätigkeit, Aufenthalte zu Ausbildungszwecken oder Aufenthalte zu egal welchen Zwecken, solange nur nicht ("übermäßig") Sozialhilfe in Anspruch genommen und der Aufenthalt deshalb verboten wird.
                          Bei einem bereits 12-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt dürfte zum einen ohnehin auch schon freier Arbeitsmarktzugang bestehen und zum anderen auch abgesehen davon von der Freizügigkeit auszugehen sein.

                          Das Niederlassungsrecht und der freie Arbeitsmarktzugang eines drittstaatsangehörigen Ehepartners besteht hier bereits von Gemeinschaftsrechts wegen ab der Eheschließung, für die Daueraufenthaltskarte dürfen außer Reisepaß, Heiratsurkunde und Krankenversicherung nur "ausreichende Unterhaltsmittel" verlangt werden (sodaß keine Sozialhilfe bezogen werden muß, daher zumindest in Höhe der Sozialhilferichtsätze des betreffenden Bundeslandes).

                          b) Österreicher heiratet Chinesin :

                          Das zu a) Gesagte gilt hier nur, wenn der Österreicher "freizügigkeitsberechtigt" ist (-> näheres bitte mittels Suchfunktion eruieren, Suchworte "Carpenter" und "Eind").

                          Andernfalls bestehen sowohl das Niederlassungs- als auch das Arbeitsrecht des drittstaatsangehörigen Ehepartners erst ab der Erteilung des "Aufenthaltstitels-Familienangehöriger". Dieser ist grundsätzlich vom Ausland aus zu beantragen und auch dort abzuwarten, es sind dafür ua. Familieneinkünfte iHv. EUR 1160,00 monatlich netto (14:12) nachzuweisen.
                          Der Antrag kann zwar während der Gültigkeitsdauer eines Besuchsvisums auch im Inland gestellt werden, die Erledigung geht sich aber in aller Regel während dieser Zeit nicht aus.

                          c) Für beide Fälle gilt :

                          Daueraufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel können bei der österreichischen Botschaft in China beantragt werden.

                          Ebenso auch Besuchsvisa, allerdings ist im Fall b) die Erteilung nicht sehr wahrscheinlich, weil der Verdacht der Umgehung der Verpflichtung zur Auslands-Erstantragstellung und der Nichtausreise nach Ablauf des Besuchsvisums im Raum steht.

                          Im Fall a) besteht keine Verpflichtung zur Auslands-Erstantragstellung (das Niederlassungsrecht wurde ja schon mit der Eheschließung begründet und wird durch die Aufenthaltskarte nicht verliehen, sondern lediglich bescheinigt), die Botschaft könnte (müßte !) daher auf Wunsch auch nur ein Besuchsvisum ausstellen (Artikel 5 der Richtlinie).

                          Comment

                          • Torpedo
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 6

                            #14
                            Heirat mit Inderin

                            Ich finde dieses forum super und sehr hilfreich !!!

                            Ich hätte da auch ne frage und bin sehr verzweifelt und suche vergebens nach antworten ...

                            nun über mein problem ...

                            Bin ein Inder, seit 3 jahren in Österreich und Österreichischer staatsbürger. Ich bekomme ein Monatsgehalt von 1300 netto zzgl. zulagen und ich werde meine arbeitsstelle dieses monat noch wechseln mit gleichgebliebenem monatsgehalt. Dazu habe ich einen genossenschaftswohnung genommen mit ein bauspardarlehen in einer höhe von 16000€ mit einer laufzeit über 20 jahren.

                            Nun habe ich dieses jahr, anfang august in Indien eine Indische staatsbürgerin geheiratet und ein antrag für ihr visum bei der österreichischen botschaft abgegeben.

                            Jetzt zu meiner frage, wird sie dieses visum bekommen oder wird der antrag abgelehnt ? Wie hoch sind die chancen ?
                            Last edited by Torpedo; , .

                            Comment

                            • Küchenjurist
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 3579

                              #15
                              Zitat von Torpedo Beitrag anzeigen
                              Jetzt zu meiner frage, wird sie dieses visum bekommen oder wird der antrag abgelehnt ? Wie hoch sind die chancen ?
                              Irgendwo zwischen 0 und 100 %.

                              (Sorry, aber das ist eine ziemlich substanzlose Frage.)

                              Comment

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