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Aufenthaltstitel Familienangehöriger

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  • Olga
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Aufenthaltstitel Familienangehöriger

    Guten Tag! Ich bin neu im Forum. Helfen Sie mir bitte.
    Ich habe schon so viele Informationen gelesen, aber kann eine Sache nicht klaeren.
    Ich bin aus Russland. Vor kurzem habe ich die NB unselbstandige Schluesselkraft bekommen. In 2-3 Wochen ziehe ich nach Oesterreich um. Bald habe ich die Hochzeit. Mein zukuenftiger Mann ist aus Deutschland, aber arbeitet schon lange Zeit in Oesterreich.Wir werden die Ehe in Oesterreich schliessen. Ich habe 2 Fragen: 1) Darf ich nach der Hochzeit den Aufenthaltstitel andern? 2) Wenn darf, dann welche Niederlassungsbewilligung werde ich als Frau von einem EWR-Buerger bekommen. Darf ich dann mit der neuen Bewilligung weiter arbeiten?

    Vielen Dank vorab,
    Olga
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Als Ehefrau eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltskarte mit fünfjähriger Gültigkeit und freien Arbeitsmarktzugang.

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    • Olga
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Ich bitte um Entschuldigung fuer die dumme Frage , aber gibt es die Unionsbürger, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind? Wenn ich meinen zukuenftigen Mann gefragt habe, was das bedeutet, hat er gesagt, dass er keine Ahnung davon hat.

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      • halx
        Senior Member
        Auslaender
        • 125

        #4
        Zitat von Olga Beitrag anzeigen
        Ich bitte um Entschuldigung fuer die dumme Frage , aber gibt es die Unionsbürger, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind?
        Der EWR-Bürger bzw. Schweizer muß sich und seine Familie erhalten können und eine Krankenversicherung haben. Außerdem muß ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegen. Ein deutscher Staatsbürger, der in Österreich lebt, arbeitet und über genügend Einkommen verfügt ist damit freizügigkeitsberechtigt.

        Zitat von Olga Beitrag anzeigen
        Wenn ich meinen zukuenftigen Mann gefragt habe, was das bedeutet, hat er gesagt, dass er keine Ahnung davon hat.
        Tja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht , oder in diesem Fall: das Recht hat er aber trotzdem.

        Comment

        • Olga
          Junior Member
          Auslaender
          • 3

          #5
          Vielen Dank fuer die Antwort! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich so pedantisch bin. Soviel ich verstanden habe, bekomme ich den Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt Familienangehöriger". Ich habe mehrmals diesen Link geschaut [url]http://www.auslaender.at/articles/254/1/Aufenthaltstitel---Daueraufenthalt-Familienangehoriger/Page1.html[/url]. Dort ist es geschrieben, dass wir mind. seit 2 Jahren verheiratet sein muessen. Ist das so?

          Danke))

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Bis 31.12.2009 hätten Sie eine zehnjährige "Daueraufenthaltskarte" bekommen.
            Da diese aber immer wieder mit dem "Daueraufenthalt-EG" bzw. mit dem "Daueraufenhalt-Familienangehöriger" verwechselt wurde, die es jeweils erst nach fünfjähriger Niederlassung gibt, erhalten Angehörige freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger seit 01.01.2006 zunächst einmal nur mehr noch fünfjährige "Aufenthaltskarten" und erst im Anschluß daran "Daueraufenthaltskarten".

            Oder anders gesagt: Etwas, das "Dauer-" heißt, gibt es jetzt auf keinen Fall mehr gleich.

            Im übrigen sind "Aufenthaltskarten" und "Daueraufenthaltskarten" keine Aufenthaltstitel, weil sie das unabhängig von der Innehabung bestehende Aufenthaltsrecht bloß bestätigen, nicht aber verkörpern (wohingegen bei Aufenthalts"titeln" das Recht erst durch den Titel verliehen wird).

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            • temhab
              Junior Member
              Auslaender
              • 8

              #7
              Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
              Bis 31.12.2009 hätten Sie eine zehnjährige "Daueraufenthaltskarte" bekommen.
              Da diese aber immer wieder mit dem "Daueraufenthalt-EG" bzw. mit dem "Daueraufenhalt-Familienangehöriger" verwechselt wurde, die es jeweils erst nach fünfjähriger Niederlassung gibt, erhalten Angehörige freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger seit 01.01.2006 zunächst einmal nur mehr noch fünfjährige "Aufenthaltskarten" und erst im Anschluß daran "Daueraufenthaltskarten".

