Hallo,
ich habe im Jahr 2005 in Österreich an mehreren Sprachkursen für „Deutsch als Fremdsprache“ erfolgreich teilgenommen.
Nachdem ich sprachlich gut qualifiziert war, habe ich 2006 eine Ausbildung in einer Spedition zur Speditionskauffrau begonnen und auch diese Ausbildung im März 2008 erfolgreich abgeschlossen. Von März bis August 2008 habe ich in meinem Ausbildungsbetrieb weitergearbeitet.
Im Mai 2008 habe ich dann durch die österreichische Behörde ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren für die Schengenländer bekommen.
Der Grund war eine Scheinehe. Im August 2008 habe ich freiwillig das Land Österreich verlassen.
Seit dieser Zeit wohne ich in Moskau.
Bei meiner Suche nach einem Arbeitsplatz in meinem erlernten Beruf, habe ich nun immer wieder das Problem, dass von potentiellen Arbeitgebern, aufgrund meiner Qualifikation Dienstreisen und / oder längere dienstliche Aufenthalte im europäischen Ausland, gefordert werden.
Da ich den oben genannten Grund in einem Vorstellungsgespräch nicht nennen möchte habe ich bisher alle interessanten Angebote absagen müssen.
Können sie mir bitte nachfolgende Fragen beantworten:
1., Ist es möglich, die Dauer des Aufenthaltsverbotes zu reduzieren (bei Strafgefangenen gibt es auch evtl. eine Amnestie)?
2., Gibt es während der Verbotsdauer Ausnahmeregelungen, wie z.B. zeitlich befristeten Aufenthalt in einem anderen Schengenland außer Österreich?
3., Gibt es nach Ablauf des Aufenthaltsverbotes noch irgendwelche Konsequenzen oder Probleme auf die zu achten wäre?
Bitte informieren sie mich ausführlich über meine derzeitige rechtliche Situation in dieser Angelegenheit.
Mit bestem Dank im Voraus
ich habe im Jahr 2005 in Österreich an mehreren Sprachkursen für „Deutsch als Fremdsprache“ erfolgreich teilgenommen.
Nachdem ich sprachlich gut qualifiziert war, habe ich 2006 eine Ausbildung in einer Spedition zur Speditionskauffrau begonnen und auch diese Ausbildung im März 2008 erfolgreich abgeschlossen. Von März bis August 2008 habe ich in meinem Ausbildungsbetrieb weitergearbeitet.
Im Mai 2008 habe ich dann durch die österreichische Behörde ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren für die Schengenländer bekommen.
Der Grund war eine Scheinehe. Im August 2008 habe ich freiwillig das Land Österreich verlassen.
Seit dieser Zeit wohne ich in Moskau.
Bei meiner Suche nach einem Arbeitsplatz in meinem erlernten Beruf, habe ich nun immer wieder das Problem, dass von potentiellen Arbeitgebern, aufgrund meiner Qualifikation Dienstreisen und / oder längere dienstliche Aufenthalte im europäischen Ausland, gefordert werden.
Da ich den oben genannten Grund in einem Vorstellungsgespräch nicht nennen möchte habe ich bisher alle interessanten Angebote absagen müssen.
Können sie mir bitte nachfolgende Fragen beantworten:
1., Ist es möglich, die Dauer des Aufenthaltsverbotes zu reduzieren (bei Strafgefangenen gibt es auch evtl. eine Amnestie)?
2., Gibt es während der Verbotsdauer Ausnahmeregelungen, wie z.B. zeitlich befristeten Aufenthalt in einem anderen Schengenland außer Österreich?
3., Gibt es nach Ablauf des Aufenthaltsverbotes noch irgendwelche Konsequenzen oder Probleme auf die zu achten wäre?
Bitte informieren sie mich ausführlich über meine derzeitige rechtliche Situation in dieser Angelegenheit.
Mit bestem Dank im Voraus
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