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Aufenthaltstitel Familienangehöriger

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  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #16
    Sicherheitshalber in dieser Zeit - also während noch rechtmäßigen Aufenthalts - einen Erstantrag stellen? --oder argumentieren, dass es "ohnedies" zu einer Verlängerung mit gleichem Aufenthaltszweck kommt, nur der Partner jetzt jemand anderer ist?

    Grüsse,
    Peter

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    • Sodawasser
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #17
      Aufenthaltstitel Famileinangehöriger

      Ja, das haben wir der MA35 schon mitgeteilt aber nicht als Erstantrag denn Erstantrag will ich vermeiden.

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      • widiadari
        Junior Member
        Auslaender
        • 2

        #18
        Sparguthaben

        Liebe Freunde!

        Ich möchte fragen ob es möglich ist um eine Aufenthaltskarte zu melden ohne Arbeitsbestaetigung, nur mit Sparguthaben??? Danke schön für die Hilfe!

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        • sibasar
          Senior Member
          Auslaender
          • 482

          #19
          Zitat von widiadari Beitrag anzeigen
          Liebe Freunde!

          Ich möchte fragen ob es möglich ist um eine Aufenthaltskarte zu melden ohne Arbeitsbestaetigung, nur mit Sparguthaben??? Danke schön für die Hilfe!
          Wenn das Sparguthaben in ausreichender Höhe vorhanden ist und die Herkunft legitimiert werden kann, ist es möglich.
          MfG

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #20
            ..aber nicht immer einfach zu argumentieren: Im Gesetz stehen "feste und regelmäßige Einkünfte", die Anerkennung von Vermögenwerten stehen in den EB und ist ständige Rechtsprechung. Bei manchen Niederlassungsbehörden ist der Erklärungsaufwand gigantisch

            Grüsse
            Peter

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            • ALEKSJEBAC
              Junior Member
              Auslaender
              • 1

              #21
              Visum in Österreich

              Wahnsinn sie haben sich ja in einer schönen scheiße hineingeritten ohmg.
              1.) wieso haben sie den antrag über die botschaft gestellt schwerer fehler das hat man mal früher gemacht eh wuascht jetzt .
              2.) wie naiv oder blöd bist du denn jemand der in österreich leben will sollte hier einen wohnsitz mit hauptwohnsitz angemeldet sein und eine versicherung die alle risiken deckt beispiel wgkk.
              3. Sie sind selbst schuld sie werden ewig warten.
              3. Sie müssen für ihre gattin 1323,58 euro netto verdienen damit sie überhaupt ein visum bekommt (stand vom 1.1.2016).
              Bevor sie was falsch machen sollten sie sich im klaren sein dass wenn sie etwas nicht wissen bitte fragen ich verstehe dich sehr gut und es tut mir entsetzlich leid aber immerhin kopf hoch ich helfe ihnen falls sie es noch nicht geschafft haben

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #22
                Ich weiß zwar nicht, was ein nicht zusammenhängendes Posting in einem 6 Jahre alten thread soll, aber ihre Behauptungen sind zu einem Gutteil schlicht falsch. Noch so ein Posting und Sie werden gesperrt.

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                • Hallo_123
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 4

                  #23
                  Hallo Zusammen,

                  ich hätte eine Frage - ob es möglich ist für einen Neffen (Staatsbürgerschaft Bosnien) der in Wien (3 Semster) studiert einen Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" zu beantragen?

                  Grundsätzlich ware es ja über den Punkt möglich: Die von der Person, die die Familie zusammenführt, bereits im Herkunftsstaat Unterhalt bezogen haben oder?

                  Jetzt zu meinen Fragen:

                  Muss dies in irgendeiner Form nachgewiesen werden da dies ja üblich ist über Heimataufenthalte mit Bargeld abzuwickeln - spielt die Höhe oder der Zeitraum ein Rolle über den Unterhalt?

                  Wie sieht die Berechnung (Formel) über das Haushaltseinkommen aus bzw. was muss übrig bleiben damit es sich ausgeht um die Voraussetzungen zu erfüllen?

