Hallo,
ich bin EU-Bürger, ab kommendem Jänner in Österreich angestellt. Meine Ehefrau hat Australien-Staatsbürgerschaft (Drittstaatsangehörige), wir haben uns in Hongkong verheiratet und dort auch bisher gelebt. Ich habe schon auf diesem (sehr guten) Forum (sowie help.gov.at usw.) viel gelesen, unsere Situation scheint grundsätzlich unkompliziert zu sein. Doch ich hätte noch ein Paar offene Punkten, dafür höre ich gerne euren Ratschlag.
Was ich verstanden habe (bitte um kurze Bestätigung) :
1. wegen meines Freizügigkeitsrechts könnte meine Frau eine Aufenthaltskarte erhalten, mit direktem Zugang zum Arbeitsmarkt
2. sie könnte die Aufenthaltskarte auch im Inland beantragen (während visumfreies Tourist-Aufenthalts), aber da der Ablauf auch mehr als drei Monaten dauern kann, ist es wenn möglich besser, bei der Botschaft (also in Hongkong wäre es) vor Einreise zu beantragen
Was ich gerne wissen möchte :
3. gibt es für meine Frau Zugang zum Arbeitsmarkt außer Österreich (in einem anderen EU-Land bzw. in der Schweiz, mit Wohnsitz in Ö) ?
4. ich lese (aus BMI bezüglich Erstanträge im Inland)
"Familienangehörige von Österreichern, EWR-Bürgern und Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr gemeinschaftsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts;"
sollte das heißen, dass der Antrag meiner Frau unbedingt innerhalb drei Monaten nach meiner Einreise vorgelegt werden muss? wenn ja, gilt dies nur zu einem "Antrag im Inland" oder auch zur Nutzung des gemeinschaftlichen (Freizügigkeit) Rechts? (was deutlich wichtiger wäre) anders gesagt, müssen wir beiden "gleichzeitig" (innerhalb drei Monaten) nach Österreich ziehen, um das gemeinschaftliche Recht nutzen zu können?
Vielen Dank
Grüße aus HK
ich bin EU-Bürger, ab kommendem Jänner in Österreich angestellt. Meine Ehefrau hat Australien-Staatsbürgerschaft (Drittstaatsangehörige), wir haben uns in Hongkong verheiratet und dort auch bisher gelebt. Ich habe schon auf diesem (sehr guten) Forum (sowie help.gov.at usw.) viel gelesen, unsere Situation scheint grundsätzlich unkompliziert zu sein. Doch ich hätte noch ein Paar offene Punkten, dafür höre ich gerne euren Ratschlag.
Was ich verstanden habe (bitte um kurze Bestätigung) :
1. wegen meines Freizügigkeitsrechts könnte meine Frau eine Aufenthaltskarte erhalten, mit direktem Zugang zum Arbeitsmarkt
2. sie könnte die Aufenthaltskarte auch im Inland beantragen (während visumfreies Tourist-Aufenthalts), aber da der Ablauf auch mehr als drei Monaten dauern kann, ist es wenn möglich besser, bei der Botschaft (also in Hongkong wäre es) vor Einreise zu beantragen
Was ich gerne wissen möchte :
3. gibt es für meine Frau Zugang zum Arbeitsmarkt außer Österreich (in einem anderen EU-Land bzw. in der Schweiz, mit Wohnsitz in Ö) ?
4. ich lese (aus BMI bezüglich Erstanträge im Inland)
"Familienangehörige von Österreichern, EWR-Bürgern und Schweizer Bürgern, die in Österreich dauernd wohnhaft sind und nicht ihr gemeinschaftsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben, nach rechtmäßiger Einreise und während ihres rechtmäßigen Aufenthalts;"
sollte das heißen, dass der Antrag meiner Frau unbedingt innerhalb drei Monaten nach meiner Einreise vorgelegt werden muss? wenn ja, gilt dies nur zu einem "Antrag im Inland" oder auch zur Nutzung des gemeinschaftlichen (Freizügigkeit) Rechts? (was deutlich wichtiger wäre) anders gesagt, müssen wir beiden "gleichzeitig" (innerhalb drei Monaten) nach Österreich ziehen, um das gemeinschaftliche Recht nutzen zu können?
Vielen Dank
Grüße aus HK
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