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Nachweis über Deutschkenntnisse für Staatsbürgerschaft

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  • Jane_T
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Nachweis über Deutschkenntnisse für Staatsbürgerschaft

    Liebe Forumgemeinde, ich hoffe, ihr habt die Antwort auf meine Frage:
    Nachdem ich die Dokumente samt Antrag auf die Staatsbürgerschaft eingereicht habe (angesichts aktueller Situation in elektronischer Form), wurde ich aufgefordert, unter anderem den Nachweis über die Deutschkenntnisse auf B1-Niveau mittels eines ÖIF-Prüfungszeugnis nachzureichen. Obwohl ich an einer Österreichen Universität seit einigen Jahren inskribiert bin und bereits weit über 32 ECTS-Punkte absolviert habe und meine Inskiptionsbestätigung samt Studienerfolgsnachweis ebenfalls eingereicht habe, was laut allen Quellen (inkl. dem Informationsblatt für die beizubringenden Unterlagen des Landes) als ausreichender Beweis für die Deutschkenntnisse dienen soll, besteht die Betreuerin darauf, dass das eben nicht ausreicht und nur das ÖIF-Zeugnis akzeptiert wird. Meine Frage ist nun, wie berechtigt ist dieses Vorgehen seitens der Betreuerin, und falls es nicht berechtigt ist, kann es mir zum Schaden gereichen, wenn ich mich dagegen wehre?
    Ich bin danke für eure Antworten!
    Jane
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Behörden lesen den Passus "Deutschkenntnisse gemäß § 7 Abs. 2 Z 2 IntG" gerne falsch - können Sie durchkämpfen, kann Zeit brauchen

    Grüsse
    Peter

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    • Jane_T
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Lieber Peter,
      vielen Dank für deine Antwort! Was meinst du genau mit durchkämpfen? Braucht man dafür einen Anwalt? Kann es sich lohnen, bei einer höheren Stelle zu intervenieren?
      Liebe Grüße
      Jane

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        DAs Verwaltungsverfahren führen. Heißt: Der Behörde mitteilen, dass die Voraussetzungen schon erfüllt sind, wenn die anderer Ansicht sein sollten, nach der Rechtsgrundlage fragen und wenn die unsinnige Briefe schicken, frsitgercht antworten. Tun wir jeden Tag. Für "full service" wird ein Anwalt helfen, wenn Sie Fristen und Unterlagen selbst im Auge haben, texten wir im Hintergrund

        Grüsse
        Peter

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