                  Wie sieht die Haftungserklärung aus bzw. für was alles kann man Haftbar gemacht werden bzw. was kann am schlimmsten passieren.

                  Vielen Dank für die Antworten

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #24
                    Bargeld bei Besuchen ist schon argumentierbar, aber dann wird die Behörde nach der Notwendigkeit fragen - Einkommenslage der Verwandten in Bosnien darstellen. Zur dauer gibt es keine Regeln, Höhe.. na ja, einigermaßen "signifikant" nach bosnischen Maßstäben - auf ein Eis einladen wird zu wenig sein.

                    Ihnen müssen € 890(Einzelperson)/1334 (Ehepaar) plus 137 pro mj. kind bleiben, Wohnung und Kreditraten über den 284 freie Station komen dazu, und dann brauchen wir je nach Alter 492/890 netto pro Monat für den Angehörigen

                    Sie haften für alle Kosten, die der Republik aus fremdenrechtlicher Sicht entstehen könnten, Versicherung wurde rausgenommen, da ist ja eine vollumfängliche Krankenversicherung unabängig davon erforderlich (was auch klug ist, Spitalsrechnungen können exorbitant sein)

                    Grüsse
                    Peter

                    Comment

                    • Hallo_123
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 4

                      #25
                      Vielen Dank für die raschen Antwort.

                      Hätte noch ein paar Verständnis Fragen zu den Antworten von Ihnen:

                      Zur Berrechnung: Zählen zum Haushaltseinkommen auch Familienbeihilfen/Karenz/Prämien die am Lohnzettel angeführt sind etc. bzw. hier eine Paar Beispiele:

                      1. Bsp. 3000€ Haushaltseinkommen (mal 14 Gehälter gerechnet) - 720€ (Whg.) = 2280 € bleiben übrig = 2 Erw. +1 Kind 1471 € = Differenz 809 € der Neffe ist 20 Jahre, geht sich das jetzt aus bzw. was greift 492 € o. 890 € bzw. was heißt das mit den 284 € freie Station greifen diesen nur bei einen Kredit/Wohnung über dieser Summe d.h. nur Kreditraten über 284 € = z.B. Kreditrate 300 € - 284€ = 16 € (wären dann diese 16 € abzuziehen?) bzw. bei der Miete kann ich diese 284 € von 720 € abziehen? Ansonsten unter dem Betrag (Wohnung/Kredit) wird der Betrag nicht berücksichtigt?

                      2. Bsp. 1980 € Haushaltseinkommen - 500€ (Whg.) = 1480 € bleiben übrig = 1 Erw. 890 € = Differenz 590 € geht es sich in diesem Bsp. aus? Wie sieht es hier aus mit der freien Station.

                      Ist dies so richtig gerechnet bzw. falls Nein bitte kurz vorrechnen anhand den zwei Haushaltseinkommen.

                      Wie lange dauert die Haftung bzw. über welchen Zeitraum geht diese?

                      Danke nochmals für die Antworten und Ihre Hilfe.

                      Schöne Grüße.
                      Last edited by Hallo_123; , .

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #26
                        Familienbeihilfe zählt nicht, weil sie bereits vom niedrigen Kinderrichtsatz reflektiert wird.
                        Prämien nur, wenn sie regelmäßig bezahlt werden; bei prämien- oder saisonbedingt schwankenden Einkommen kann ein Jahresschnitt gebildet werden.
                        Studenten bis 24 Jahre EUR 590,00, dazu kommen aber noch gesondert die Kosten der Krankenversicherung und der Studentenwohnung.
                        Die freie Station wird nur schlagend, soweit der Wohnungsaufwand deren Wert übersteigt (kostet die Wohnung EUR 300, erhöht sich also der erforderliche Betrag um EUR 16).
                        Mit dem Haushaltseinkommen zu rechnen entspricht zwar der Behördenpraxis, ist aber nicht unbedingt verläßlich, weil laut VwGH auch bei mehreren Haftungserklärungen jede für sich gesehen tragfähig sein muß (man kann also höchstens argumentieren, daß der Ehepartner aufgrund eigenen Einkommens keinen Geldunterhaltsanspruch hat und das Einkommen des Haftenden daher ausreicht).
                        Die Haftungserklärung gilt für 5 Jahre und ist nicht widerrufbar.

