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Daueraufenthalt EG

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  • malcolmy
    Junior Member
    Auslaender
    • 8

    Daueraufenthalt EG

    Hallo!

    Der Titel "Daueraufenthalt - EG" muß ja nicht verlängert, sondern nach 5 Jahren aber erneuert werden.
    Weiters hab ich gelesen, dass das Aufenthaltsrecht selbst unbefristet ist.
    Aber was passiert wenn ich den Titel "Daueraufenthalt - EG" nicht erneuere?
    Also jede Strafe/Meldung seitens der BH ignoriere bzw. abweise?
    Ich verstehe das ganze irgendwie nicht, wenn da steht dass das Aufenthaltsrecht unbefristet ist, man aber eine "Erneuerung" vornehmen muss.
    Ich habe doch das Recht, unbefristet, mich in dem Staat Österreich aufzuhalten, aber wenn ich diese Erneuerung alle 5 Jahre nicht vornehme, gibt es Probleme mit dem Staat.

    mfg
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Es gibt keine Strafbestimmungen und wäre eine neue Bescheinigung auch nach Ablauf der 5 Jahre wieder auszustellen. Es könnte nur dazu kommen, dass Personenkontrllen "langwieriger" werden und Sie würden ein Problem bei der Inanspruchnahme der Binnenmigration haben (bzw. bei Kontrollen in einem anderen EU-Staat noch langwierigere Probleme haben).
    Auch nicht austesten würde ich die Einreise über eine Schengen-Außengrenze.

    Grüsse,
    Peter

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    • malcolmy
      Junior Member
      Auslaender
      • 8

      #3
      Ich verstehe das Ganze trotzdem nicht. Brauch ich die Karte nur um in ein nicht-EU Staat zu reisen oder auch um hier zu bleiben, oder überhaupt um hier arbeiten zu dürfen?
      Ist jeder verpflichtet diesen Daueraufenthalt-Titel zu erneuern? Hängt mein Daueraufenthalt bzw. Bleiberecht alle 5 Jahren von den Erneuerungsgebühren (ca.100€) ab, ansonsten ab in die Heimat?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Nein - bitte meine obige Antwort lesen

        Grüsse,
        Peter

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        • Küchenjurist
          Moderator
          Auslaender
          • 3579

          #5
          Wenn Ihr Führerschein abläuft, gehen Sie ihn auch nur verlängern und nicht nocheinmal in die Fahrschule ...

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          • malcolmy
            Junior Member
            Auslaender
            • 8

            #6
            Und was passiert, wenn ich nach Monaten merke, dass ich die Karte nicht verlängert habe? Kommt schon vorher ein Brief von der BH, oder hätte ich bei dem Gesuch einer Verlängerung mit der BH Probleme?
            Heute habe ich die Karte verlängern lassen und der Typ am Schalter meinte, dass die Karte seit gestern abgelaufen wäre, aber es nicht so tragisch ist, weil ich ja den Daueraufenthalt-EG Titel schon habe.
            Das heisst also, ich müsste die Karte nicht verlängern, wenn ich mich nur in Österreich aufhalten würde, oder irre ich mich?

            Grüße
            Last edited by malcolmy; , .

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Sie geben sich die Anwort selbst (die weiter oben in meinen Postings auch nachzulesen wäre..)
              Warum sollte die Behörde irgendeinen Hinweis schicken? Sie wollen die Karte, die ein Aufenthaltsrecht dokumentiert.

              Grüsse,
              Peter

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              • blabla0815
                Junior Member
                Auslaender
                • 6

                #8
                @Helpinghandy

                Laut deiner Aussage wird zur Verlängerung nur ein Meldezettel verlangt.

                tja.... so weit die Theorie!

                Am Schalter sagen die dann zu einem, dass man Lohnzettel, Geburtsurkunde, dies und das vorbei zu bringen hat

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                • dimchen
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 2

                  #9
                  hallo,
                  ich komme aus Polen und seit 2004 in Wien gemeldet und mit einen Österreicher verheiratet . Wir haben einen 2 j. Sohn - und gerade lassen wir uns scheiden ( Ich habe auch seit 2004 in Unternehmen meines mannes gearbeitet bis ich schwanger wurde und seit 2010 AMS beziehe. Mir wurde gesagt das auf Grund meiner Anmeldung im Jahr 2004 brauche ich keine Aufhenthalt, Arbeits usw. Bewilligung- habe ich auch keiner in der Hand .
                  Meine Frage. jetzt nach der Scheidung - bekomme ich automatisch eine Bewilligung ? bräuchte ich welche ? und wo soll ich die einrreichen ? danke für Antworten !!
                  Last edited by dimchen; , .

