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Aufenthaltsverbot

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  • Fr_El
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    Aufenthaltsverbot

    Hallo,

    ich habe im Jahr 2005 in Österreich an mehreren Sprachkursen für „Deutsch als Fremdsprache“ erfolgreich teilgenommen.
    Nachdem ich sprachlich gut qualifiziert war, habe ich 2006 eine Ausbildung in einer Spedition zur Speditionskauffrau begonnen und auch diese Ausbildung im März 2008 erfolgreich abgeschlossen. Von März bis August 2008 habe ich in meinem Ausbildungsbetrieb weitergearbeitet.
    Im Mai 2008 habe ich dann durch die österreichische Behörde ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren für die Schengenländer bekommen.
    Der Grund war eine Scheinehe. Im August 2008 habe ich freiwillig das Land Österreich verlassen.
    Seit dieser Zeit wohne ich in Moskau.

    Bei meiner Suche nach einem Arbeitsplatz in meinem erlernten Beruf, habe ich nun immer wieder das Problem, dass von potentiellen Arbeitgebern, aufgrund meiner Qualifikation Dienstreisen und / oder längere dienstliche Aufenthalte im europäischen Ausland, gefordert werden.

    Da ich den oben genannten Grund in einem Vorstellungsgespräch nicht nennen möchte habe ich bisher alle interessanten Angebote absagen müssen.

    Können sie mir bitte nachfolgende Fragen beantworten:

    1., Ist es möglich, die Dauer des Aufenthaltsverbotes zu reduzieren (bei Strafgefangenen gibt es auch evtl. eine Amnestie)?
    2., Gibt es während der Verbotsdauer Ausnahmeregelungen, wie z.B. zeitlich befristeten Aufenthalt in einem anderen Schengenland außer Österreich?
    3., Gibt es nach Ablauf des Aufenthaltsverbotes noch irgendwelche Konsequenzen oder Probleme auf die zu achten wäre?

    Bitte informieren sie mich ausführlich über meine derzeitige rechtliche Situation in dieser Angelegenheit.

    Mit bestem Dank im Voraus
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Sie können bei jener Behörde, die in erster Instanz das Aufenthaltsverbot verhängt hat, dessen Aufhebung beantragen, wenn sich Ihre Verhältnisse seither so sehr zu Ihren Gunsten geändert haben, daß es nun nicht mehr zu einer Verhängung käme.
    Allerdings ist zu bedenken, daß Ihr Aufenthaltsverbot gemessen an der Dauer sowie auch an der gesetzlichen Gewichtung des Verbotsgrundes (der sogar ein zehnjähriges Verbot erlauben würde) noch relativ "jung" und die Wohlverhaltensperiode daher aus Sicht der Behörde wohl noch zu kurz ist; weiters daß die Gründe, die Sie nun für eine Aufhebung ins Treffen führen möchten, auf Ihrem früheren Aufenhalt in Österreich und der hier erworbenen Ausbildung/Erfahrung beruhen - was die Rücksichtswürdigkeit dieser Gründe mindert, zumal Sie sich ja nur aufgrund Ihrer Scheinehe hier aufhalten, fortbilden und arbeiten konnten (oder anders gesagt: Scheinehen sollen sich nicht auch noch auszahlen; so zählt zB auch eine jahrelange Integration am Abeitsmarkt nichts, wenn sie nur durch eine Scheinehe überhaupt möglich war); und schließlich geht es bei der anläßlich der Aufhebung von Scheinehe - Aufenthaltsverboten anzustellenden Gefährlichkeitsprognose weniger um die Wahrscheinlichkeit, ob Sie neuerlich eine Scheinehe schließen könnten, sondern in erster Linie darum, wie Sie überhaupt zur Rechtsordnung eingestellt sind (also: wenn Sie seinerzeit keine Skrupel hatten, zu Ihrem Vorteil eine Scheinehe einzugehen, dann würden Sie es wahrscheinlich allgemein auch mit anderen Vorschriften nicht so ernst nehmen).
    Es dürfte also eher schwierig bis unmöglich sein, dieses Aufenthaltsverbot schon nach nur zwei Jahren wegzubekommen.

    (Einzig FÜR Sie spricht nämlich die damalige freiwillige Auseise; allerdings ist daraus wenig zu gewinnen, weil das Gesetz ja voraussetzt, daß es befolgt wird, und es sich somit bei etwas, das ohnehin als selbstverständlich angenommen werden kann, um keinen echten Pluspunkt handelt.)