              Oder anders gesagt: Etwas, das "Dauer-" heißt, gibt es jetzt auf keinen Fall mehr gleich.

              Im übrigen sind "Aufenthaltskarten" und "Daueraufenthaltskarten" keine Aufenthaltstitel, weil sie das unabhängig von der Innehabung bestehende Aufenthaltsrecht bloß bestätigen, nicht aber verkörpern (wohingegen bei Aufenthalts"titeln" das Recht erst durch den Titel verliehen wird).
              Da meine Frage auch zu diesem Fall gut hineinpasst möchte ich wissen, wie ich in meiner Situation vorgehen soll.
              Ich bin seit März 2001 in Österreich (bis September 2008 Studentenvisum danach ohne Unterbrechung aufgrund Eheschliessung mit einer Österreicherin das Visum "Famillienangehöriger mit freier Zugang zum AM") und muss bald wieder einen Antrag auf Verlängerung einreichen. Bei der ersten und zweiten Antragstellung habe ich ein einjähriges Visum bekommen. Jetzt beim dritten Mal, habe ich erfahren, dass mir ein 2 jähriges zusteht. Ich möchte jedoch gerne wissen ob eine bessere Option für meine Situation besteht bzw. ob ich einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt Familienangehöriger" habe (den Unterschied habe ich nicht herausgefunden). Könnten Sie mir bitte erklären, welche Voraussetzungen dafür notwendig sind und ob ich die erfülle.
              Bitte um dringende Antwort. Danke!

              lg

              PS: Wir sind beide berufstätig

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              • Küchenjurist
                Moderator
                Auslaender
                • 3579

                #8
                Bitte nicht crossposten.

                Comment

                • dilbert
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 18

                  #9
                  Bahnhof???

                  Hallo zusammen!

                  Zunächst mal die Vorgeschichte: Ich (Deutscher) habe eine Serbin geheiratet und nun möchten wir zusammen in Wien leben. Da sie als Serbin sichtvermerksfrei einreisen kann, konnten wir die Botschaft umgehen und den Antrag im Inland stellen. Der Plan war, dass sie nach der Antragsstellung zurückkehrt nach Serbien und dort weiter arbeitet bis der Antrag durch ist und sie zu mir ziehen kann. Damit wollten wir vermeiden, dass sie nach einer evtl. Ablehnung ohne Job in Serbien da stehen würde. Monatelang habe ich mich informiert, hier im Forum gelesen (dabei oft die viel zitierte Suchfunktion benutzt ) und mit der MA35-Hotline telefoniert. Habe die laut Checkliste benötigten Dokumente gesammelt und dachte eigentlich, der Plan wäre wasserdicht und ich wäre gut vorbereitet. Soviel zur Theorie...

