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Daueraufenthalt EG

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  • ali baba
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    #16
    daueraufenthalt eg

    Hallo,
    meine Freundin ist volljährig und hat daueraufenthalt eg. Sie hat letztes Jahr geheiratet ( dritstaatsangehöriger), er bekommt keine NB weil sie zu wenig verdient. Sie überlegen jetzt ihr Glück in Heimatland zu versuchen . Ihre Eltern leben in Österreich . Meine Frage, was passiert wenn sie nach einem Jahr aus irgendeinem Grund wieder nach Österreich kommen will ? Wenn der Daueraufenthalt EG erlischt , welche Möglichkeiten hat sie dann ? Wie gesagt sie ist volljährig , Eltern sind auch Drittschtaatsangehörige mit Daueraufenthalt EG

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #17
      Wenn der Daueraufenthalt-EG erlischt, beginnt sie wieder bei Null, d.h. es wird vor allem ein Problem bezüglich eines erstmaligen Aufenthaltstitels geben. (eigentlich bleibt dann nur die Schlüsselkraft)

      Arbeitsvorvertrag für den Gatten organisieren, oder sich vorher einbürgern lassen, was aber auch dauert.

      Grüsse
      Peter

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #18
        Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
        Wenn der Daueraufenthalt-EG erlischt, beginnt sie wieder bei Null, d.h. es wird vor allem ein Problem bezüglich eines erstmaligen Aufenthaltstitels geben. (eigentlich bleibt dann nur die Schlüsselkraft)
        Siehe allerdings § 41a Abs.6 NAG:
        RWR+, wenn DA-EG erloschen ist.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #19
          ..halte ich für weitgehend totes Recht, weil wir bezüglich der allg. Erteilungsvoraussetzungen ein Henne-Ei-Problem haben. Arbeitsvorvertrag könnte eine Lösung sein. Und offen ist die Inlandsantragstellung..

          Grüsse
          Peter

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          • ali baba
            Junior Member
            Auslaender
            • 3

            #20
            Danke für die Antwort Peter !

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            • Drazen
              Junior Member
              Auslaender
              • 17

              #21
              Hallo,

              Ich bin von Bosnien und habe das österreichische Visum mit dem Titel "Daueraufenthalt EG".
              Ich möchte nun gerne wissen welche Vorteile ich mit dem Visum habe wenn es ums Reisen in andere Länder geht, kann mich jemand auf einen Paragraphen hinweisen oder mir genau sagen wie das geregelt wird.

              Danke und schöne Grüsse,

              Drazen

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #22
                Nach der Richtlinie 2003/109/EG haben Sie vermutlich einfachere Wege zur Binnenmigration (von Staat A nach B übersiedeln), aber da sind die innerstaatlichen Gesetzgeber recht kreativ, wie man das faktisch unterlaufen kann..
                Die visumsfreie Aufenthaltszeit von 3 Monaten (90 Tagen) steht im EU-Visakodex.

                In Drittstaaten hilft es vermutlich wenig, zuletzt hat Kroatien die Daueraufenthaltstitel als Grund für die visumsfreie Einreise anerkannt, andere Staaten müssten Sie im Wege der Botschaft abfragen

                Grüsse
                Peter

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                • Drazen
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 17

                  #23
                  Hallo Peter,

                  Ist es möglich als Bosnier mit Daueraufenthalt EG in Österreich eine Firma zu gründen? In welchem gesetzlichen Dokument ist das festgelegt? Ich habe mir das Gesetz für Gewerbeordnung angeschaut aber ich werde nicht schlauer. Kannst du mir bitte mit Tipps und Referenzen helfen? Danke!

                  Schöne Grüsse,

                  Drazen

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #24
                    Mit rechtmäßigem Aufenthalt können Sie den Gewerbeschein schon vor Erhalt des DA-EG bekommen. Einzig bim Fall des reglementierten Zugangs und einer noch nicht anerkannten Qualifikation aus dem Ausland kann das allg. Diskriminierungsverbot hinsichtlich Zugang zu Erwerbstätigkeit helfen, Sie werden aber direkt mit der Richtlinie 2003/109/EG argumentieren müssen, der österr. Gesetzgeber hat in der Umsetzung der Berufsanerkennungs-RL 2005/36/EG auf die Daueraufhältigen vergessen.

                    Grüsse
                    Peter

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                    • Drazen
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 17

                      #25
                      Super, danke Peter, das merke ich mir!

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