Hallo zusammen,
meine Frau (Nicht-EU-Bürgerin) möchte den Erstantrag auf "Aufenthaltstitel - Familienangehöriger" stellen.
Da unser/mein Einkommen, als geringfügig beschäftigter Student nicht ausreichend ist, sind wir auf die Unterstützung meiner Eltern bzw. auf unsere Spareinlagen angewiesen.
Und dazu habe ich mal folgende Fragen:
- Welche Anforderungen gelten für Spareinlagen? (Sparbücher mit Namen, maximale Kapitalbindungsdauer; Nachweis, dass es sich nicht um geliehene Sparbücher handelt; etc)
- Wie soll der Nachweis der Durchführung der gesetzl. verpflichtenden Unterhaltszahlungen meiner Eltern funktionieren? (Kontoauszug?)
- Wohnbeihilfe zählt zwar nicht als Einkommen, da Sozialleistung, aber kann man sie wenigstens bei der Miete zum Abzug bringen? (Es verringert ja tatsächlich die Mietkosten)
- Und außerdem: Meine Frau ist mit einem gültigen Typ-C Visum hier in Ö. Kann sie den Antrag im Inland stellen?
Beste Grüße und Danke im Voraus,
Jakob
meine Frau (Nicht-EU-Bürgerin) möchte den Erstantrag auf "Aufenthaltstitel - Familienangehöriger" stellen.
Da unser/mein Einkommen, als geringfügig beschäftigter Student nicht ausreichend ist, sind wir auf die Unterstützung meiner Eltern bzw. auf unsere Spareinlagen angewiesen.
Und dazu habe ich mal folgende Fragen:
- Welche Anforderungen gelten für Spareinlagen? (Sparbücher mit Namen, maximale Kapitalbindungsdauer; Nachweis, dass es sich nicht um geliehene Sparbücher handelt; etc)
- Wie soll der Nachweis der Durchführung der gesetzl. verpflichtenden Unterhaltszahlungen meiner Eltern funktionieren? (Kontoauszug?)
- Wohnbeihilfe zählt zwar nicht als Einkommen, da Sozialleistung, aber kann man sie wenigstens bei der Miete zum Abzug bringen? (Es verringert ja tatsächlich die Mietkosten)
- Und außerdem: Meine Frau ist mit einem gültigen Typ-C Visum hier in Ö. Kann sie den Antrag im Inland stellen?
Beste Grüße und Danke im Voraus,
Jakob
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