Für einen Aufenthaltstitel braucht man ausreichend Unterhalt.
Dazu gibt es eine neue umfassende gut erklärte Info auf [url]www.fabl.at[/url] (kostenlos abrufbar. Anmelden kostet nichts!)
Eberwein/Jessner Das Kriterium des ausreichenden Unterhalts
gemäß § 11 Abs 2 Z 4 iVm Abs 5 NAG
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[url]http://www.cbk.at/forum/attachment.php?attachmentid=289&d=1278338565[/url]
(ohne Anmeldung!)
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