    Abgesehen davon räumt das Schengener Durchführungsübereinkommen den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Drittausländern trotz eines bestehenden Aufenthaltsverbots eines anderen Mitgliedstaats ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zu erteilen, die dann allerdings auch nur für den ausstellenden Mitgliedstaat gelten.
    Österreich hat aber beispielsweise von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und dürfte mit dieser restriktiven Haltung in Schengenland kaum alleine sein.

    Mit Ablauf des Aufenthaltsverbotes scheint dieses im Schengenregister nicht mehr auf, wohl aber noch im österreichischen Fremdenregister, was im Einzelfall durchaus noch zur Visaversagung führen kann.

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    • Cesno
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Hallo,

      ich bin ein Moldavier und habe im Jahr 2004 in Österreich ein Schengen Aufenthaltsverbot für 10 Jahre bekommen. Jetzt habe ich die Rumänische Staatsburgerschaft bekommen. Meine Frage ist: Kann ich jetzt als Rumänische Staatsbürger wieder in Schengen einreisen? Oder muss ich zuerst um eine Aufhebung ansuchen?

      Ich danke Ihnen im voraus!

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Die Schengen-Ausschreibung sollte gelöscht werden, damit Sie aber nicht bei einer Kontrolle Ärger bekommen, würde ich mich mit der Behörde in Verbindung setzen. In Österreich wird das AV wohl bestehen bleiben, die Reisefreiheit entsteht in Rest-Schengenland.

        Grüsse,
        Peter

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        • Küchenjurist
          Moderator
          Auslaender
          • 3579

          #5
          Die Frage ist, ob dieses Aufenthaltsverbot auch gegen einen Unionsbürger hätte erlassen werden dürfen. Nachdem ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot eine gewichtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung voraussetzt, wird dies eher anzunehmen sein.
          Im übrigen gilt das bereits in den Vorpostings Gesagte.

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          • Tobel
            Junior Member
            Auslaender
            • 2

            #6
            Hallo ich bin Mazedonia und habe seit dieses Jahr februer ein Aufenhaltsverbots in Österreich... mein Aufenhaltsverbot ist 5 Jahre und ich habe Österreich freiwilich verlassen..

            Bin seit 2002 in Österreich, habe ich eine Lehre als Koch gemacht und immer gearbeiten, meine ganze famillie sind auch im Österreich, und meine freundin die ist Österreichische staadtsbürger, und die schwanger ist..

            Giebt es eine möglichkeit des ein aufenhaltsverbot verkürzt sein kann oder irgenwie das ich wider anreisen kann..

            Ist auch mit ein Aufenhaltsverbot in Österreich, in der Schweiz auch nicht erlaubt zum anreisen owohl sie nicht in die EU ist..

            Bitte geben sie mir ein antwort

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Die Schweiz ist über bilaterale Verträge Schengen-Partner.

              Theoretisch kann ein AV aufgehoben werden, wenn die Gründe weggefallen sind. Wir kennen die Gründe nicht, und in der Praxis wird etwas das halbe AV schon im Ausland abgewartet werden müssen.

              Grüsse,
              Peter

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              • Tobel
                Junior Member
                Auslaender
                • 2

                #8
                Hey Peter danke für die schnelle antwort...

                Ja ich habe in das ganze pech gehabt, bin grade 23 jahre alt.. meine gründe waren kurz vor ich 18 jahre alt war, haben sie mich mit suchtmittel (grass) in meine urihn erwischt.. Dann nach ein jahr habe ich für eine watsche eine körperverletzung anzeige bekommen, un mit 20 jahre habe ich eine kredit von bank von 4 000 euro genommen und könnte ich nicht bezahlen, und ich war veruertel als schwerer betrug..... ganze geld ist schon bezahlt ich habe gar kein cent meher schulden im österreich.. nachdenn ich eine brief von der behörde bekamm ist meine oma geschtorben und ich habe denn brief nichts gelessen und bin sofort nach mazedonien zum beerdigung gewessen, habe ich alles verlohren ich war dann im mazedonien 2 wochen, und in der brief stand ich soll in die nächten 2 wochen eine schreiben über anwalt machen warum ich gerne im österreich bleiben möchte... ich könnte das nicht machen weil ich in mazedonien war, und nach 2 wochen bekamm ich eine brief mit rechtfertigen verbot.. auf mein brief stand aufenhaltsverbot für österreich und eine frewiligen ausreisse bis irgenwelche datum... und das habe ich gemacht... meine freundin ist österreicher und sie ist schwanger, ich habe eine job in schweiz in st.moritz, ich kann sofort anfangen, aber ich habe angst das es was passieren kann??? bitte bitte antworten

