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Heirat mit Chinesin

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  • Torpedo
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

    #16
    ich wollte nur wissen ob ich die anforderungen nachkomme die für ein visums genehmigung notwendig sind ......

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #17
      Wo liegen denn Ihre Bedenken ?

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      • Torpedo
        Junior Member
        Auslaender
        • 6

        #18
        naja .... ich habe dieses kredit und hab nur 1300 netto als gehalt .... und noch mein arbeitswechsel geben mir bedenken .... und bin sehr unsicher ... darum diese frage ....

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        • mirlum
          Junior Member
          Auslaender
          • 6

          #19
          Danke

          Hallo,

          jetzt ist mir die Sache schon klar und ich weiss wie ich es anstellen muss, damit ich mit meiner chinesischen Freundin zusammenleben kann.
          Ich werde als naechstes versuchen die oest. Botschaft in Peking einzuschalten, ob das alles so funktioniert und welche Dokumente benoetigt werden.

          Vielen Dank an alle fuer eure grossartige Unterstuetzung.
          ad. Kuechenjurist, du hast es echt drauf!

          Das mit der "Freizuegigkeit" ist echt krass. Das ist das erste Mal, dass ich einen buerokratischen Vorteil gegenueber einem (nicht freizuegigkeitsberechtigten) oesterreichischen Staatsbuerger habe.

          Wahrscheinlich werde ich mich noch wegen Detailfragen hier melden.
          Noch einmal danke und bis demnaechst!

          mfg

          mirlum

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #20
            ad Einkommensrechnung - so schwer ist das nicht (und schon x-Mal beschrieben):

            Monatseinkommen x Anzahl der Bezüge (idR 14x bei Anstellung) durch 12
            davon abziehen: Kreditraten, Unterhaltspflichten früher und ab 2010: Miete, wenn die 246 EUR übersteigt und denn der Teil über 246

            Wenn die Wohnkosten (ohne Betriebskosten, die zählen nicht) unter 246 liegen bzw. die Kreditrückzahlung da drinnen steckt: Ab 2010 das abziehen, was über 246 liegt.

            Ein Jobwechsel ist solange unproblematisch, solange man sich nicht gerade in der Probezeit des neuen Jobs befindet, da wartet die Niederlassungsbehörde gern bis zur dauerhaften Anstellung. Zeiten mit Arbeitslosigkeit schaffen eben Erklärungsbedarf - wenn gerade zum Entscheidungzeitpunkt der Behörde damit kein ausreichendes Einkommen besteht, gibt es ein Problem.

            Wenn die Anforderungen erfüllt sind, keine Gefährdung der öffentlichen ordnung und Sicherheit durch den Ehepartner besteht (weil er/sie internationaler Terrorist ist oder früher in Österreich was angestellt hat), wird erteilt werden

            Grüsse,
            Peter

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            • Stefan01
              Junior Member
              Auslaender
              • 4

              #21
              Das mit dieser "Freizügigkeit" war mir auch nicht bekannt.

              Nach einem Gespräch gestern mit meiner Chinesischen Freundin gibt es anscheinend doch eine Möglichkeit Sie zur Heirat nach Österreich zu holen.

              Sie hat mit einigen Chinesinnnen in versch. Foren gesprochen die in Österreich einen Österreicher geheiratet haben.
              Angeblich stellt die Botschaft ein Visum aus, wenn man einen Hochzeitstermin in Östereich vorlegen kann. D.h. nachdem man alle Papiere zusammengetragen hat, vereinbare ich einen Hochzeitstermin hier in Österreich, mit der Bestätigung lässt die österreichische Botschaft in China meine Freundin dann ziehen.

              Ich hatte das zuvor auch noch nie gehört oder gelesen.
              Mich würde mal interessieren ob hier im Forum schon jemand Erfahrung damit hat, kann das funktionieren?

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              • LiuSheng
                Junior Member
                Auslaender
                • 6

                #22
                Zitat von Stefan01 Beitrag anzeigen
                Das mit dieser "Freizügigkeit" war mir auch nicht bekannt.

                Nach einem Gespräch gestern mit meiner Chinesischen Freundin gibt es anscheinend doch eine Möglichkeit Sie zur Heirat nach Österreich zu holen.

                Sie hat mit einigen Chinesinnnen in versch. Foren gesprochen die in Österreich einen Österreicher geheiratet haben.
                Angeblich stellt die Botschaft ein Visum aus, wenn man einen Hochzeitstermin in Östereich vorlegen kann. D.h. nachdem man alle Papiere zusammengetragen hat, vereinbare ich einen Hochzeitstermin hier in Österreich, mit der Bestätigung lässt die österreichische Botschaft in China meine Freundin dann ziehen.

