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Österreich -Ghana, Aufenthaltstitel

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  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    Wenn die Vorlage der Heiratsurkunde irgendwo/irgendwann verlangt wird, muss sie übersetzt und letztbeglaubigt sein - war wohl im Niederlassungsverfahren schon notwendig. Damit ist das Thema gegessen.

    Grüsse,
    Peter

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    • abena
      Member
      Auslaender
      • 50

      @peter

      laut Legalisierungsbüro sind englische Urkunden auch gültig...hatten Glück und mussten nichts übersetzten..l.g

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        Bei englischsprachigen Dokumenten klappt das mitunter - bei den eigentlich die Dokumente verwendenden Behörden (Standesämter, etc.) ist es wieder Verhandlungssache

        Grüsse,
        Peter

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        • Schoberer
          Member
          Auslaender
          • 76

          originaldokumente

          es wurden von uns dokumente im original an die botschaft übergeben.
          der akt mit allen dokumenten ist ja schlussendlich bei der inlandsbehörde gelandet.

          bekommen wir diese dokumente (heiratsurkunde, geburtsurkunde, usw.) bei abholung der aufenthaltskarte ohne aufforderung zurück?

          lg
          edwin

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            nö, wird ein interssanter diskurs werden...

            Grüsse,
            Peter

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            • Schoberer
              Member
              Auslaender
              • 76

              originaldokumente

              Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
              nö, wird ein interssanter diskurs werden...

              Grüsse,
              Peter
              wichtige originaldokumente von der behörde einzubehalten kann doch nicht rechtlich gedeckt sein, oder?
              z.b. auf der heiratsurkunde stehen doch 2 namen, somit ist doch klar wem es gehört.
              schon mal so einen fall gehabt wo auf herausgabe geklagt worden ist?

              lg
              edwin

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              • Küchenjurist
                Moderator
                Auslaender
                • 3579

                Irgendwie hat dieser Thread etwas von einem Hühnerstall; das Gackern setzt immer schon ein, wo noch gar nicht einmal wahrscheinlich ist ob überhaupt ein Ei unterwegs ist ...

                § 6 Abs.1 NAG-DV: Die bei der Antragstellung erforderlichen Urkunden und Nachweise sind jeweils im Original und in Kopie vorzulegen.

                Die Kopie bleibt im Akt, das Original wird nach Überprüfung ausgefolgt (Ausnahme: Urkunden, bei denen Fälschungsverdacht besteht, gehen weiter an die Strafverfolgungsbehörde).

                Die Originale sind Ihnen also auf Verlangen spätestens nach Beibringung einer Kopie für den Akt wieder auszufolgen, alles andere wäre als Urkundenunterdrückung strafbar.

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                • akwaaba
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 22

                  Aufgabengebiete- Honorarkonsulat Accra

                  Kurze Frage: ich habe sowohl beim Honorarkonsulat in Accra als auch bei der Botschaft in Abuja angefragt ob wir einen Termin beim Konsulat reservieren koennen und sie die Dokumente nach Abuja schicken koennten... Sie haben beide verneint- hat sich das in den letzten Jahren geaendert?

                  Ausserdem muessen wir die Vertrauensanwalt in bar in NGN bezahlen... dabei waere eine western union ueberweisung weit aus einfacher!

                  Wie habt ihr die Uebersetzungen geregelt? Sie bestehen ja aus einem Orginaldokument, die Beglaubigung auf der Rueckseite, die Beglaubigungsbestaetigung des High Courts und der Beglaubigungsbestaetigung des Foreign Affairs- was muss da alles uebersetzt werden?

                  Vielen Dank!

                  [/QUOTE]
                  folgende punkte müssen erledigt werden:

                  1. antrag im konsulat einreichen
                  2. ca. 1000 euro nach abuja überweisen
                  3. anwaltsüberprüfung - positiv
                  4. 90 euro für 3xbeglaubigungen im konsulat bzw. western union bezahlen
                  5. antrag geht per dienstpostsendung an die inlandsbehörde

                  die botschaft bzw. das konsulat hat mich immer per e-mail im vorhinein über die zu erledigenden punkte informiert.

                  wenn punkt 2 - 4 nicht erledigt sind, kann der akt auch nicht in österreich sein. da hats keinen sinn bei der ma35 nachzufragen.

                  lg
                  edwin[/QUOTE]

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    Das Honorarkonsulat darf lt. Homepage des BMeiA gar nichts - was immer die gelegentlich versuchen und dürfen oder auch nicht..

                    Die Barzahlungen in Abuja gehen mir auch auf den Geist, ich habe das schon vor längerem beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung deponiert, ev. sollten Sie die Korruptionsstaatsanwaltschaft informieren - das ist die Aufforderung zur Bestechung in Reinkultur...

                    Grüsse
                    Peter

                    Comment

                    • akwaaba
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 22

                      ablauf visaantrag

                      da es noch keine threads gibt seit das honorarkonsulat keine zwischenposition einnimmt, habe ich noch ein paar fragen...

                      Nun ist eine woche seit dem termin fuer die dokumentenabgabe meines mannes in abuja vergangen...- obwohl mir gesagt wurde dass ich meine staatsbuergerschaftsnachweise, meldezettel, einkommensnachweis etc vorlegen muss- wurden die dokumente von der beamtin zurueck gewiesen... sie meinte das naechste mal - dann fuers visa soll er meine dokumente mitbringen.

                      heisst das,

                      1. dokumentenpruefung
                      2. abuja informiert meinen mann- termin fuer visaantrag& austellung des visas am selben tag?

                      oder:
                      1. dokumentenpruefung
                      2. abuja informiert meinen mann- termin fuer visaantrag
                      3. dann noch ein drittes mal nach abuja muss zur abholung des visas?

                      wenn ja- wielange duerfen sie sich fuer die ausstellung des visas zeit lassen? (eine woche zb koennte er event. in nigeria abwarten)

                      in welchen zeitraum sollte sich der vertrauensanwalt melden? natuerlich hat mein mann dies auch die beamtin gefragt aber die meinte "it will take some time"

                      Zitat von Schoberer Beitrag anzeigen

                      denk mal der folgende ablauf wird sein:

                      1. botschaft abuja informiert das konsulat in ghana

                      2. konsulat informiert meine frau den visaantrag einzureichen

                      3. visaantrag geht nach abuja
                      4. abuja schickt das visa an das konsulat in ghana
                      5. konsulat informiert meine frau das visa abzuholen
                      6. flug nach österreich .......

                      ***ende der geschichte ***

                      bitte bestätigt mir ob ich richtig liege oder korrigiert mich

                      lg
                      edwin

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