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Arbeitslosengeld

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  • coja84
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    • 58

    Arbeitslosengeld

    Hallo Peter!

    Ich weiss, dass das zwar nicht Ihr Themengebiet ist, aber vielleicht kennen Sie sich ja trotzdem damit aus und könnten uns weiterhelfen..

    Es geht um folgendes: Mein Mann würde gerne sein Dienstverhältnis auflösen weil es ihm in dieser Firma überhaupt nicht mehr gefällt und die Arbeit auch gesundheitlich sehr belastend ist. Er braucht aber 52 Wochen in den letzten 2 Jahren an Beschäftigung damit er Arbeitslosengeld bekommen würde. Er war letztes Jahr bei einer anderen Firma wo er entlassen wurde und bekam nach der Entlassung 3 Wochen Urlaubsersatzleistung.
    Wissen Sie, ob diese 3 Wochen Urlaubsersatzleistung auch in die Berechnung für die 52 Wochen welche ja für den Arbeitslosengeldanspruch erforderlich sind, miteinberechnet werden (man ist ja während der Zeit der Ulraubsersatzleistung auch weiterhin über die Firma sozialversichert) oder zählt dies nicht dazu? Wenn es dazu zählt, dann hätte er nun bereits diese 52 Wochen zusammen und ansonsten eben noch nicht.
    Und wissen Sie wie das nach einer Kündigung ist? Muss er sich sofort beim AMS arbeitslos melden oder würde es auch gehen, dass er vorerst mal 2 Wochen Urlaub macht und in sein Heimatland fliegt und sich erst danach arbeitslos meldet? Schon klar, dass er für diese 2 Wochen kein Geld vom AMS bekommen würde, aber hat es generell auf den Anspruch eine Auswirkung wenn er erst 2 Wochen nach Beendigung des Diensverhältnisses sich arbeitslos meldet und auf Arbeitslosengeld ansucht?

    Um eventuelle falsche Eindrücke zu vermeiden: es geht nun nicht darum, dass er die 52 Wochen hat um nun endlich nichts zu tun, sondern er hat einige (u.a. gesundheitliche) Schwierigkeiten mit seinem jetzigen Arbeitsplatz und möchte sich auch so schnell wie möglich eine neue Arbeit suchen. Aber es wäre halt dann schon sehr wichtig, dass er während der Zeit seiner Arbeitssuche auch versichert ist und ein Einkommen in Form von Arbeitslosengeld hat. Vorher eine andere Arbeit zu suchen und dann zu kündigen wäre eine schlechte Lösung weil er vom jetzigen Dienstverhältnis so schnell wie möglich weg will und er auch noch gerne seit langer Zeit seine Familie besuchen möchte weil er Onkel geworden ist und seine Nichte noch nie zu Gesicht bekommen hat. Würde er nun sofort eine neue Arbeitsstelle antreten, dann müsste er wieder sehr lange auf den nächsten Urlaub warten.
    Es wäre daher ganz praktisch wenn er nun kündigen könnte,für 2 Wochen in sein Heimatland fliegen um die Familie zu besuchen und dann auf Jobsuche gehen könnte, aber das Geld vom AMS wäre natürlich zum einem für die Finanzierung unseres Lebensunterhaltes sehr wichtig als auch um Einkommens-Lücken für die Verlängerung des Aufenthaltstitels zu vermeiden (falls es doch 2-3 Monate dauern könnte bis er einen neuen Job gefunden hat)

    Vielen herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße
    Last edited by coja84; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Nach meinem Grundverständnis ist der sozialversicherungsrechtliche "Austrittstermin" damit nach Ende des fiktiven "Urlaubs" erfolgt, aber wenn es keine Kündigung, sondern eine Entalassung war? Bitte Arbeiterkammer oder Gewerkschaft fragen

    grüsse
    Peter

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    • coja84
      Member
      Auslaender
      • 58

      #3
      Danke, das werden wir machen.

      LG

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