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Fragen zu Spareinlagen u. Unterhaltsleistungen

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  • kupetzky
    Junior Member
    Auslaender
    • 15

    #16
    update von Heute: Akten können nicht kopiert werden. Schwebendes Verfahren. Ich soll ende des Monats wieder anrufen, vielleicht ist bis dahin das OGH/EuGH? Verfahren abgeschlossen..

    Kurz nochmal die Vorgeschichte: Der Sachbearbeiter meinte bei Einbringung des Antrags, dass der "Unterhalt nicht gesichert sei" und man deswegen nochmal beim Chef nachfragen werde und mich dann verlässlich zurück rufen würde. Ca 1 Monat später, dann der Rückruf: Das Einkommen ist nicht ausreichend (vorh. 700, benötigt 1200), aber bevor ein (negativer) Bescheid ausgestellt werden kann, muss noch ein EuGH- (heute wars ein OGH-) Urteil abgewartet werden. Auf Nachfrage, was mit den Spareinlagen sei, kam die Antwort: "Ja, das sind Spareinlagen, die werden nur Berücksichtg wenn es ein beträchtlicher Betrag ist, halbe Million zB". Für die genaue Begründung der Nichtanerkennung der S.A. solle ich seinen Chef fragen. Dieser meinte er habe noch überhaupt nichts entschieden, und bei den S.A. sei immer eine Einzelfallprüfung notwendig. (Ich dachte das ist es, was er nach einem Monat endlich entschieden hat).


    Inzwischen bin ich mir garnicht mehr so sicher, ob die Spareinlagen überhaupt das Haupt-Problem sind.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #17
      Wie bitte? Akteneinsicht gibt's immer, das hat mit den Vorlagen des VwGH an den EuGH gar nichts zu tun.
      Wenn es irgendwelche anderen Animositäten/eine fremdenrechtliche Vorgeschichte gibt, gern per Mail, aber im Nebel stochern bringt nichts

      Grüsse
      Peter

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      • kupetzky
        Junior Member
        Auslaender
        • 15

        #18
        Okay, wundert mich ehrlich gesagt nicht mehr, dass ich da wieder "falsch informiert" wurde.
        Email an dich kommt demnächst.

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        • AustriaEgypt
          Member
          Auslaender
          • 69

          #19
          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          ad Spareinlagen: Wenn diese namentlich legitimiert sind und schon eine Zeit lang bestehen, umso besser. Wenn sie derart gebunden veranlant sind, dass sie nicht für den Unterhalt herangezogen werden könnten, kann das Probleme machen
          Da das hier ja der Thread über Spareinlagen ist dachte ich mir, ich füge meine Anfrage hier mal an, hoffe das ist so in Ordnung.

          Und zwar: Ich habe vor wieder nach Österreich zu gehen, werde dort dann auch ins arbeiten anfangen habe momentan aber noch die "Angst", dass ich evt. zu wenig Geld für FZF aufbringen werde. (1286 würde ich noch hinbekommen aber die Miete wirds wahrscheinlich sprengen...)

          Daher meine Frage. Ich habe ca. 3500 Euro die ich gerne dann auf ein Sprabuch legen würde um (wenn wir denn in einigen Monaten mal FZF beantragen) dies auch vorlegen zu können, falls es sich eben monatlich um zB 150Euro nicht ausgehen sollte.

          Ist das ein Problem wenn ich das Sparbuch erst eröffne, wenn ich wieder retour komme, vorher geht ja schlecht da ich nicht vor Ort bin. Habe das Geld immer bar bei mir da man nie weis, ob vl was ist. Natürlich bekommt man auch bei Geburtstagen etc. mal etwas von engen Verwandten da hat sich bei meinem 2-Jährigen Auslandsaufenthalt diese Summe angesammelt (was aber über die Jahre natürlich nicht mehr belegbar ist ausser vl durch mündliche Aussagen der Verwandten).

          Man sollte ja das Sparbuch dann zur Berechnung heranziehen können wenn ich mich nicht täusche (durch 12 geteilt auf ein Jahr gerechnet, gäbe das ja immerhin knapp um die 300Euro zusätzlich).

          Danke bereits im voraus für Ihre Hilfe!
          Liebe Grüsse
          Last edited by AustriaEgypt; , .