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                        • Hallo_123
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 4

                          #27
                          Danke für die Antworten:

                          Hallo,

                          1. auch wenn das vielleicht nicht verlässlich ist von der Berrechnung:

                          Bei Haushaltseinkommen ca. 3000 € wird wenn die Wohnung 720 € kostet (inkl. Betriebskosten) die Freie Station abgezogen somit wird diese mit 436 € kalkuliert:

                          Die Rechnung lautet also 2800 € - 1334 € (Ehep.) - 137 € (Kind) - 436 € = 893 € / benötigt wird nehmen wir mal an 590 € + 300 € (Ann. Studentenwhg.) + 50 € (Versicherung) = 940 € - stimmt das ungefähr?

                          Bzw. sollte es sich nicht ausgehen bis zu welcher Summe oder Differenz kann man ein Sparguthaben vorzeigen bzw. wie wird dies gerechnet, solange die Haftung gilt (5 Jahre)? Also z.B. wie oben wenn die Differenz 60 € ist 60x12 (Monate) x 5 (Jahre) = 3600 € Sparguthaben vorzeigen?

                          2. Weiteres heißt es wenn wir nicht nach dem Haushaltseinkommen gehen bzw. das mit dem das jede Haftungserklärung für sich tragfähig sein muss - das wenn meine Frau in Karenz ist das ich hier praktisch für den Unterhalt aufkommen muss da es sich wahrscheinlich nicht mit dem Einkommen von der Karenz ausgeht bzw. muss dann dies auch noch in der Gesamtrechnung in Abzug gebracht werden?

                          Gibt es auch eine Hotline wo man auch eine Rechtsauskunft zu diesem Thema erhält?

                          Danke.
                          Last edited by Hallo_123; , .

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #28
                            Die Theorie (Tragfähigkeit nach der Existenzminimumsrechung der EO bezogen auf die verpflichtete Einzelperson) ist ob der Familiensituation für die durchschnittliche Verwaltungsbehörde "unauflösbar". Darum rechnen die nach dem NAG. Damit wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerechnet werden:

                            Sollwert = 1334 + Kindesunterhalt 137 pro mj. Kind + Miete/Kreditraten - 284
                            Istwert = Familieneinkommen inkl. Familienleistungen.

                            Und dann müssen altersabhängig die 491/889 übrig bleiben.

                            Guthaben sind denkbar, aber heikel - da haben wir die Nachweisproblematik, dass Sie tatsächlich über den betrag verfügen können, woher das Geld kommt (Auchtung: ab € 15.000 bricht die Geldwäscheüberprüfung aus, und die wünschen Sie ihren Feinden nicht)

                            Die "hotline" heißt ris.bka.gv.at, wobei ich mich schon frage, warum Sie dann hier posten, wenn wir offenbar aus ihrer Sicht keine zufriedenstellenden Anworten geben. Komfortvariante: Ein fremdenrechtskundiger Anwalt liest Ihnen das sicher gegen Beratungshonorar vor.

                            Grüsse
                            Peter

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                            • Hallo_123
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 4

                              #29
                              Hallo,

                              nein, bin sehr zufrieden, mit den Informationen bzw. überhaupt das es eine Möglichkeit gibt wie hier eine Rechtsauskunft fundiert zu erhalten.

                              Mich hätte es nur interessiert ob es diesen Dienst auch per Telefon gibt und nicht nur per Forum bzw. Chat.

                              Vielen Dank für die Antworten Sie haben mir sehr geholfen.

                              Grüße
                              Last edited by Hallo_123; , .

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                              • helpingshands
                                Moderator
                                Auslaender
                                • 15876

                                #30
                                Unser Telefon ist während der Beratungszeiten mehr als ausgelastet und bei längeren Gesprächen wird das noch unerquicklicher (und zeiteffizient arbeiten kann der, der am telefon sitzt, auch nicht mehr)

                                Grüsse
                                Peter

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