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Aufenthaltsverbot

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  • austria565
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    #16
    Hallo,
    Ich bin Indische statbuerger. Ich habe in Österreich bis 2007 gelebt, und seitdem jetzt lebe ich in Polen und bin verheiratet mit einer polnischen Frau und habe 2 Söhne und Führen eines froheliche Leben. Ich habe einer normale Verkehr Kontrolle gehabt und herausgefunden von Polnische Polizei das ich habe Einreise und Aufenhaltsverbot in Österreich. Ich habe danch kontakteirt mit B.M.I. und heausgefunden dass verbot fuer 10 Jahre( bis 2020). Dann ich habe geschriben zum Fremden Polizie ca. 3 monate vorher und noch immer keine antwort. Mehr als einen Monat früher hatte ich Interview mit dem Einwanderungsbüro in Polen und herausgefunden dass ist wegen scheinehe.
    Ich verheiratete mich mit einer österreichrin in 2004 und schied sie in 2008.In Jahr 2006 bekam ich Entscheidung von Fremdenpolizei, dass es ist eine Scheinehe und Aufethaltsverbot fuer 10 Jahren aber ich habe dagegen einspruch gemacht und es war niemals bewiesen und aufenthaltverbot war nichts gueltig.Wir haben normale schiedung im Gericht und damals war keine problem. Jetzt seit dem Oktober 2010 hat Österreich gestellt mich in SIS(Schengener Informationsystem).Polnische behoerde haben eine Positive antwort gegeben und versprechen mir zu helfen wenn es moeglich ist.
    Bitte helfen mir von diese problem raus zu kommen. Meine Aufenthaltitel ist bis ende diese Jahr und das kann schon sehr schwerig sein die naechste zu bekommen wenn ich meine name in SIS haben. Ich fühle mich sehr unsicher über meine Familylife.
    Gibt es eine moeglichkeit diese aufenthaltverbot zu loesen und wie lange es dauret die prozesse wiel ich habe nichts viel zeit.
    Mit erwartungsvollen Grüßen.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #17
      Die polnischen Behörden müssen nur das Konsultationsverfahren mit Österreich gem. Art 25 SDÜ führen, die Österreicher werden die SIS-Ausschreibung dann wohl auf Österreich einschränken (sonst tut das nämlich die polnische Aufenthaltsbehörde durch Erteilung des Anschlusstitels) - ihr Glück ist, dass die Polen das Verfahren wirklich führen, die ÖSterreicher tun es übrigens nicht..

      Bezüglich des AV müsste man die Details des Verfahrens herausfinden - offensichtlich ist 2010 eine Entscheidung im Verfahren ergangen. Hatten Sie einen Anwalt, gibt es jemanden, der Akteneinsicht nehmen kann?

      Grüsse
      Peter

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      • austria565
        Junior Member
        Auslaender
        • 5

        #18
        Aufenthalt verbot

        Danke Peter fuer das schnell und nuetzlich Antwort. Sie haben rechts dass Polnische behoerden haben schoen das Konsultationsverfahren mit Oesterreicher Behoerden. Von hier haben sehr positive Antwort nach Oesterreich gesandt. Ich habe schoen eine Anwalt gehabt aber er hat keine aktiv Adresse von mir. Ich habe ihm anrufen aber er ist leider in Urlaub, so ich habe keine ahnung ob er hat schoen das bescheid gekriegt. Ich habe Fremden polizei auch anrufen aber wie immer keine neu infirmation, nur mussen warten und bescheid kommt mit post nach hause. Jetz ich habe bissen angst was wenn ich kriege wieder eine negative beschied. Wie sicher ist das wenn ich bin mit ein pole verheiratet und habe 2 kinder und hier ist als in ordnung? Was soll ich in diese situation machen?

        Mit erwartungsvollen Gruessen

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #19
          Langsam - wenn die polnischen Behörden einen Aufenthaltstitel ausstellen, ist die österr. Ausschreibung damit nur mehr in Österreich gültig, da besteht kein Anlass zur Sorge.

          Ob die Österreicher aufheben und Sie damit wieder nach Österreich legal einreisen können, ist eine zweite Frage. Wenn nicht, dann nicht - je nach Sachverhalt kann eine Berufung Sinn machen oder auch nicht, dazu fehlt mir wieder der Akt. (Aber Sie wollen doch ohnehin in Polen leben?)

          Grüsse
          Peter

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          • austria565
            Junior Member
            Auslaender
            • 5

            #20
            Aufenthaltverbot

            Dankeschoen das war blitzschnell Verstehe aber wenn ich reise zum beispiel nach Deutschland und habe kontrolle, dann Polizie findst meine name in SIS denn ich glaube kann schoen problematisch sein. Das macht sehr schwer bewegug durch andre EU laender auch? Ein mal ich war beim einkaufen mit meine Sohn in Polen und habe Kontrolle gehabt und war sehr viel zeit verschwudung und unangenehmen mit kleine Kind so eine situation zu erleben. Also ich weiss nichts was noch das weiter bringen koennen?
            Das wegen ich will meine name raum aus dem system von schengen. Hoeffentlich sie koennen mich verstehn! Was soll ich jetz am besten tun?:confused

            Mit erwartungsvollen Gruessen
            Last edited by austria565; , .

