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Philippinischer Freund möchte nach Österreich kommen

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  • 033
    033
    Junior Member
    Auslaender
    • 18

    Philippinischer Freund möchte nach Österreich kommen

    ich führe derzeit eine fernbeziehung mit einem philippino. da das auf dauer gesehen mehr als mühsam ist, möchte ich ihn zu mir holen.

    ich weiß, dass ich ein gewisses einkommen vorweisen muss. gäbe es da auch eine andere möglichkeit für mich (zb ein sparbuch mit 15000 euro vorweisen, oder er hat finanzielle mittel)?

    muss mein mindesteinkommen nun 1175 sein, oder werden die davon abgezogen?

    was muss ich sonst alles beachten?

    wie groß ist die chance, falls das finanzielle passt, dass er überhaupt herkommen darf, und auch hier arbeiten darf?

    in seiner heimat führt er einen frisörsalon, würde hier aber jede arbeit annehmen.
    Last edited by 033; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Das Familieneinkommen 1175 zzgl Miete, die 250 übersteigt, kann aus einer oder aus etlichen Quellen kommen. Sparguthaben sind ein weinig in der Grauzone: Das Gesetz spricht von "regelmäßigem Einkomen", Erläuterungen und Judikatur lassen Vermögensverbrauch auch zu...

    Grüsse,
    Peter

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    • 033
      033
      Junior Member
      Auslaender
      • 18

      #3
      ah so. also muss ich mindestens 1175 und die miete verdienen? na das geht sich aus.

      andere fixkosten wie strom ev kredite sind dabei egal?

      und ist eine reelle chance gegeben, dass er herkommen darf, und auch hier bleiben darf?

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Nur als "Freund" eher kaum.

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        • 033
          033
          Junior Member
          Auslaender
          • 18

          #5
          ja schon als lebensgefährte

          oder kommen wir um eine hochzeit nicht rum?

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Die Hochzeit wird erforderlich sein.

            Kredite bzw. (Kalt-)Miete über 250,- werden draufgeschlagen

            Grüsse,
            Peter

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            • 033
              033
              Junior Member
              Auslaender
              • 18

              #7
              ok der kredit ist eh bald erledigt

              also doch hochzeit. gilt dann hoffentlich auch bei gleichgeschlechtlichen paaren.

              müssten wir dann auf den philippinen heiraten oder geht es auch mit zuerst herkommen und hier heiraten?

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Seit heuer gibt es die eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaft, die fremdenrechtlich wie eine Ehe behandelt wird, damit geht das. Einreise mit Visum ist aus der hier oft beschriebenen Problematik "Rückkehrwahrscheinlichkeit" nicht sehr wahrscheinlich - wenn es die "Verpartnerung" auf den Philippinen gibt, wird das der einfachere Weg sein, wenn nicht, kommen Sie um das Visum nicht herum.

                Grüsse,
                Peter

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                • 033
                  033
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 18

                  #9
                  ah danke schön

                  also mit urlaubervisum (3 monate) einreisen, dann heiraten. und dann aufenthalt beantragen? würde das so funktionieren? könnte es da dann auch passieren, dass der aufenthalt abgelehnt wird?

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Um das Visum C würde ich mir größere Sorgen machen.
                    Der Titel ist so lange problemlos, solange die Anforderungen hinsichtlich Unterhalt, Unterkunft und Krankenversicherung erfüllt werden und keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorliegt (strafrechtliche Delikte, ein Aufenthaltsverbot im Schengen-RAum aus früheren Zeiten o.ä.)

                    Grüsse
                    Peter

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                    • Küchenjurist
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 3579

                      #11
                      Zitat von 033 Beitrag anzeigen
                      also mit urlaubervisum (3 monate) einreisen, dann heiraten. und dann aufenthalt beantragen?
                      Die Problematik der "Rückkehrbereitschaft" als Bedingung für ein Besuchsvisum besteht darin, daß von der Rechtsprechung eine gewisse soziale, berufliche, wirtschaftliche Verankerung im Herkunftsland verlangt wird.
                      Wenn nun ein Besuchsvisum für zwei, drei oder gar noch mehr Monate beantragt wird, dann steht das an sich in Widerspruch eben dazu. Denn wer kann sich schon für mehrere Monate von zuhause vertschüssen, außer vielleicht ein Student in den Sommerferien, ein Bauarbeiter im Winter oder eben jemand, den daheim ohnehin nicht viel hält ...

                      Also: Je kürzer das Besuchsvisum, desto geringer ist der Erklärungsbedarf und die Ablehnungswahrscheinlichkeit.

                      Im übrigen gehen sich Aufgebotsbestellung, Heirat und Niederlassungsverfahren in drei Monaten ohnehin kaum aus. Es kann also wahrscheinlich zwar der Niederlassungsantrag noch im Inland gestellt, aber kaum bis zur Erledigung abgewartet werden.
                      Last edited by Küchenjurist; , .

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                      • 033
                        033
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 18

                        #12
                        ah, danke sehr interessant. ich hoffe ich nerve hier niemanden mit meinen fragen, aber bisher haben Sie mir sehr geholfen.

                        also hochzeit ist auf den philippinen auch möglich. ich nehme mal an, dass die heiratsurkunden dann übersetzt werden müssen

                        müssten wir dann eine zeit lang verheiratet sein, oder kann ich mit ihm schon nach, sagen wir mal, einer woche nach der hochzeit, hier einreisen. natürlich würde ich vorher alle amtswege erledigen. und ich denke er muss auch zu diversen ämtern in der heimat.

                        was werden uns da für gebühren treffen?

                        falls er dann mal hier ist, gilt der aufenthalt dann unbefristet, oder müssen wir damit rechnen dass er zurück in die heimat muss, obwohl wir verheiratet wären?

                        und stimmt es, dass er im ersten jahr nicht arbeiten darf?

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                        • Küchenjurist
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 3579

                          #13
                          Eine zeitliche Anwartschaft ist nicht erforderlich, der Aufenthalt aber eben nur für die Gültigkeitsdauer eines Besuchsvisums oder Aufenthaltstitels zulässig (ersteres kann im Inland nicht verlängert werden, zweiterer bei Fortbestand aller Voraussetzungen schon).

                          Alle übrigen Fragen beantwortet die Suchfunktion (Suchbegriff "Heirat").

                          Comment

                          • 033
                            033
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 18

                            #14
                            Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                            Seit heuer gibt es die eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaft, die fremdenrechtlich wie eine Ehe behandelt wird, damit geht das. Einreise mit Visum ist aus der hier oft beschriebenen Problematik "Rückkehrwahrscheinlichkeit" nicht sehr wahrscheinlich - wenn es die "Verpartnerung" auf den Philippinen gibt, wird das der einfachere Weg sein, wenn nicht, kommen Sie um das Visum nicht herum.

                            Grüsse,
                            Peter

                            ich hätte da noch ene frage. hab einen artikel gefunden, der behauptet, dass ich meinen partner vom gesetz her nicht nach österreich holen darf. was ist da dran?

                            [url]http://www.datum.at/0206/stories/1640002/[/url]

                            Ebenso fehlt die Möglichkeit der Partnerzusammenführung. Stammt der Partner nicht aus einem EU- oder EWR-Land, ist es unmöglich, ihn nach Österreich zu holen.

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                            • Küchenjurist
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 3579

                              #15
                              Der Artikel ist älter als die (erst) per 01.01.2010 erfolgte gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Österreich.

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