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Österreich -Ghana, Aufenthaltstitel

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  • abena
    Member
    Auslaender
    • 50

    #16
    Hallo...
    ..na dann viel Glück weiterhin..
    Bei uns wars noch ein ghanaischer Anwalt, deshalb haben wir damals (vor einem Jahr)"nur" 425 Euro zahlen müssen....laut HK in Accra wurde das geändert, da dieser Anwalt bedroht wurde, und somit wird das nun von Nigeria aus gemacht..der Anwalt ist ang. selbst der österreichischen Konsulin in Ghana nicht bekannt(aus Sicherheitsgründen..)..
    ...so die offizielle Version!

    L.G
    Babsi

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    • Schoberer
      Member
      Auslaender
      • 76

      #17
      Warten ..............

      Mal wieder ein paar Worte zum aktuellen Status:

      Wie gesagt, 2 Dokumente fehlen noch:

      Geburtsurkunde und Police Check

      Beide wurden zwar bereits mit dem Antrag abgegeben, anscheinend brauchen die aber welche mit aktuellem Ausstellungsdatum.

      Hätte alles sollen letzten Donnerstag fertig sein.

      Den Policecheck konnte meine Frau heute abholen.

      Nur bei der Geburtsurkunde spießt es sich.

      Nach Anrufen bei bei der zuständigen Behörde in Accra wurde mitgeteilt das es ein "electrical problem" bei der EDV gibt woran bereits gearbeitet wird.

      Nur keiner weiß wann dieses Problem behoben sein wird ...............

      Lg
      Edwin

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #18
        ..ist das "electrical problem" mit der Leitfähigkeit vieler Münzen (oder kleiner Scheine, man weiß ja nie) verbunden?

        Grüsse,
        Peter

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        • Schoberer
          Member
          Auslaender
          • 76

          #19
          Nachschubprobleme

          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          ..ist das "electrical problem" mit der Leitfähigkeit vieler Münzen (oder kleiner Scheine, man weiß ja nie) verbunden?

          Grüsse,
          Peter
          ............ vielleicht, wobei

          den reisepass hat meine frau nach ca. 6 monaten!!!! bekommen - 2 wochen wurden versprochen - obwohl wir anstatt der üblichen 50 ghc, 250 ghc bezahlt haben!
          Denen sind einfach nur die "booklets" ausgegangen, deswegen hats so lang gedauert.

          Die haben dort einfach nur probleme mit dem nachschub, wenn was ausgeht oder kaputt ist, dauert das ewig lange bis wieder alles funktioniert.

          für uns unvorstellbar, aber wie sagt meine frau immer: "thats africa"



          lg
          edwin

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          • Schoberer
            Member
            Auslaender
            • 76

            #20
            Warten................

            auch diese woche war es nicht möglich die geburtsurkunde zu erhalten.

            der investigator sagte, nachdem ihn meine frau darüber informiert hatte, dass er den akt ohne gerburtsurkunde an die österr. botschaft in abuja weiterleiten werde.

            ein original davon ist eh schon beim akt, es geht nur um das ausstellungsdatum des dokumentes. das sollte aktuell sein.

            hoffe nur die österr. botschaft versteift sich nicht drauf und schickt den akt erst dann nach österreich bis die aktuelle geburtsurkunde nachgereicht wurde!

            wie gesagt, auf den pass meiner frau mussten wir 4 monate warten........

            lg
            edwin

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            • sheri
              Member
              Auslaender
              • 80

              #21
              antwort

              hallo erwin, wieso hast du den antrag nicht einfach in österreich gestellt? wieso in ghana?

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              • Schoberer
                Member
                Auslaender
                • 76

                #22
                Zitat von sheri Beitrag anzeigen
                hallo erwin, wieso hast du den antrag nicht einfach in österreich gestellt? wieso in ghana?
                meine frau ist ghanain und lebt in accra seit ihrer geburt.
                somit ist die erste anlaufstelle zur erlangung eines aufenthaltstitels das österr. konsulat in accra.
                wenn die alle erforderlichen unterlagen haben schicken sie die nach abuja, zur österr. botschaft.
                die wiederum beauftragen - nachdem du ca. 1000 euro überwiesen hast - einen nigerianischen (in unserem fall) anwalt - der widerum nach ghana reist und meine frau überprüft.
                nach abschluss dieser überprüfung bekommt die österr. botschaft den akt, bzw. das resultat der überprüfung.
                ist alles ok dann werden die papiere nach österreich - in meinem fall nach graz - geschickt, die dann - früher oder später - den aufenthaltstitel ausstellt.

