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Unterlagen für die Botschaft

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  • funke
    Member
    Auslaender
    • 57

    Unterlagen für die Botschaft

    Hello an Alle!

    Wäre es in Ordnung, wenn ich die russichen Unterlagen (Geburtsurkunde, Diplom usw) für den Antrag aufs Visum in Österreich übersetzen lasse, anstatt sie in RUS übersetzen und mit Apostillen versehen zu lassen (somit kann man Notar und Zeit sparen)? Botschaft sollte es eigenlich ohne Problem akzeptieren, oder?

    lg funke
  • hajduk2262
    Senior Member
    Auslaender
    • 109

    #2
    Nun, an sich ist es günstiger in Russland zu übersetzen (man muss sich nur vergewissern, dass der Übersetzer gut ist).
    AFAIK reicht den Behörden (ausgenommen Standesamt) eine normale notariell beglaubigte Übersetzung). Apostillen brauchen nicht mit übersetzt zu werden.

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      ..aber notwendig ist die Apostille schon, das war für mich aus dem vorgeschlagenen Ablauf nicht ganz klar

      grüsse
      Peter

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      • hajduk2262
        Senior Member
        Auslaender
        • 109

        #4
        Natürlich ist die Apostille notwendig, nur übersetzt zu werden braucht sie nicht.

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        • funke
          Member
          Auslaender
          • 57

          #5
          das ist komisch: dachte, wenn ein beeidigter Übersetzer die Unterlagen übersetzt - ist es ansich schon wie Apostil...oder ich verstehe den Sinn von der Apostille falsch ich habe ja selbst die Unterlagen übersetzen lassen müssen (Diplom für die Uni - hat ausgereicht). Fürs Visum (DE) - gar keine Übersetzung gebraucht (wenn ich mich jetzt richtig erinnere)
          Apostille setzt der Notar in Russland? Also man muss zuerst zu einem beeidigten Übersetzer und dann zum Notar - sorry bin aus den anderen Beiträgen nicht ganz schlau geworden..
          Last edited by funke; , .

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Falsch: Die Apostille kommt vom Außenministerium der russ. Föderation

            Grüsse
            Peter

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            • Verlog
              Member
              Auslaender
              • 37

              #7
              Nein!
              Geburtsurkunde, Diplom usw. müssen von der jeweils übergeordneten Behörden der ausstellenden Behörden apostilliert werden.
              Daher das Diplom, Zeugnis etc. bei dem Bildungsministerium in Moskau, Geburtsurkunde beim zentralen Standesamt des jeweiligen Rayon.

              Aßenministerium: eventuell Überbeglaubigung? was aber nicht notwendig ist

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              • hajduk2262
                Senior Member
                Auslaender
                • 109

                #8
                Zitat von Verlog Beitrag anzeigen
                Aßenministerium: eventuell Überbeglaubigung? was aber nicht notwendig ist
                In Russland nicht notwendig, überzubeglaubigen, abgesehen davon, dass das russische Aussenministerium solchen Kleinkram sehr ungern macht. (Und mit SEHR langen Wartezeiten verbunden ist, von den Kosten abgesehen)

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                • funke
                  Member
                  Auslaender
                  • 57

                  #9
                  Dann verstehe ich eins nicht: wieso habe ich meine russischen Unterlagen niemals apostillieren lassen? Es hat immer eine Ãœbersetzung gereicht.

                  Comment

                  • hajduk2262
                    Senior Member
                    Auslaender
                    • 109

                    #10
                    Wo haben Sie die Übersetzungen denn vorgelegt? Bei meiner Frau aus Russland war es so, dass jede Behörde auch die Apostille prüfte.

                    Comment

                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Nach dem Haager Beglaubigungsabkommen ist die Apostille der Ersatz der zwischenstaatlichen "Über-, Über-über bzw. Letzbeglaubigungshandlungen" (da variiert die Benennung ein wenig).

                      Mit der Ermächtigung an verschiedene innerstaatliche Behörden ist das so eine Sache: theoretisch möglich, sorgt im Zielland, in dem die Urkunde verwendet werden soll, aber mitunter für Ärger. Bei Dokumenten aus den Nachfolgestaaten der UdSSR gibt es mitunter eine heftige Differenz zwischen Theorie und Praxis - theoretisch reicht die Apostille, praktisch werden Dokumente nicht anerkannt (in beide Richtungen, darum regt sich auich keine Behörde auf)

                      Gerade wenn es diese Grauzone faktisch gibt - die einige Erfahrungswerte in dem Thread erklären - hilft die Beteilugung des Außenministerius des Ausstellungsstaates. Wenn die das nicht tun (wollen/müssen), wird der Erklärungsaufwand im Zielland umso größer

                      Grüsse,
                      Peter

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                      • hajduk2262
                        Senior Member
                        Auslaender
                        • 109

                        #12
                        Vielen Dank für die Erklärungen - vielleicht noch einige weitere praktische Erfahrungen von mir:
                        - Apostillen bei Russische Behörden in Russland zu bekommen, das bedeutet einereits die russische Warteschlange zu genießen, andererseits sich mit mehr oder weniger renitenten Beamten herumzuschlagen (die umso renitenter werden je mehr sie merken, da will jemand das Land verlassen). Also Zeit einplanen!
                        - Während das Apostillieren in Großstädten geregelter seinen Gang geht, dauert es in der Provinz (wo doch mehr "Dankbarkeit" erwartet wird)
                        - Bezüglich Dokumenten aus den Nachfolgestaaten: Zuständig ist hier FMS bzw. auch die Immigrationsbehörde. Das Problem beginnt schon bei der Nationalität. Empfehlenswert ist es, sich in der Stadt der Behörde nach einem guten Notar umzusehen (die fast immer auch Übersetzer bei sich angestellt haben).

                        Gaanz heikel ist es bei Dokumenten für das österreichische Standesamt. Insbesondere mit dem Geburtsregister haben die so ihre Probleme, und es wird schwierig, ein Register nachzuvollziehen, wenn man zB in einer Nachfolgerepublik der UdSSR geboren ist, Nationalität aber Russe ist. Meine Frau war bei einer Notarin als Übersetzerin beschäftigt und kann davon ein Lied singen.

                        Grundsatz: Standarddokumente erledigt auch die russische Botschaft in Wien, aber wenn es auch nur leicht tiefer geht, dann ist ein Lokalaugenschein fast unvermeidlich.

                        Letzte Anmerkung: Alle Behörden bis auf das Standesamt sind nicht so heikel bei den Dokumenten, beim Standesamt unbedingt vorher erkundigen!

                        P.P.S.: Falls man in Russland heiratet und dann Ãœbersetzungen/Apostillen braucht, unbedingt einheimische Vertraute mitnehmen, es sei denn, man hat zu viel Zeit und Geld!

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