                  Gestern war es endlich soweit. Nachdem meine Frau ein paar Problemchen hatte um die nötigen Dokumente auf ihren neuen Namen ausstellen zu lassen (vor allem das polizeiliche Führungszeugnis war ein großes Problem für die serbischen Behörden, aber das ist eine andere Geschichte...) gingen wir zusammen zur MA35.
                  Nachdem wir uns durch das Chaos am Empfang gekämpft hatten, schockte uns in einem der oberen Stockwerke gleich mal eine Dame die die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen wollte. Sie verlangte den Meldezettel meiner Frau. Naiv stellte ich die Frage, wie sie einen Meldezettel haben soll, wenn sie noch gar nicht hier wohnt. Irgendwie bin ich immer davon ausgegangen, dass ich nur meinen Meldezettel vorlegen müsste. Falsch gelegen! Erst wird mal angemeldet, dann wird geschaut ob sie auch da bleiben darf. Da meine Frau nach der Antragsstellung ja wieder nach Serbien zurückkehrt, dachte ich nicht, dass ich sie anmelden müsste. Ohne Meldezettel geht aber nix. Die Dame gab uns den Tipp schnell ins nächste Bezirksamt zu fahren, meine Frau anzumelden und wiederzukommen. Sie war sich aber nicht sicher, ob es möglich ist die Meldung in einem Bezirk durchzuführen in dem man nicht wohnt.
                  Den Versuch war es uns wert. Ins Taxi gesprungen und ab zum Bezirksamt des zweiten Bezirks (laut Taxifahrer am nähesten). Dort schnell nachgefragt: Man kann sich in jedem Bezirk melden, egal wo man in Wien wohnt. Also schnell den Meldezettel ausgefüllt und im Taxi wieder zurück zur MA35 (das Ende der Öffnungszeit rückte näher).
                  Dort eine neue Wartenummer gezogen und ab nach oben. Zu der Dame die uns vorher wegschickte kamen wir erst gar nicht. Aus einem Büro kam eine andere Dame heraus und lotste uns in ihr Büro, sie sei gerade frei. Sehr schön, einiges an Wartezeit gespart.
                  Als wir an ihrem Schreibtisch saßen, breitete ich meine ganzen gesammelten Unterlagen aus. Es konnte los gehen. Sie fragte nach einigen Dokumenten, ich gab sie ihr. Irgenwann meinte sie: "So das wars!" Ich war schwer irritiert, hatte sie doch nicht annähernd alle Dokumente, die ich laut [URL="http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/factsheet-erforderlich-unterlagen-einw.pdf"]Checkliste[/URL] vorlegen sollte, verlangt. Auch zu dem [URL="http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/nag-antrag-m35-formular.pdf"]Antragsformular[/URL] meinte sie nur: "Brauchen sie nicht!" Sie nahm lediglich das einseitige Antragsformular welches uns am Eingang ausgehändigt wurde (das bekamen wir interessanterweise erst als wir das zweite Mal am Empfang waren, beim ersten Mal nicht).
                  Die Verwirrung war jetzt richtig groß

                  Auf Nachfrage dann die Auflösung durch die (übrigens sehr freundliche) Dame: Diese ganzen Dokumente müsste ich nur vorlegen, wenn ich Österreicher wäre. Da ich aber Deutscher bin, falle ich unter die EU-Gesetzgebung, die in diesem Fall deutlich einfacher wäre. Somit hat man es als nicht-österreichischer EU-Bürger in Österreich deutlich einfacher als ein Österreicher. Sie meinte, dass es in unserem Fall sogar egal wäre ob meine Frau schon 3 Jahre illegal (!!!) in Österreich wäre, die Aufenthaltskarte könnte wir immernoch ganz normal bentragen, die MA35 würde das nicht interessieren (schätze mal die Polizei würde das etwas anders sehen)

                  Von meinen mitgebrachten Dokumenten wollte sie lediglich
                  - die Passkopien meiner Frau und mir
                  - Passfoto meiner Frau
                  - unsere Meldezettel
                  - unsere Heiratsurkunde
                  - die Bestätigung meines Arbeitgebers (in dem auch gleich meine Brutto- und Nettogehalt vermerkt war)
                  - die Bestätigung über die SV-Mitversicherung sollen wir einfach mitbringen, wenn wir die Aufenthaltskarte abholen

                  Und das war's!!!! Geburtsurkunde meiner Frau? Polizeiliches Führungszeugnis meiner Frau? Mein SV-Datenauszug? Meine KSV-Auskunft? Das Uni-Diplom meiner Frau für die Integrationsvereinbarung? Meine Kontoauszüge? Mietvertrag? Wohnnebenkosten? WOLLTE SIE ALLES NICHT

                  Sie teilte uns noch mit, dass wir in 4 - 5 Wochen eine Benachrichtigung erhalten würden, dass die Aufenthaltskarte zur Abholung bereit liegt. Zur Abholung sollten wir dann nochmal unsere Pässe, die Heiratsurkunde und eben die Bescheinigung über die Mitversicherung mitbringen (zur Sicherheit werde ich auch nochmal die Meldezettel mitnehmen). Das wars!!!

                  Nachdem wir das Gebäude verlassen hatten, wussten wir nicht so recht, was da gerade mit uns passiert war.