                Ich hatte das zuvor auch noch nie gehört oder gelesen.
                Mich würde mal interessieren ob hier im Forum schon jemand Erfahrung damit hat, kann das funktionieren?
                Ja, klappte bei mir unkompliziert. Mit dem Hochzeitstermin vom Standesamt (ist ein A4 Zettel) und den ganzen anderen Dokumenten für ein Visum kann man ein D-Visum beantragen. Meiner Frau wurde eines über 6 Monate gewährt. Keine Ahnung, ob es andere Zeitspannen gibt. Für den Hochzeitstermin beim Standesamt braucht du aber vorher noch eine Menge Formulare aus China, die dann alle übersetzt und beglaubigt werden müssen. Mach schon mal dein Geldbörserl auf

                Comment

                • Stefan01
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 4

                  #23
                  Das hört sich ja vielversprechend an, danke für die Antwort.

                  Dass ich das "große" Geldbörserl brauchen werde war mir klar

                  Wie lange hat es bei euch gedauert bis deine Frau nach Visum-Beantragung das D-Visum dann bekommen hat ?

                  Bzw. wie lange dauerte bei euch das zusammentragen, übersetzten und beglaubigen der Papiere für den Hochzeitstermin deiner Frau?

                  Comment

                  • LiuSheng
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 6

                    #24
                    Hmmm.

                    Also zuerst brauchte Sie eine Übersetung von der Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und eine Art Meldezettel. Das alles muß dann von einem Notar in China übersetzt und beglaubigt werden. Kosten ca. 100 Yuan pro Seite!

                    Diese Sachen werden dann von den Chinesen beglaubigt, und von der österr. Botschaft auch nochmal. Hier ist es nicht schlecht, wenn man jemanden in Peking kennt, damit man die Formulare nicht persönlich in die Botschaft bringen muß. Außer, man wohnt in der Nähe, dann ist es ja egal. Die Beglaubigungen gibt es dann innerhalb 1-2 Wochen (bin mir aber nicht mehr ganz sicher). Dann alles schicken lassen, und damit zum Standesamt.

                    Jetzt kommt es auf den Standesbeamten an: Es kann sein, dass man die Formulare schon für den Hochzeitstermin nochmals (!!) übersetzen lassen muß. Und zwar von einen anerkannten Übersetzer hier im Lande. Meistens bekommt man ein paar Adressen beim Standesamt dafür. Kosten um die 120 Euro Kann aber auch passieren, dass er sagt: OK, bis zur Hochzeit will ich die Formulare haben.

                    Mit dem Hochzeitstermin gehts dann wieder auf die Botschaft, und dann kommt das Visum eigentlich ziemlich problemlos. Unseres hatte eine Gültigkeit für einen 6-Monats Aufenthalt. Wenn man also zeitig Heiratet, dürfte der Antrag auf einen Aufenthaltstitel auch im Inland machbar sein. Wir haben uns aber Zeit gelassen, weil Sie sowieso wieder nach China wollte, um einiges an Hab und Gut zu holen. Das OK hatte Sie dann aber ziemlich bald bekommen. Für den Aufenthaltstitel brauchts Sie noch einen Strafregisterauszug aus China, gleiches Spiel - Übersetzen und beglaubigen. Dann kann aber auch schon bald der Anruf von der Botschaft.

                    Deine Freundin soll man in QQ (kennt Sie sicher) nachsehen. Dort gibt es ganze Gruppen von Auswanderern. Auch nach Ländern geordnet, da kann Sie sich jede Menge Rat holen

                    Comment

                    • MIKE FESSLER
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 1

                      #25
                      Servus..

                      Da ich vor 4 Monaten genau vor den gleichen Problemen wie Du standest und ich mitlerweile seit 1 Juli in China geheiratet habe denke ich das ich dir weiter helfen kann.. Hatte genau die gleichen Probleme und kann dir nur eines Raten heirate in China es ist um einiges einfacher die Behoerdenwege sind um vieles schneller als in Oetserreich .. Ich war 3 Wochen in Shanghai hatte davor alles geplant und es ist moeglich in 3 Wochen zu heiraten alle Papiere zu beglaubigen und ein Visa fuer deine Frau zu erhalten ..

                      1: Vom oertlichen Standesamt brauchst du eine Ledigkeitsbescheinigung. bekommst du direkt 24 Euro. In China wird diese dann vom Konsulat bescheinigt bekommst du direkt 300 rmb.. diese dann uebersetzen lassen , ( die Botschaft gibt dir Adressen von Beglaubigten Uebersetzern in china) 1 Tag wartezeit ca 200 Rmb.

                      2: Wenn du im Uebersetzungsburo bist direkt das Huko von deine Frau uebersetzen lassen.

                      3: Weiters braucht deine Frau eine Ledigkeitsbescheinigung von Ihreer Seite her. kann sie zuvor beantragen ..

                      So mit diesen Papieren , Reisepass etc auf die Heiratsregistrierung in China und du bist Verheiratet..

                      Das ganze kannst du in 3-4 Tagen alles schaffen und du sparst dir die Beschaffung von vielen Papieren die du in Oesterreich 3 mal beglaubigen lassen muesstest ..