                so läuft das ganze ab .................

                lg
                edwin

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                • sheri
                  Member
                  Auslaender
                  • 80

                  #23
                  ''so läuft das ganze ab .................''


                  eben nicht edwin. ihr hätte den antrag inland stellen können. ich komme aus nigeria und wohne schon ewig in accra, und wir haben auch vieles durch machen müssen, viel geld bezahlt für die papiere übersetzen zu lassen aber wie sie uns das mit nigeria und einen anwalt angeboten haben, sagten wir nein danke. wir stellen den antrag in österreich.ich habe mich leider nicht an die behörden in afrika verlassen können. in österreich hat man eine sicherheit das alles so läuft wie es sein soll.in afrika gibt es leider viel hin und her,und zu viel unklarheiten. es ist glaub ich jetzt zu spät aber sie hätte mit eine schengen visum mit dir einreisen können und den antrag stellen bevor ihr visum abläuft, oder du hättest einfach alle papiere von ghana mitnehmen können und für deine frau den antrag stellen.
                  mein mann und ich haben das ganze anders gemacht und es hat auch ein paar monaten gedauert aber wir haben es richtig gemacht, alle papiere zusammen gehabt, überbeglubigte kopien von alles, und dann ging es ziemlich flott Gott sei dank!

                  Comment

                  • Schoberer
                    Member
                    Auslaender
                    • 76

                    #24
                    Zitat von sheri Beitrag anzeigen
                    ''so läuft das ganze ab .................''


                    eben nicht edwin. ihr hätte den antrag inland stellen können. ich komme aus nigeria und wohne schon ewig in accra, und wir haben auch vieles durch machen müssen, viel geld bezahlt für die papiere übersetzen zu lassen aber wie sie uns das mit nigeria und einen anwalt angeboten haben, sagten wir nein danke. wir stellen den antrag in österreich.ich habe mich leider nicht an die behörden in afrika verlassen können. in österreich hat man eine sicherheit das alles so läuft wie es sein soll.in afrika gibt es leider viel hin und her,und zu viel unklarheiten. es ist glaub ich jetzt zu spät aber sie hätte mit eine schengen visum mit dir einreisen können und den antrag stellen bevor ihr visum abläuft, oder du hättest einfach alle papiere von ghana mitnehmen können und für deine frau den antrag stellen.
                    mein mann und ich haben das ganze anders gemacht und es hat auch ein paar monaten gedauert aber wir haben es richtig gemacht, alle papiere zusammen gehabt, überbeglubigte kopien von alles, und dann ging es ziemlich flott Gott sei dank!
                    wann habt ihr das so gemacht?

                    ab 1.6.2006 wurden die gesetze zum erhalt eines visums oder aufenthalsttites ja rigoros verschärft.
                    der antrag muß vom antragssteller bei der für ihn/ihrer zuständigen behörde eingereicht werden.

                    wenn es so einfach wäre - nach der hochzeit gleich ein visa zu erhalten damit Frau/Mann gleich mit nach österreich fliegen kann - würden es doch alle so machen.

                    ausserdem können anträge jahrelang unerledigt bleiben wenn du den vertrauensanwalt verweigerst.

                    lg
                    edwin

                    Comment

                    • sheri
                      Member
                      Auslaender
                      • 80

                      #25
                      [QUOTE=Schoberer;18853]wann habt ihr das so gemacht?
                      ausserdem können anträge jahrelang unerledigt bleiben wenn du den vertrauensanwalt verweigerst.


                      verweigeren nicht! man brauch nur ein anwalt wenn man den antrag NICHT inland stellt, sonst habe wir alles genau gemacht wie es gehört, und das haben wir 2009 gemacht. du solltest dich mehr darüber informieren. [url]www.help.gv.at[/url]
                      da steht es wort wörtlich das du den antrag auch inland stellen kannst.