                  Ich habe da jetzt zwei Theorien:

                  1. Ich war monatelang auf dem Holzweg! Habe mich falsch infomiert, die falschen Forumseinträge gelesen. Bin immer davon ausgegangen, dass Österreicher und in Österreich lebende EU-Bürger gleich behandelt würden. Habe einiges an diversen Gebühren für Ämter, Dolmetscher und KSV verschwendet. Außerdem musste für meine ganzen Ausdrucke und Kopien wohl ein kleiner Baum sterben...
                  In Wahrheit habe ich da viel Remmidemmi um nichts gemacht und hätte das Ganze viel lockerer angehen können, da ich ja nur die paar oben genannten Dokumente gebraucht habe.

                  Oder aber:
                  2. Die nette Dame hat uns da komplett in die Pfanne gehauen (oder wusste es halt einfach nicht besser). Wir haben einen Blödsinn beantragt und werden den Aufenthaltstitel in diesem Verfahren sicher nicht bekommen.

                  Ich schwanke nun zwischen der Freude über Theorie 1 und der Angst vor Theorie 2!

                  Wie dem auch sei: In einigen Wochen werden wir wissen woran wir sind. Gott sei Dank geht es bei dem Antrag nicht um Leben und Tod. Unsere Fernbeziehung dauert schon so lange, die übersteht auch noch ein paar Monate mehr...

                  Mich würde jetzt nur mal die Meinung der Forums-Experten (Haha! Schreib ich das in einem Wort, wird es zensiert!) zu diesem Ablauf interessieren. Oder vielleicht hat der ein andere schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

                  Wie sagt (unser) Kaiser? Schaumermal

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Version 1 gilt; hätten Sie durch Lesen im Forum herausfinden können

                    Grüsse,
                    Peter

                    Comment

                    • Küchenjurist
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 3579

                      #11
                      Forum***perte. Forum***perten.

                      Tatsächlich. Ist ja witzig.

                      Im übrigen same opinion as Peter. (So ziemlich in jedem Thread zum Thema Heirat kommt der Begriff Freizügigkeit vor.)
                      Last edited by Küchenjurist; , .

                      Comment

                      • dilbert
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 18

                        #12
                        Tja, da hab ich ganz schön daneben gelangt. Aber besser zu viele Dokumente vorbereitet, als zu wenig

                        Vielen Dank!!!!!!

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                        • Sodawasser
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 3

                          #13
                          Aufenthaltstitel Zweckänderung

                          Bin Thailändischer Staatsbürger. Ich lebe seit 6 Jahren in Wien. Habe Aufenthaltstitel Familienangehöriger der im Ende Okt. 2010 ausläuft . Bin seit Jänner geschieden -Scheidungsurkunde rechtskräftig seit März 2010. Habe von dem neuen seit 1.1.2010 gültigen Gesetz nichts gewußt daß man innerhalb von 30 Tagen Frist die Zweckänderung der MA 35 sofort Bekanntgeben muß und habe erst davon erfahren nachdem die 30 Tage schon vorbei waren. Habe neu geheiratet mit österreischen Staatsbürger und auch neuen Aufenthaltstitel Familenangehöriger beantragt . Habe von Behörde Brief bekommen mit Entzug Aufenthaltstitel . Behörde will,daß ich das Land verlasse und von Ausland aus Erstantrag stelle wobei auch nicht sicher ist ob ich diesen bekomme. Bin Vollzeit beschäftigt und habe mir auch nichts zu Schulde kommen lassen. Wenn Bescheid rechtskräftig wird würde ich alles verlieren inklusive meine Arbeit einfach alles. Was kann man tun ?

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #14
                            Ich nehme an, dass ein Bescheid erlassen wurde, mit dem ihr Aufenthaltstitel entzogen wurde.
                            1. wann wurde der Bescheid zugestellt?
                            2. haben Sie fristgerecht berufen?
                            Mir fällt auch alles mögliche an Gegenargumenten ein, die Frage ist für das Forum aber wohl zu komplex - bitte dringen bei helping hands einen Beratungstermin vereinbaren

                            Grüsse,
                            Peter

                            Comment

                            • Sodawasser
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 3

                              #15
                              Aufenthaltstitel Familienangehöriger

                              Bescheid ist nicht rechtskräftig - bin in die Berufung gegangen und warte auf das Bearbeitungsergebnis. Danke.

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