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    ad Unterlagen: Bitte nicht den Sachverhalt erstmalige Beantragung - Erneuerung der Dokumentation verwechseln..

                    ad dimchen:
                    Mit dem Meldezettel von von vor 1.1.2006 brauchen Sie keine Anmeldebescheinigung zur Dokumentation des europarechtlichen Aufenthaltsrechts. Theoretisch könnte ein Arbeitgeber bis zum 1.5. eine Freizügigkeitsbescheinigung sehen wollen; nächste Woche ist das auch hinfällig. Da Sie seit mehr als 5 Jahren niedergelassen sind, gelten Sie übrigens als "daueraufhältig";, d.h. sind auch sozialrechtlich Österreichern vollkommen gleichgestellt. Dies muss aber gem § 53a NAG (und ausnahmsweise europarechtlich gedeckt) von der Niederlassungsbehörde bescheinigt werden - der Weg zur Niederlassungsbehörde (in Wien: MA35) bleibt ihnen also nicht unbedingt erspart

                    Grüsse,
                    Peter

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                    • dimchen
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 2

                      #11
                      Danke Peter ! Wenigstens weis ich wo ich anfangen soll- Danke !

                      Grüße

                      Marta

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                      • vuerre
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 3

                        #12
                        Daueraufenthalt EG

                        Hallo,

                        Daueraufenthalt in Österreich habe ich seit 2005. Wurde damals für 10 Jahre ausgestellt, also ist die Karte bis 2015 gültig (hieß noch Niederlassungsbewilligung). Dann muss sie erneuert werden.
                        Muss man zum Zeitraum der Erneuerung in Ö gemeldet sein?
                        Wenn man 2015 nicht in Ö gemeldet ist, kann man die Erneuerung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen, wenn man wieder in Ö gemeldet sein wird?
                        Wie kann man in der Zwischenzeit seine Angehörigen in Ö besuchen? Braucht man da jedes mal ein Extra Visum (solange man nicht in Ö gemeldet ist), obwohl man eigentlich theoretisch schon ein unbefristetes Recht auf Aufenthalt erworben hat? Oder kann man mit der nicht erneuerten Karte trotzdem einreisen?

                        Danke

                        vuerre

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                        • vuerre
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 3

                          #13
                          Habe nun im web eine mögliche Antwort auf meine Frage gefunden.

                          Zitat

                          "Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“

                          Drittstaatsangehörigen, die in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zur Niederlassung berechtigt waren, kann der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ erteilt werden, wenn sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen weiterhin erfüllen und die Integrationsvereinbarung erfüllt haben. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt zur unbefristeten Niederlassung und räumt einen freien Arbeitsmarktzugang ein. Da Vorraussetzung für die Erteilung eine Niederlassung im Bundesgebiet ist, können Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung kein unbefristetes Aufenthaltsrecht erlangen.

                          Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ wird als Karte befristet auf fünf Jahre erteilt (wie dies bei Dokumenten üblich ist), räumt jedoch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ein. Er ist nach Ablauf um weitere fünf Jahre zu verlängern, sofern keine aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen möglich sind.

                          Die für die Anwartschaft erforderliche Fünfjahresfrist wird durchbrochen, wenn sich der Drittstaatsangehörige insgesamt länger als zehn Monate oder durchgehend mehr als sechs Monate außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten hat. Kommt es zu solch einer Unterbrechung, so beginnt die Frist ab der letzten rechtmäßigen Einreise neuerlich zu laufen. ABER: Aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (wie einer schwerwiegenden Erkrankung, der Erfüllung einer sozialen Verpflichtung oder der Leistung der Wehrpflicht) kann sich der Drittstaatsangehörige innerhalb der Fünfjahresfrist bis zu 24 Monate außerhalb Österreichs aufhalten, ohne sie zu unterbrechen, wenn er dies der Behörde mitgeteilt hat. Die Fünfjahresfrist wird auch nicht unterbrochen, wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen der beruflichen Tätigkeit notwendig ist."

                          Frage: Gilt als Ausnahmegrund auch, dass der alleinverdienende österr. Ehepartner beruflich ins Ausland geht und man mitgeht?

                          Danke

                          vuerre

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #14
                            Würde ich mich nicht argumentieren trauen, es ist schon die eigene Berufstätigkeit mühsam genug. Aber: Die maßgebliche Bestimmung ist § 20 NAG, und europarechtlich gibt es noch ein bißchen mehr dazu.

                            Waren Sie außerhalb des EWR, ist vermutlich ein Erlöschen eingetreten; Sie bekommen bei Wiedereinreise "gewöhnliche" Aufenthaltstitel-familienangehöriger und nach 30 Monaten den Daueraufenthalt (statt 60)
                            Wenn Sie im EU-Ausland waren, hätten Sie nach Europarecht an sich 6 Jahre Zeit, dort den Daueraufenthalt zu erwerben, da das in Österreich gar nicht abgebildet ist, würde ich argumentieren, dass der Titel nicht erloschen ist.

                            Bei der regelmäßigen Ein- und Ausreise zu Besuchen fällt das wahrscheinlich niemandem auf, wohl aber der Niederlassungsbehörde 2015.

                            Grüsse
                            Peter

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                            • vuerre
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 3

                              #15
                              Vielen Dank
                              Jetzt sehe ich wesentlich klarer.

                              LG
                              vuerre

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