Hallo!
Der Titel "Daueraufenthalt - EG" muß ja nicht verlängert, sondern nach 5 Jahren aber erneuert werden.
Weiters hab ich gelesen, dass das Aufenthaltsrecht selbst unbefristet ist.
Aber was passiert wenn ich den Titel "Daueraufenthalt - EG" nicht erneuere?
Also jede Strafe/Meldung seitens der BH ignoriere bzw. abweise?
Ich verstehe das ganze irgendwie nicht, wenn da steht dass das Aufenthaltsrecht unbefristet ist, man aber eine "Erneuerung" vornehmen muss.
Ich habe doch das Recht, unbefristet, mich in dem Staat Österreich aufzuhalten, aber wenn ich diese Erneuerung alle 5 Jahre nicht vornehme, gibt es Probleme mit dem Staat.
mfg
Der Titel "Daueraufenthalt - EG" muß ja nicht verlängert, sondern nach 5 Jahren aber erneuert werden.
Weiters hab ich gelesen, dass das Aufenthaltsrecht selbst unbefristet ist.
Aber was passiert wenn ich den Titel "Daueraufenthalt - EG" nicht erneuere?
Also jede Strafe/Meldung seitens der BH ignoriere bzw. abweise?
Ich verstehe das ganze irgendwie nicht, wenn da steht dass das Aufenthaltsrecht unbefristet ist, man aber eine "Erneuerung" vornehmen muss.
Ich habe doch das Recht, unbefristet, mich in dem Staat Österreich aufzuhalten, aber wenn ich diese Erneuerung alle 5 Jahre nicht vornehme, gibt es Probleme mit dem Staat.
mfg
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