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EU-Freizügigkeitsbestaetigung

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  • JuditP04
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    EU-Freizügigkeitsbestaetigung

    Hallo!
    Haette eine Frage bezüglich die EU-Freizügigkeitsbestätigung.
    Bis 05. Juli gilt meine Beschäftigungsbewilligung, und ab 06. Juli möchte ich die EU-Freizügigkeitsbesätigung beantragen. Ich möchte gern wissen welche Dokumente/Ausweise ich beim Amt presentieren sollte. Und ungefaehr wie lange dauert der Prozess, kann ich schon jetzt diese Bestätigung beantragen?
    Danke
    Judit
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Wenn Sie ein Jahr erlaubt beschäftigt waren, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Freizügigkeitsbescheinigung. Beantragen würde ich durchaus schon jetzt, die Behörde entscheidet nicht in wenigen Tagen.
    Wendet man die Fristen im "gewöhnlichen" AuslBG-Verfahren sinngemäß an, müsste das AMS binnen 6 Wochen ausstellen. Die Weiterbeschäftigung ist rechtlich gedeckt, Jobwechseln sollten Sie bis zur Ausstellung nicht unbedingt

    Grüsse,
    peter

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    • curazom
      Junior Member
      Auslaender
      • 1

      #3
      EU freizuegigkeit

      hallo, bitte ich brauche hilfe!!!!!!!11
      Ich bin seit drei jahre in Oesterreich, ein Nigerianisch Asylbewerber mit negative im erste instanz seit Marz 2010 und ich bin mit einer Oesterreicherin veheiratet, wir haben unsere hauptwohnsitz in Oesterreich, und sie arbeitet momentan in Deutschland. The Frage ist
      1)Mussen sie von Osterreich komplett abmelden (Wohnsitz)?
      2) Wie viele muss sie in Deutschland verdienen das ich the EU Freizuegigkeit in anspuch nehmen kann?
      3)als Asylbeweber darf ich ueberhaupt die ersteantrag in Inland stellen?
      4) Wie lange muss meine Frau dort arbeiten bis ich beantrage darf?
      Ich freue mich schoen auf ihre Antwort

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      • boka85
        Member
        Auslaender
        • 30

        #4
        es wäre ratsam die deutsche botschaft zu kontaktieren zwecks einer erteilung eines einreisevisums für deutschland, damit sie dort eine aufenthaltskarte beantragen können - ihre gattin ist österreichische staatsbürgerin, die derzeit in deutschland lebt und arbeitet, demnach sollten sie dort eine für fünf jahre gültige aufenthaltskarte erhalten.

        mfg
        Last edited by boka85; , .

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          ..unter der Voraussetzung, dass die Gattin einen Wohnsitz in Deutschland hat, mehr verdient als die deutschen Sozialhilfesätze ausmachen, und mind. 3 Monate oder solange dort arbeitet, solange die dt. behörden brauchen.
          Der Antrag aus Europa heraus ist zulässig, aber schnell wird keine Behörde arbeiten..

          Grüsse,
          Peter

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