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Fragen zu Spareinlagen u. Unterhaltsleistungen

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  • kupetzky
    Junior Member
    Auslaender
    • 15

    Fragen zu Spareinlagen u. Unterhaltsleistungen

    Hallo zusammen,

    meine Frau (Nicht-EU-Bürgerin) möchte den Erstantrag auf "Aufenthaltstitel - Familienangehöriger" stellen.
    Da unser/mein Einkommen, als geringfügig beschäftigter Student nicht ausreichend ist, sind wir auf die Unterstützung meiner Eltern bzw. auf unsere Spareinlagen angewiesen.

    Und dazu habe ich mal folgende Fragen:

    - Welche Anforderungen gelten für Spareinlagen? (Sparbücher mit Namen, maximale Kapitalbindungsdauer; Nachweis, dass es sich nicht um geliehene Sparbücher handelt; etc)

    - Wie soll der Nachweis der Durchführung der gesetzl. verpflichtenden Unterhaltszahlungen meiner Eltern funktionieren? (Kontoauszug?)

    - Wohnbeihilfe zählt zwar nicht als Einkommen, da Sozialleistung, aber kann man sie wenigstens bei der Miete zum Abzug bringen? (Es verringert ja tatsächlich die Mietkosten)

    - Und außerdem: Meine Frau ist mit einem gültigen Typ-C Visum hier in Ö. Kann sie den Antrag im Inland stellen?

    Beste Grüße und Danke im Voraus,
    Jakob
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    ad Spareinlagen: Wenn diese namentlich legitimiert sind und schon eine Zeit lang bestehen, umso besser. Wenn sie derart gebunden veranlant sind, dass sie nicht für den Unterhalt herangezogen werden könnten, kann das Probleme machen.

    ad Unterhalt: Aus den Unterhaltssätzen und dem Einkommen der Eltern errechnen; ob die Mittel dann über ein Konto oder in bar fließen, lässt sich noch erklären.

    ad Wohnbeihilfe: Schlecht, Bezug von Sozialhilfe ist an sich der Tod jedes Antrags..

    ad Antragstellung: Während rechtmäßigen Aufenthalts ist ein Inlandsantrag möglich, die Antragstellung erlaubt aber keinen Aufenthalt über die Geltungsdauer des Visums hinaus

    Grüsse,
    Peter

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    • kupetzky
      Junior Member
      Auslaender
      • 15

      #3
      Dankeschön!

      noch zur Wohnbeihilfe: Diese wird nur für mich ausgezahlt (Steiermark) daher sollte keine Belastung durch die Antragstellerin gegeben sein. Oder sehe ich das falsch?

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Ich bezweifle, daß Sie die Wohnbeihilfe verheiratetermaßen weiterhin erhalten werden, immerhin besteht ja eheliche Beistandspflicht und wenn Ihre Frau über ausreichend Einkommen für Sie beide verfügt, schließt das eine Wohnbeihilfe an sich aus.

        NS.:
        Sie denken verkehrt herum: Für die Zuwanderung von Ehepartnern ist stets der Regelbedarfssatz für Ehepartner sozialleistungsfrei nachzuweisen, selbst wenn sich isoliert betrachtet der zuwandernde Ehepartner selbst erhalten könnte und nur der Zusammenführende weiterhin dem Sozialtopf zur Last fallen würde (siehe dazu auch die Suchfunktion - "verbundene Gefäße").

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        • kupetzky
          Junior Member
          Auslaender
          • 15

          #5
          Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Die Behörde war damit beschäftigt zuerst eine Anfrage beim BMI (aufgrund der Nationalität meiner Frau) zustellen und danach in ein anderes Gebäude zu übersiedeln (währenddessen hatte man dort unseren Akt auf dem Tisch liegen, man konnte uns aber trotzdem keine Auskunft geben, welche Dokumente ev. noch fehlen)


          Jedenfalls ist heute aufgekommen, dass ich Wohnbeihilfenbezieher bin. Daraufhin meinte die Sachbearbeiterin, mein Einkommen sei nicht gesichert.
          Liegt das jetzt an der Wohnbeihilfe oder daran, dass ich nur gerinfügig beschäftigt bin?
          Und könnten uns dann noch wenigstens unsere ausreichenden Spareinlagen aus dem Dilemma reißen?