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Heiraten, in der Schweiz ansuchen, die müssen sich dann überlegen, ob sie Ihnen einen Titel geben (und die Ausschreibung auf Österreich eingeschränkt wird), sehr realistisch ist das nicht (zumal sich eine erforderliuche Niederlassung bzw. Erwerbstätigkeit ihrer "zukünftigen Gattin" in der Schweiz mit dem Geburtstermin bzw. der Karenz schlägt)

                  Bei mehreren Verurteilungen wird so rasch nicht aufgehoben werden, rechnen Sie mit einigen Jahren Zeithorizont..

                  Grüsse,
                  Peter

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                  • Cesno
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 4

                    #10
                    Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                    Die Schengen-Ausschreibung sollte gelöscht werden, damit Sie aber nicht bei einer Kontrolle Ärger bekommen, würde ich mich mit der Behörde in Verbindung setzen. In Österreich wird das AV wohl bestehen bleiben, die Reisefreiheit entsteht in Rest-Schengenland.

                    Grüsse,
                    Peter
                    Servus! Zur Zeit bin ich in Italien und arbeitsmaessig muss ich oft ins Ausland fahren (auch durch Oesterreich). Habe jetzt ei paar Fragen:

                    1. Mit welcher Behoerde muss ich mich in Verbindung setzen, um keine Aerger zu bekommen?

                    2.Koente ich um eine Aufhebung ansuchen?(weill ich oft durch Oesterreich fahren muss)

                    3.Was wuerde passieren, wenn man in Oesterreich, bei eine Kontrolle feststellen wuerde, dass ich als Moldavische Staatsbuerger, ein AV habe?

                    Ich danke Ihnen im voraus!

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Solange das AV besteht, werde Sie "Ärger haben", wenn Sie in Österreich betreten werden. Die einzige Option ist ein Antrag auf Aufhebung (die Feststellung der Unanwendbarkeit lassen wir jetzt beiseite, das sprengt das Forum). Zuständig ist die Fremdenpolizeibehörde, die das AV erlassen hat

                      Grüsse
                      Peter

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                      • Cesno
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 4

                        #12
                        Hallo Peter!

                        Ich habe die Fremdenpolizeibehörde, die das AV erlassen hat, kontaktiert und man hat mir gesagt dass ich ihnen ein Antrag auf Aufhebung per fax senden soll. Wuerden Sie mir helfen den Antrag zu schreiben?

                        Gruesse
                        Vasile
                        Last edited by Cesno; , .

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #13
                          Können wir schon tun - dazu brache ich den fremdenpolizeilichen Akt (allfällige strafrechtliche Verurteilungen, wenn die nicht schon im FrePo-Akt enthalten sind, ihre aktuelle Situation (Arbeitsbestätigung, Staatsbürgerschaftsnachweis etc) und dann gehen wir ans texten

                          Grüsse,
                          Peter

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                          • Cesno
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 4

                            #14
                            Hallo Peter! Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich denke dass die allfällige strafrechtliche Verurteilungen schon im FrePo-Akt enthalten sind, weil das AV wurde im Jahr 2004 erlassen und erst im 2010 wurde durchgeführt. Eine Arbeitsbestätigung habe ich nicht, obwohl ich in Italien bin und arbeite auch(nicht offiziel leider). Ich kann nur zwei kopien von meine moldavische und romänische Reisepässe ihnen zu verfügung stellen. Die Behörden haben nur den Antrag auf Aufhebung des AV und Schengen Ausschreibung und die kopien von meine Reisepässe verlangt. Wenn sie mir eine Faxnummer geben, dann kann ich Ihnen kopien von meine Reisepässe faxen. Ich könnte Sie auch telephonisch kontaktiren. Meine e_mail adresse ist [email]wasile_md@yahoo.de[/email]

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Ja eh.. und den Antrag auf Aufhebung müssen wir begründen. Gibt es jemanden in Österreich, der Akteneinsicht nehmen kann?

                              Grüsse
                              Peter

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