                      Comment

                      • sheri
                        Member
                        Auslaender
                        • 80

                        #26
                        [url]http://help.gv.at/Content.Node/12/Seite.120222.html[/url]

                        Antragstellung im Inland
                        Folgende Personengruppen können den Erstantrag im Inland stellen:

                        Familienangehörige von Österreicherinnen/Österreichern, EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizer Bürgerinnen/Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr gemeinschaftsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts.
                        Fremde bis längstens sechs Monate nach Ende ihrer rechtmäßigen Niederlassung im Bundesgebiet, wenn sie für diese Niederlassung keine Bewilligung oder Dokumentation nach diesem Bundesgesetz benötigt haben.
                        Fremde bis längstens sechs Monate nach Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EWR-Staates.
                        Kinder im Fall des § 23 Abs. 4 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt. Im Fall des erstmaligen Antrages eines Kindes nach § 23 Abs. 4 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz binnen sechs Monaten nach der Geburt entfällt das Erfordernis der Vorlage der Kopie des gültigen Reisedokumentes, sofern das Kind nicht über ein gültiges Reisedokument verfügt.
                        Fremde, die an sich zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind, während des erlaubten sichtvermerksfreien Aufenthaltes.
                        Fremde, die eine Aufenthaltsbewilligung als Forscher beantragen und deren Familienangehörige.
                        Fremde, die eine Aufenthaltsbewilligung gemäß § 69a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz beantragen.
                        Fremde, die einen Antrag gemäß § 44 Abs. 3 und 4 bzw. § 43 Abs. 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz stellen.

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                        • Schoberer
                          Member
                          Auslaender
                          • 76

                          #27
                          also da steht folgendes:

                          Folgende Personengruppen können den Erstantrag im Inland stellen:

                          * Familienangehörige von Österreicherinnen/Österreichern, EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern und Schweizer Bürgerinnen/Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr gemeinschaftsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts.

                          richte den augenmerk auf folgendes:
                          ...............nach rechtmäßiger einreise .................

                          dazu brauchst du ein gültiges visum, welches ohnehin für unverheiratete drittstaatler nicht ausgestellt wird.
                          ist man verheiratet kommt man um eine überprüfung sicher auch nicht herum.

                          würd mich interessieren was der moderator von helping hands zu deinen beiträgen sagt ..............................

                          lg
                          edwin

                          p.s.: setze mal voraus das wir bei der ganzen diskussion von normalverdienern ohne spezielle "connections" ausgehen.
                          keine z.b. fussballer, firmeninhaber und dergleichen ..........

                          Comment

                          • sheri
                            Member
                            Auslaender
                            • 80

                            #28
                            ''dazu brauchst du ein gültiges visum, welches ohnehin für unverheiratete drittstaatler nicht ausgestellt wird.''

                            habe 14 mal eine visum bekommen, ohne ''connections'', wie ich noch eine ''unverheiratete drittstaatler'' war - problemlos.

                            man muß nur alles richtig und ehrlich machen.

                            Comment

                            • sheri
                              Member
                              Auslaender
                              • 80

                              #29
                              würd mich interessieren was der moderator von helping hands zu deinen beiträgen sagt ..............................


                              ja, ich würd auch gerne wissen was er dazu sagt. habt ihr es überhaupt versucht? das mit dem visum?
                              man sollte nicht immer negativ denken und davon ausgehen das sie keine visum kriegen wurde?
                              glaubst du wirklich das nur verheiratete menschen vom ghana ins ausland reisen? viele viele menschen aus afrika fliegen auch im urlaub. bitte nicht denken das weil afrika ein armes kontinent ist, das es automatisch heißt das keine ein visum bekommt um urlaub zu machen.

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                              • Schoberer
                                Member
                                Auslaender
                                • 76

                                #30
                                Zitat von sheri Beitrag anzeigen
                                ''dazu brauchst du ein gültiges visum, welches ohnehin für unverheiratete drittstaatler nicht ausgestellt wird.''

                                habe 14 mal eine visum bekommen, ohne ''connections'', wie ich noch eine ''unverheiratete drittstaatler'' war - problemlos.

                                man muß nur alles richtig und ehrlich machen.
                                also vor ca. 4 jahren - da waren wir noch nicht verheiratet - haben wir ein visum im hk-accra eingereicht.
                                mit allen papieren - hafttungserklärung, reiseversicherung für 6 monate, usw.
                                nach 2 monaten hat meine frau einen a4 zettel vom hk-accra bekommen wo die österr. botschaft das visa mit der begründung abgehlent hat, weil angenommen wird das sie nach ablauf des visums nicht mehr in ihre heimat zurückkehren wird.
                                auf unseren einspruch wurde nicht einmal reagiert ...................

                                soviel zu diesem thema. alle angaben waren richtig und ehrlich.

                                ich denk du hast einfach nur glück gehabt.

                                lg
                                edwin

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