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Aufenthaltstitel vergessen zu verlängern

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  • problem10
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Aufenthaltstitel vergessen zu verlängern

    Hallo

    habe folgendes Problem....

    bin heute draufgekommen, dass mein Aufenthaltstitel schon am 3.05. abgelaufen ist. War mir zu 100% sicher, dass ich die Verlängerung erst im Juni machen muss.

    Bin kaufmänische Angestellte, verdiene nicht einmal so schlecht, mein Studium (im Sozialwissenschaften) habe ich vor nicht einmal 2 Monate abgeschlossen. Bin verheiratet, meine Frau hat Daueraufenthalt, ich hatte nur eine Niederlassungbewillung für ein Jahr.. Habe ein Sohn (7 Monate) hier geboren.

    habe ich überhaupt irgendeine Chance den Erstantrag in Ö zu machen, oder muss ich das im Heimatland machen? Habe ich jetzt eine Visumssperre am Hals? Wichtige Gründe warum ich so lange nicht verlängert habe, gibt es eigentlich nicht.

    Gehe morgen zu MA35.

    Danke im Voraus
  • problem10
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    #2
    achja, fast vergessen, bin seit 10 Jahren in Ö und habe hier maturiert.
    angestellt bin ich seit 1 1/2 Jahre, war heute eigentlich in die Arbeit.... wird wahrscheinlich mein letzter Arbeitstag gewesen sein.

    ...vielleicht hilft das weiter....

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    • sibasar
      Senior Member
      Auslaender
      • 482

      #3
      Nach § 24 Abs. 2 NAG gelten Anträge, die nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels gestellt werden, nur dann als Verlängerungsanträge, wenn
      1. der Antragsteller gleichzeitig mit dem Antrag glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis gehindert war, rechtzeitig den Verlängerungsantrag zu stellen, und ihn kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, und
      2. der Antrag binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses gestellt wird; § 71 Abs. 5 AVG gilt.

      Liegen solche Gründe nicht vor, dann ist der zu stellende Antrag als ein Erstantrag zu bewerten. In diesem fall ist der weitere Aufenthalt nicht mehr rechtmäßig. Diese Unrechtmäßigkeit hat dann nachteilige Folgen bei der Berechnung von Zeiten für die Verleihung der österr. Staatsbürgerschaft bzw. Erteilung eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EG", sodass die Berechnung vom Tag "0" neuerlich zu Laufen beginnt.

      Ein Erstantrag ist nach § 21 Abs. 1 NAG grundsätzlich vom Ausland zu stellen.
      Nach § 21 Abs. 3 NAG kann die Behörde auf begründeten Antrag die Antragstellung im Inland zulassen, wenn kein Erteilungshindernis gemäß § 11 Abs. 1 Z 1, 2 oder 4 vorliegt und die Ausreise des Fremden aus dem Bundesgebiet zum Zweck der Antragstellung nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar ist:
      (...)
      2. zur Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK (§ 11 Abs. 3).
      Die Stellung eines solchen Antrages ist nur bis zur Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides zulässig. Über diesen Umstand ist der Fremde zu belehren.

      Dies bedeutet, dass Sie, wenn § 24 Abs. 2 NAG nicht zur Anwendung gebracht werden kann, ein Erstantrag mit einem Zusatzantrag stellen müssen, in welchem Sie Gründe darlegen, warum eine Antragstellung aus dem Ausland nicht zumutbar ist.

      Nach § 11 Asb. 3 NAG sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:
      1. die Art und Dauer des bisherigen Aufenthalts und die Frage, ob der bisherige Aufenthalt des Drittstaatsangehörigen rechtswidrig war;
      2. das tatsächliche Bestehen eines Familienlebens;
      3. die Schutzwürdigkeit des Privatlebens;
      4. der Grad der Integration;
      5. die Bindungen zum Heimatstaat des Drittstaatsangehörigen;
      6. die strafgerichtliche Unbescholtenheit;
      7. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere im Bereich des Asyl-, Fremdenpolizei- und Einwanderungsrechts;
      8. die Frage, ob das Privat- und Familienleben des Drittstaatsangehörigen in einem Zeitpunkt entstand, in dem sich die Beteiligten ihres unsicheren Aufenthaltsstatus bewusst waren;
      9. die Frage, ob die Dauer des bisherigen Aufenthaltes des Fremden in den Behörden zurechenbaren überlangen Verzögerungen begründet ist.

      MfG

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      • problem10
        Junior Member
        Auslaender
        • 3

        #4
        Vielen Dank für deine Antwort. Hätte ich deine ausführliche Erklärung vor dem Gang zur Behörde gelesen, wäre meine Nacht sicher ruhiger verlaufen.

        mein Antrag wurde als Verlängerung bewertet, musste aber ein Zettel unterschreiben wo ich aufgeklärt wurde, dass das ein zweites mal nicht passieren darf. Glück gehabt. Mein nächster Verlängerungstermin ist ganz fett unterstrichen.

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