          Mir ist zwar klar, dass bei der Antragsstellung nur die aktuelle Lage betrachtet wird, aber könnte man nicht auch argumentieren, dass meine Frau auch vor hat, innerhalb des nächsten Jahres Arbeit finden wird, und dadurch auch zum regelmäßigen und gesicherten Einkommen beitragen werden wird? Und somit nebenbei der Anspruch auf Wohnbeihilfe fallen wird.

          edit: Wie verlässlich ist eigentlich die BMI Brochüre zur Unterhaltsberechnung? Dort wird zB dargestellt wären Spareinlagen kein Problem und zählen genauso zum regelmäßigen Einkommen.

          Grüße, Jakob
          Last edited by kupetzky; , .

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Das BMI kennt seine eigene Broschüre, die erstinstanzlichen Behörden nicht immer. Ist aber gesichertes Minimum, was anzuerkennen ist, mE geht noch ein bißchen mehr..

            Die Wohnbeihilfe deutet darauf hin, dass Sie nicht über das Mindesteinkommen verfügen, um nicht in die Sozialhilfe zu fallen. Wen Sie belegen können, dass Sie keine Mindestsicherung, sondern - aus anderen Gründen - nur Wohnbeihilfe beziehen, wird sich der Knoten lösen lassen. Aber : Dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Wohnbeihilfe zurückgefordert wird

            Grüsse
            Peter

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            • kupetzky
              Junior Member
              Auslaender
              • 15

              #7
              Danke für die gute Antwort!

              Ich weiß zwar nicht, ob ich Sozialhilfe beziehen dürfte, aber ich glaube kaum, sonst würde die wohl jeder Student bekommen. (Werde ich jedenfalls noch checken)

              Ich finde es halt sehr nachlässig von der Behörde, dass sie von Wohnbeihilfenbezug auf nicht ausreichendes Einkommen schließen. Die Bedingungen für Wohnbehilfe, klassischer Sozialhilfe und AT sind absolut nicht die gleichen. Zumindest nicht in Graz/Steiermark.

              Und was ich immer noch nicht verstehe: Als der Sachbearbeiter meine Lohnzettel zum ersten mal sah und er wusste, dass ich nur geringfügig angestellt sei, meinte er "das ist kein gesichertes Einkommen". Ich hab ihm dann erklärt, dass es auch noch andere Sachen gibt, die ich als Einkommen hernehme. Darauf war die Diskussion über das "nicht gesicherte Einkommen" vorbei.
              Aber gestern hat eine andere Bearbeiterin wieder diesen Begriff benutzt. Und ich kann weder hier im Forum noch in meiner Lieblingssuchmaschine etwas darüber finden. Was hat es also damit auf sich?

              Beste Grüße, Jakob

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Die Problematik ist hier mehrfach beschrieben, mag sein, dass der Suchalgorithmus nicht anspricht..

                Im Gesetz steht "feste und regelmäßige Einkünfte", damit wären Sparguthaben draußen (oder nur die Zinsen zu berücksichtigen). In den erläuternden bemerkungen zum Gesetz ist Vermögensverbrauch wieder drinnen, der VwGH hat das auch 2008 klargestellt. Dass sich das nicht zu den Beamten herumspricht...wilkommen bei unserer Bürokratie.