                      Wenn du geheiratet hast gehst du mit der Heiratsurkunde ins CHinesische aussenministerium lasst du beglaubigen , Weiters wieder zum Uebersetzer alles in Deutsch uebersetzen und dann wieder beglaubigen .. ca 1000 rmb
                      Deine frau sollte einen Strafregisterauszug zuvor beantragen den auch noch uebersetzen und Beglaubigen ..


                      Wenn du alle diese Dokumente hast kannstg du auf der Oesterreichischen Botschaft die Dokumente ueberglaubigen lassen dauert 3 Tage kosten ca 800 rmb .. jetzt bist du in Oesterreich offiziel verheiratet nur noch spaeter im Standesamt eintragen lasen ..


                      Dann direkt das Visa beantragen wieder eine Woche warten , Lohnzettel, Unterkunftsnachweis nicht vergessen , und du fliegst nach 3 Wochen verheiratet nach hause,, das ganze hat mich ca 600 euro gekostet um einiges guenstiger und geht um vieles schneller und einfacher ..

                      Rechtschreibfehler inbegriffen mfg mike

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                      • Apo
                        Apo
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 16

                        #26
                        Hi Mike,

                        danke für deinen Beitrag bezgl. Chin. heiraten.
                        Hat mir sehr geholfen!

                        Eine Frage hab ich aber noch bezgl. "alles vorbereiten":

                        Was genau hast du alles vorbereitet, bevor du nach Shanghai geflogen bist?
                        Bzw. welche Papier müsste ich mit nach China bringen?

                        Und wie lange hat die komplette Prozidur gedauert? Bzw. wie viele Wochen sollte ich mind. in China bleiben?

                        Über deine Antwort wäre ich dir sehr dankbar!

                        Beste Grüße
                        Apo

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #27
                          ..steht doch oben:

                          Ehefähigkeitszeugnis in Österreich beschaffen (ich würde sicherheitshalber auch die sog. "Abschrift aus dem Geburtenbuch" mitnehmen)

                          Heiraten dauert lt. Mike ein paar Tage; ob die österr. Botschaft ein Einreisevisum ausstellt oder den Ausgang des Niederlassungsverfahrens abwartet, kann niemand mit Sicherheit sagen. Das Niederlassungsverfahren kann 3-5 Monate dauern.

                          Generelle Bitte: zuerst den Thread durchlesen, ev. Suchfunktion nutzen, dann sind die ev. offenen Punkte wesentlich präzsiser.

                          Grüsse,
                          Peter

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                          • Apo
                            Apo
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 16

                            #28
                            Hallo,

                            interessant..

                            eine Sache verstehe ich aber nicht:

                            Warum muss hier einer einen Antrag auf "Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige" stellen und der andere bekommt sofort die "Daueraufenthaltskarte" ?

                            Wann muss, wer, welchen Antrag stellen?

                            Ich bin halb deutscher halb österreicher (neuer wohnsitz in österreich, geboren und kindheit in DE = auch wohnsitz = elternhaus).. was soll meine chin. Freundin dann machen? Direkt Daueraufenthaltskarte oder erst Niederlassungsbewilligung?

                            denn laut Küchenjurist:

                            zu 1.: Da Sie freizügigkeitsberechtigt sind, hat Ihre Zukünftige sofort nach der Eheschließung von Gemeinschaftsrechts wegen ein Niederlassungsrecht und zu dessen Bescheinigung Anspruch auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (alles was Sie hier schon über "Aufenthaltstitel" gelesen haben, gilt daher für Sie nicht).
                            ?

                            ..und gilt der deutsche A1 Sprach-Test auch für Österreich bzw. = Modul 2?

                            Grüße
                            Last edited by Apo; , .

                            Comment

                            • Küchenjurist
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 3579

                              #29
                              Wenn Sie als Deutscher oder Deutsch-Österreicher in Österreich arbeiten, eine Berufsausbildung absolvieren oder zumindest für sich und ihre Familienangehörigen über genügend Mittel (> Sozialhilferichtsatz, nur als Richtschnur) und eine Krankenversicherung verfügen, üben Sie die gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit aus und haben daher für ihre drittstaatsangehörige Ehefrau Anspruch auf eine Aufenthaltskarte.
                              Sprachkenntnisse sind diesfalls nicht nachzuweisen.

                              Unionsbürger, auf welche die obigen Kriterien nicht zutreffen, und ihre Angehörigen unterliegen hingegen der strengeren innerstaatlichen Zuwanderungskontrolle.
                              Last edited by Küchenjurist; , .

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                              • Apo
                                Apo
                                Junior Member
                                Auslaender
                                • 16

                                #30
                                hallo, danke für die Antwort.

                                - Was ist, wenn meine Krankenversicherung in Deutschland ist?
                                - Was ist, wenn ich meinen Lohn vorerst oder auch später von einer deutschen Firma beziehe (trotzdem Wohnsitz in Österreich habe, meine deutsche Firma möchte nämlich mit mir in österreich eine Filiale eröffnen, nachdem ich ausgewandert bin)?

                                ..das wäre dann EU-Recht
                                Last edited by Apo; , .

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