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  • gatita
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    schwanger

    Ich bin Österreicherin und lebe in Lateinamerika, bin im vierten Monat schwanger und möchte mein Kind in Österreich zur Welt bringen.
    Mein Freund möchte sich in Österreich für ein Studium anmelden und wir sind gerade dabei, die dafür nötigen Unterlagen nach Österreich zu schicken.
    Sollte er jedoch nicht aufgenommen werden, welche Möglichkeiten bleiben uns, um zu einem Aufenthaltstitel für ihn zu kommen?
    Wie sieht es aus mit Touristenvisum und Heirat in Österreich? Von einer Bekannten habe ich gehört, dass ich - um vorher im Ausland zu heiraten, einen Job in Österreich vorweisen muss und jemanden finden muss, der für ihn die ersten fünf Jahre (so lange wollen wir gar nicht bleiben) bürgt. Tatsächlich habe ich derzeit nur Anspruch auf Arbeitslose und könnte aufgrund meines Zustandes nur bis 1. Oktober arbeiten. Meine Eltern sind Pensionisten und ich glaube nicht, dass sie als Bürgen durchgehen würden.
    Allerdings haben wir die Mittel, um uns ein Jahr in Österreich zu erhalten.
    Da ich sozusagen eine Zeitbombe bin und nur bis zum 6. Monat fliegen darf, hätte ich das Thema seiner Einreise gerne erledigt, denn ich hätte schon gerne, dass der Vater bei der Geburt seines Kindes und auch die weitere Zeit dabei sein kann.
    Was könnt ihr mir raten?
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Gerüchte sind allesamt falsch.
    Es wäre wichtig, den Herkunftsstaat zu kennen - ev. besteht Sichtvermerksfreiheit, dann ist die Einreise kein Problem.

    Ganz allgemein die beiden Varianten:

    a) sichtvermerksfreie Einreise oder Visum wird erteilt
    Einreisen -> Heiraten -> Aufenthaltstitel-Familienangehöriger beantragen
    bitte beachten: Die Dokumente für die Eheschließung beglaubigen, überbeglaubigen, übersetzen lassen, das dauert.
    Für den Aufenthaltstitel ist ein Familieneinkommen von EUR 1175 netto zu belegen, das kann auch aus einem Arbeitsvorvertrag für den gatten oder aus unterhaltsverträgen Dritter kommen; Vermögen ist so eine Sache: Im gestez stehen "feste und regelmäßige Einkünfte", das wäre also nur ein Zinsertrag, der Verwaltungsgerichtshof sieht das weiter... Wenn ein Teil des Betrags gesichert scheint und ein Teil aus Vermögensverbrauch abgedeckt wird, sollte das in der Praxis funktionieren, Garantie gibt es aber nicht
    Falle: Mit Ablauf des Visums/der sichtvermerksfreien zeit müsste der Gatte ausreisen, wenn der titel noch nicht erteilt wurde

    b) Visum wird nicht erteilt (weil die Botschaft die "Rückkehrbereitschaft" anzweifelt)
    im Ausland heiraten, dann via Botschaft den AT beantragen, Rest wie oben

    Grüsse,
    peter

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    • gatita
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #3
      Herzlichen Dank fuer die prompte Antwort!!
      Das erleichtert doch ein wenig. Leider kommt er nicht aus einem sichtvermerksfreien Land, aber ein Touristenvisum sollte eigentlich kein Problem sein.
      Liebe Gruesse!

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        ..hoffentlich gibt es das Visum: Bitte nach Ausreisewahrscheinlichkeit (-bereitschaft) suchen, ev. ist der Auslandsantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels die erfolgversprechendere Lösung.

        Grüsse,
        Peter

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        • gatita
          Junior Member
          Auslaender
          • 5

          #5
          Hallo Peter,

          Wie lange dauert die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Hochzeit und Beglaubigung der Papiere?

          liebe Gruesse, Kathrin

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Je nach Niederlassungsbehörde liegen meine Erfahrungswerte zw. 2 und 5 Monaten, sofern alle Papiere passen (mein Negtivrekord liegt aber bei 4 Jahren Diskussion über die Echtheit der Geburtsurkunde)

            Grüsse,
            Peter

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            • gatita
              Junior Member
              Auslaender
              • 5

              #7
              Wir sind leider in eine Falle getappt. Haben für ein Studentenvisum angesucht, er wurde für 2011/12 aufgenommen und bekam eine bedingte Zulassung, um am Vorstudienlehrgang zu inskribieren.
              Bekam aber heute die Information, dass er seine Deutschkenntnisse bereits im Ausland aneignen muss und deshalb bis zum tatsächlichen Auswahlverfahren im Juli 2011 kein Visum bekommt.
              Ich dachte Deutschkurse ermöglichen auch ein Visum - welche Möglichkeiten gibt es nun? Ich bin im 7. Monat schwanger und kann nicht mehr zurückfliegen, um zu heiraten, ausserdem wurde mir gesagt, dass mein Einkommen (mit Kind) ca. 1600 Euro betragen muss, damit er einen Aufenthaltstitel bekommt. Das bringe ich mit meiner Karenz nicht zusammen, deshalb haben wir den Aufenthaltstitel durch Heirat nicht mehr verfolgt und uns auf das Studentenvisum konzentriert.
              Das Kind kommt Ende November, ich bin schon recht verzweifelt. Haben sie eine Idee?

              Liebe Grüsse

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Die Information ist schlicht falsch: Wenn er einen Zulassungsbescheid der Universität bekommen hat, kann auch die Aufenthaltsbewilligung-Student bekommen. Welche Botschaft gibt derartige Auskünfte?

                Für Deutschurse - ohne Zulasusngsbescheid - gibt es nur Visa.

                Grüsse,
                Peter

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                • Küchenjurist
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 3579

                  #9
                  Klingt eher nach einer Mitteilung der Uni und nicht der Botschaft.

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Auch denkbar - bitte um detailierte Info

                    Grüsse,
                    Peter

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                    • gatita
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 5

                      #11
                      Die Mitteilung kam von der Landesregierung, Fachabteilung. Die klärt jetzt ab, ob er den Aufenthaltstitel mit der bedingten Zulassung für 2011/12 und einer Bescheinigung der FH als außerordentlicher Hörer für 2010/11 bekommt (das Schreiben wurde mir von der FH zugesagt).

                      Angenommen es funktioniert nicht und er käme mit Touristenvisum herein, wir heiraten, das Kind kommt, wir machen eine Vaterschaftsanerkennung - können sie ihn da so leicht ausweisen? Und wenn ja, wie lange? Reicht es, wenn er z.B. in die Schweiz reist in der Zwischenzeit?

                      Liebe Grüße

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #12
                        ad Zulassung: Den Bescheid der FH bitte scannen und mailen.
                        ad Ausweisung: oh ja; wenn er eine zwangsweise Abschiebung povoziert, hindert das die Erteilung jedes Aufenthaltztitels für 18 Monate, und Verstöße gegen das Sichtvermerksregime können ein Versagungsgrund sein...mit welchem Status würde er sich in der Schweiz aufhalten?

                        Grüsse,
                        Peter

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