Ein Freund von mir ist mit dem AT Student in Österreich aufhältig.
Allerdings wäre ihm ein "normaler" Aufenthaltstitel lieber, da er grundsätzlich seine Ausbildung in Argentinien abgeschlossen hat, diese allerdings in Österreich nicht 1:1 anerkannt. Trotzdem hat er hier gute Jobchancen.
Da man als Schlüsselkraft ziemlich abhängig vom Arbeitgeber ist, suchen wir nun nach anderen Möglichkeiten des ständigen Aufenthalts.
Momentan arbeitet er geringfügig für ein Unternehmen und zusätzlich stundenweise für ein anderes Unternehmen, dies jedoch auf selbständiger Basis. Eine Aufstockung der Stunden wäre den Arbeitgebern ziemlich willkommen.
Weiters verfügt er über die Möglichkeit, die elterliche Liegenschaft IN ÖSTERREICH auf seinen Namen zu übertragen, sodass er bei Vermietung auch regelmäßige Einkünfte hätte.
Meine Fragen wären konkret:
- Gelten diese Mieteinnahmen vor dem Staat als Einkommen, welches zum Lebensunterhalt dient? Hat er auf dieser Basis die Aussicht auf einen Aufenthaltstitel? Er wäre rechtlich gesehen auch Liegenschaftseigentümer in Österreich.
- Wenn die Mieteinnahmen nicht ausreichen, wäre eine Kombination aus den vorher genannten Einkünften möglich, um einen "Anspruch" auf einen Aufenthaltstitel zu haben?
Ich habe wirklich alles gelesen, was ich online finden konnte,aber Mieteinnahme wurden nirgendwo erwähnt - ich wäre auch einfach für weiterführende Links dankbar!
Vielen Dank im Voraus!
Allerdings wäre ihm ein "normaler" Aufenthaltstitel lieber, da er grundsätzlich seine Ausbildung in Argentinien abgeschlossen hat, diese allerdings in Österreich nicht 1:1 anerkannt. Trotzdem hat er hier gute Jobchancen.
Da man als Schlüsselkraft ziemlich abhängig vom Arbeitgeber ist, suchen wir nun nach anderen Möglichkeiten des ständigen Aufenthalts.
Momentan arbeitet er geringfügig für ein Unternehmen und zusätzlich stundenweise für ein anderes Unternehmen, dies jedoch auf selbständiger Basis. Eine Aufstockung der Stunden wäre den Arbeitgebern ziemlich willkommen.
Weiters verfügt er über die Möglichkeit, die elterliche Liegenschaft IN ÖSTERREICH auf seinen Namen zu übertragen, sodass er bei Vermietung auch regelmäßige Einkünfte hätte.
Meine Fragen wären konkret:
- Gelten diese Mieteinnahmen vor dem Staat als Einkommen, welches zum Lebensunterhalt dient? Hat er auf dieser Basis die Aussicht auf einen Aufenthaltstitel? Er wäre rechtlich gesehen auch Liegenschaftseigentümer in Österreich.
- Wenn die Mieteinnahmen nicht ausreichen, wäre eine Kombination aus den vorher genannten Einkünften möglich, um einen "Anspruch" auf einen Aufenthaltstitel zu haben?
Ich habe wirklich alles gelesen, was ich online finden konnte,aber Mieteinnahme wurden nirgendwo erwähnt - ich wäre auch einfach für weiterführende Links dankbar!
Vielen Dank im Voraus!
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