Hallo!
Mein Mann und ich sind beide noch Studenten. Ich bin Deutsche und er kommt aus der Türkei. Wir sind seit 3 Jahren zusammen und haben vor 2 Monaten geheiratet. Jetzt möchten wir für ihn ein Visum (Daueraufenthaltskarte) beantragen, das ihm auch eine Arbeitsmarktzugang bietet. Zur Zeit hat er ein Studentenvisum.
So viel zur Vorgeschichte
Wir haben folgende Probleme zbw. Fragen:
- habe wir überhaupt Chancen, da wir beide noch Studenten sind und kein "eigenes" Einkommen haben? Uns hat man im MA 35 unterschiedliches gesagt!
- mein Hauptwonsitz ist noch Dt. (würde ich auch nur sehr ungern ändern, da ich ansonsten mein Stipendium verliere)...können wir dann dennoch ein Visa für ihn beantragen?
- ich arbeite z.Z. geringfügig (falls ich übergeringfügig verdiene erhalte ich kein Stipendium). Auf dem Merkblatt zur Daueraufenthaltskarte steht aber, dass ich als EWR-Bürgerin einen Freizügigkeitsnachweis erbirngen muss, den ich ja eigentlich nur vorweisen kann, wenn ich übergeringfügig arbeite. Könnten wir da Probleme bekommen?
- für die Daueraufenthaltskarte muss er einen Einkommensnachweis erbringen. Die Eltern dürfen hierfür nicht bürgen. Nun, wie soll er das machen, wenn er durch sein jetztiges Visum nicht arbeiten darf?!!
- hat mein Mann nicht automatisch einen Arbeitsmarktzugang weil er mit einer EWR-Bürgerin verheiratet ist?
Ich höffe es kann uns jemand helfen!
Vielen Dank für jeden Beitrag!
Liebe Grüße
Anna
Mein Mann und ich sind beide noch Studenten. Ich bin Deutsche und er kommt aus der Türkei. Wir sind seit 3 Jahren zusammen und haben vor 2 Monaten geheiratet. Jetzt möchten wir für ihn ein Visum (Daueraufenthaltskarte) beantragen, das ihm auch eine Arbeitsmarktzugang bietet. Zur Zeit hat er ein Studentenvisum.
So viel zur Vorgeschichte
Wir haben folgende Probleme zbw. Fragen:
- habe wir überhaupt Chancen, da wir beide noch Studenten sind und kein "eigenes" Einkommen haben? Uns hat man im MA 35 unterschiedliches gesagt!
- mein Hauptwonsitz ist noch Dt. (würde ich auch nur sehr ungern ändern, da ich ansonsten mein Stipendium verliere)...können wir dann dennoch ein Visa für ihn beantragen?
- ich arbeite z.Z. geringfügig (falls ich übergeringfügig verdiene erhalte ich kein Stipendium). Auf dem Merkblatt zur Daueraufenthaltskarte steht aber, dass ich als EWR-Bürgerin einen Freizügigkeitsnachweis erbirngen muss, den ich ja eigentlich nur vorweisen kann, wenn ich übergeringfügig arbeite. Könnten wir da Probleme bekommen?
- für die Daueraufenthaltskarte muss er einen Einkommensnachweis erbringen. Die Eltern dürfen hierfür nicht bürgen. Nun, wie soll er das machen, wenn er durch sein jetztiges Visum nicht arbeiten darf?!!
- hat mein Mann nicht automatisch einen Arbeitsmarktzugang weil er mit einer EWR-Bürgerin verheiratet ist?
Ich höffe es kann uns jemand helfen!
Vielen Dank für jeden Beitrag!
Liebe Grüße
Anna
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