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Unterhalt für Aufenthaltstitel

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  • Anatolli
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Unterhalt für Aufenthaltstitel

    Für einen Aufenthaltstitel braucht man ausreichend Unterhalt.

    Dazu gibt es eine neue umfassende gut erklärte Info auf [url]www.fabl.at[/url] (kostenlos abrufbar. Anmelden kostet nichts!)

    Eberwein/Jessner Das Kriterium des ausreichenden Unterhalts
    gemäß § 11 Abs 2 Z 4 iVm Abs 5 NAG

    gratis Direktdownload:

    [url]http://www.cbk.at/forum/attachment.php?attachmentid=289&d=1278338565[/url]

    (ohne Anmeldung!)
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Zur Lektüre der Behördensicht ist der Leitfaden auf der Homepage des BMI wohl leichter verständlich; als quasi-wissenschaftlichem Beitrag ist genannter Artikel allzu sehr aus der Behördensicht geschrieben; dem VwGH folgen, wenn's passt, und ihn kritisieren, wenn's nicht in den Kram passt, ist schlechter Stil

    Grüsse,
    Peter

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #3
      Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
      dem VwGH folgen, wenn's passt, und ihn kritisieren, wenn's nicht in den Kram passt, ist schlechter Stil
      Spieglein Spieglein an der Wand ...

      SCNR

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Quod licet iovi (im Schriftsatz) non licet bovi (im wissenschaftlichen Beitrag), dead easy..

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