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #20
            Die "Anerkennung" der Verfügungsgewalt obliegt in freier Beweiswürdigung der Behörde. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren und zB eine Devisendeklaration gemacht haben, via Western Union o.ä. transferiert haben etc. wird das als "ihr Auslandsvermögen" schon darstellbar sein.
            Wenn es der "Notgroschen in Österreich" war, ist die Frage nicht so leicht zu beantworten, warum das unter dem Kopfkissen gelegen sein soll, dann werden Sie die Schenkung mit Zeugen belegen müssen.

            Grüsse
            Peter

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            • AustriaEgypt
              Member
              Auslaender
              • 69

              #21
              Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
              Die "Anerkennung" der Verfügungsgewalt obliegt in freier Beweiswürdigung der Behörde. Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren und zB eine Devisendeklaration gemacht haben, via Western Union o.ä. transferiert haben etc. wird das als "ihr Auslandsvermögen" schon darstellbar sein.
              Wenn es der "Notgroschen in Österreich" war, ist die Frage nicht so leicht zu beantworten, warum das unter dem Kopfkissen gelegen sein soll, dann werden Sie die Schenkung mit Zeugen belegen müssen.

              Grüsse
              Peter
              Ich verstehe.
              Es wäre zweitere Variante sprich der notgroschen.
              Also die ehrliche Antwort auf das warum wäre, in Ägypten hatten wir Probleme mit den Banken bzw. Euros, was wenn keine euros mehr verfügbar dann bekomme ich mein eingelegtes nicht wieder daher war es immer zu Hause für unvorhergesehenes. Ich weis, kann die Behörde glauben muss aber nicht.
              Würde im Fall ein formloses Schriftstück reichen von zB Mutter, Großmutter etc. Oder muss es etwas formelles sein? Stehe eigentlich dann nur ich in der Beweispflicht (dass es eine Schenkung war) oder die Schenker genauso?

              Danke und liebe Grüße
              Last edited by AustriaEgypt; , .

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #22
                Was spricht dagegen, den Notgroschen vorab auf ein Konto/Sparbuch zu legen?

                Die Erklärung der Schenkung geht recht formlos, ev. mit beglaubigter unterschrift, oder Sie bieten die Zeugen an..

                Grüsse
                Peter

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                • AustriaEgypt
                  Member
                  Auslaender
                  • 69

                  #23
                  Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                  Was spricht dagegen, den Notgroschen vorab auf ein Konto/Sparbuch zu legen?

                  Die Erklärung der Schenkung geht recht formlos, ev. mit beglaubigter unterschrift, oder Sie bieten die Zeugen an..

                  Grüsse
                  Peter
                  Das Geld ist noch bar bei mir in Ägypten... Vorab ist daher schlecht möglich... Prinzipiell liegen auch keine Welten mehr dazwischen... 3 Wochen früher oder später...

                  Bezüglich der Beglaubigung könnte ich daher dann einfach selbst ein Schriftstück verfassen und dies vor einem Notar zusammen mit meiner Mutter untschreiben (zB).
                  Oder eben noch einfacher falls die Behörde wissen möchte, woher das Geld stammt könnte ich sagen "Rufen Sie meine Mutter unter XXX an" (banal gesagt).
                  Last edited by AustriaEgypt; , .

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #24
                    Sie widersprechen sich: vorher war es der Notgroschen in Österreich jetzt ist das Geld in Ägypten. Tun Sie das vor der Behörde auch, wird der saloppe Verweis auf Mutters Telefonnummer nicht reichen.

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                    • AustriaEgypt
                      Member
                      Auslaender
                      • 69

                      #25
                      Wo widerspreche ich mir?! Ich schrieb gestern dass ich vorhabe wieder nach AUT zu gehen und dann gerne ein Sparbuch eröffnen würde... Weiters dass ich 3500euro habe ( dachte es ist klar dass dies Geld logischerweise bei mir im Ausland ist...)

                      Edit, ich hab noch mal gelesen, meinen Sie vielleicht diesen Satz von mir?
                      "Also die ehrliche Antwort auf das warum wäre, in Ägypten hatten wir Probleme mit den Banken bzw. Euros, was wenn keine euros mehr verfügbar dann bekomme ich mein eingelegtes nicht wieder daher war es immer zu Hause für unvorhergesehenes."

                      Mit zu Hause meinte ich, hier in Ägypten zu Hause (also in unserer Wohnung). Habe in keinem meiner Posts darauf angespielt, dass das Geld in AUT wäre. Falls es so rübergekommen sein sollte dann war es natürlich keine Absicht von mir.
                      Last edited by AustriaEgypt; , .

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