                Grüsse,
                Peter

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                • kupetzky
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 15

                  #9
                  So, jetzt hat der Abteilungsleiter ein Machtwort gesprochen:
                  - Bezug der Wohnbeihilfe für mich ist kein Thema.
                  - Spareinlagen werden in Graz nicht anerkannt ("Außer es handelt sich um eine halbe Million oder so")

                  Allerdings wurde noch kein negativer Bescheid ausgestellt, weil sie noch auf den Ausgang eines Verfahrens beim EuGH anhängig ist. Alles was ich darüber weiß, ist dass es um einen Dänen geht. Weiß da vielleicht jemand genaueres? So viele Fälle zum Thema Fremdenrecht kanns beim EuGH hoffentlich nicht geben.

                  Und zur Nicht-Anerkennung der Spareinlagen, was soll ich an euerer Stelle am besten tun? Auf den Bescheid warten und dann beeinspruchen? Ist hier ein Anwalt ratsam/erforderlich? Am liebsten wärs mir, wenn man das, was in 2. Instanz passieren würde gleich jetzt erledigt. Spart immerhin Zeit.


                  LG und Danke im Voraus, Jakob

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Was sagt denn die Behörde zum Unterhaltsleitfaden des BMI? dass südlich des Semmerings Bundesgesetz nicht gilt oder was? VwGH-Judikatur gibt's genauso, beginnend mit 2008/22/0391 (Suchwort im RIS: "Spareinlagen", 27 Treffer)

                    Wenn die dumm sein wollen, berufen. Im Verwaltungsverfahren können das auch wir machen, Anwälte in Graz tu' ich mich momentan schwer, die eine oder andere Idee habe ich - Details per Mail

                    Grüsse
                    Peter

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                    • kupetzky
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 15

                      #11
                      Was sagt denn die Behörde zum Unterhaltsleitfaden des BMI?
                      "Dass es sich bei unserem Fall ja um Spareinlagen handelt". Das Geld liegt auf den "Sparkonten" von mir und meiner Gattin verteilt.

                      Werd mir mal am Abend die Einträge im RIS zu gemüte führen..

                      Lg

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                      • kupetzky
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 15

                        #12
                        Hallo Peter,

                        hab die empfohlenen Rechtssprechungen durchgelesen, und finde keinen Grund, warum unsere Situation hier nicht abgedeckt sein soll.

                        Ich fürchte aber, wenn ich mich wieder bei der Behörde melde, mit meinem gefährlichen Halbwissenn unterlegen zu sein. Es wäre mir daher sehr geholfen, wenn ich euch/dich mal per E-Mail kontaktieren könnte. Ich vermute nämlich, ein Anruf einer wirklich rechtskundigen Person, und die Sache ist erledigt.

                        Beste Grüße, Jakob

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #13
                          Persönliche Daten nur in die Mail und nicht ins Forum schreiben verstehe ich vollkommen, bei "Fernvertretung" hab' ich ohne genaue Aktenkenntnis meine Probleme... auf zum fröhlichen Scannen

                          Grüsse
                          Peter

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                          • kupetzky
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 15

                            #14
                            Verständlich. Kannst du mir schon mal die E-Mail Adresse per PN schicken, falls ich morgen schon zum Akteneinsichtnehmen komme?

                            edit:
                            Also, Abteilungsleiter hat auch noch nichts entschieden, und wollte zu Spareinlagen keine Aussagen machen (mit Verweis auf Einzelfallprüfung).
                            Es wird auch die Möglichkeit einer Stellungnahme geben, bevor der Bescheid ausgestellt wird (den genauen Begriff hab ich mir leider nicht gemerkt), für die ich dann 2 Wochen Zeit haben werde. Ich nehme mal an, das ist der Punkt, wo ich dann eure rechtskundige Hilfe wirklich brauche.
                            (Akten werden morgen Früh gescannt)
                            Last edited by kupetzky; , .

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              PN ist aus rechtlich/technischen Gründen abgedreht, auf der webseite von helpinghands.at wird sich die info (at) ... finden

                              Na sicher nehmen wir Stellung, ev. beginnt schon ein Erkenntnisprozess bei der Behörde

                              Grüsse
                              Peter

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