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #21
              Sobald Polen das Konsultationsverfahren geführt hat und den nächsten Aufenthaltstitel erteilt, wird Österreich die Schengen-Ausschreibung zurückziehen (müssen). Wenn das nicht geschieht, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen (da können wir helfen)

              Grüsse,
              Peter

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              • austria565
                Junior Member
                Auslaender
                • 5

                #22
                Aufenthaltverbot

                hallo Peter,
                Zu erst Ich moechte mich bedanken fuer so hilfreich seined.
                Jetz ich habe meine Haus aufgabe gemacht. Ich habe mit Anwalt und Polnischen behoerden auch geschprochen und Antwort ist nichts so schoen Das kann schon viel risiko sein in naechste aufthalthalt titel zu kriegen wann meine name noch immer bei SIS drinnen ist.Ich bitte um Sie, mir zu helfen und meine Name aus SIS zu nehmen.
                Vielen Dank nochmal.

                Mit erwartungsvollen Gruessen

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #23
                  Wenn das AV 2010 rechtskräftig wurde ist eine Aufhebung nicht so schnell wahrscheinlich - ad hoc lässt sich da nichts tun, und zum polnischen SDÜ-Verfahren ist schon alles geschrieben.

                  Ein Antrag auf Aufhebung des AV ist natürlich möglich, die Erfolgsaussichten kann ich ohne Aktenkenntnis nicht abschätzen

                  Grüsse
                  Peter

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                  • emel
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 1

                    #24
                    hallo. ich habe auch ein frage.mein mann hat hat aus der schweiz aus 10 jahre anreise verbot bekommen und das vor 5 jahre.jetzt lebt er in der türkei,und ich in wien und hab österreicher stattsbürgerschaft.und wir wissen leider nicht wie er hier kommen kann.ich war bei der femden polizei und die haben mir gesagt das er nich nach österreich kommen darf.was müssen wir machen??lg

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #25
                      Variante A: In der Schweiz die Aufhebung beantragen (können Sie selbst tun)
                      Variante B: Die Niederlassungsbehörde hier dazu bringen, ein Schengen-Konsultationsverfahren mit den Schweizern zu führen, damit diese ihre Ausschreibung vom Schengen-Raum auf die Schweiz einschränken (kann nur die Niederlassungsbehörde, und die sind mangels klarer gesetzlicher Umsetzung seehr unwillig)
                      nicht auszuschließende, aber wenig wahrscheinliche Variante C (auch die Fremdenpolizei irrt gelegentlich): Die Schweizer Ausschreibung hat nicht die Qualität einer Schengen-Ausschreibung. Müsste man anhand der Schweizer Entscheidung prüfen

                      grüsse
                      Peter

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                      • mariobar
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 2

                        #26
                        Hallo

                        Bitte hier um Hilfe.Ist das möglich das eine Unionsburger in Österreich eine Aufenthaltsverbot bekommen kann?wenn ja warum? weill niergendswo in Europäische Union ist das möglich.

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                        • sibasar
                          Senior Member
                          Auslaender
                          • 482

                          #27
                          Zitat von mariobar Beitrag anzeigen
                          Hallo

                          Bitte hier um Hilfe.Ist das möglich das eine Unionsburger in Österreich eine Aufenthaltsverbot bekommen kann?wenn ja warum? weill niergendswo in Europäische Union ist das möglich.
                          Selbstverständlich ist dies möglich. Im Übrigen wie auch in jedem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auch.
                          Die Rechtsgrundlage dafür findet sich zunächst in Art. 27ff der Richtlinie 2004/38/EG: [url]http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123Edf[/url]

                          Diese Bestimmung fand durch § 67 FPG Eingang in die österreichische Rechtsordnung:
                          [url]http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40128852/NOR40128852.html[/url]
                          MfG

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                          • austria565
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 5

                            #28
                            Hi Peter,
                            I prefer to write in English today because its more expressive and faaster for me Hope that you would bare with me. I am happy to tell you that I contacted my advocate last year after our conversation here and he put an application for removing my name from SIS and the case was runned in a courst in 19th district( I know because address is on my decision) and it decided to take the alligation back that Fremdenpolizie put on me because i left Austria five years ago volunteerly and as my wife is citizen of another schengen country so they can put maximum of 5 years of ban on me. This time frist is already over and also it was necessary to pull my name out of SIS in order to get residence permit so court has given this decision in my favour and today I got my decision from polish athorities in my favour as well. It was pretty hard time for me but I am happy with end. I hope i will visit Austria one day whenever I would have time and money offcorse.
                            Cheers

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