Liebe Forumgemeinde, ich hoffe, ihr habt die Antwort auf meine Frage:
Nachdem ich die Dokumente samt Antrag auf die Staatsbürgerschaft eingereicht habe (angesichts aktueller Situation in elektronischer Form), wurde ich aufgefordert, unter anderem den Nachweis über die Deutschkenntnisse auf B1-Niveau mittels eines ÖIF-Prüfungszeugnis nachzureichen. Obwohl ich an einer Österreichen Universität seit einigen Jahren inskribiert bin und bereits weit über 32 ECTS-Punkte absolviert habe und meine Inskiptionsbestätigung samt Studienerfolgsnachweis ebenfalls eingereicht habe, was laut allen Quellen (inkl. dem Informationsblatt für die beizubringenden Unterlagen des Landes) als ausreichender Beweis für die Deutschkenntnisse dienen soll, besteht die Betreuerin darauf, dass das eben nicht ausreicht und nur das ÖIF-Zeugnis akzeptiert wird. Meine Frage ist nun, wie berechtigt ist dieses Vorgehen seitens der Betreuerin, und falls es nicht berechtigt ist, kann es mir zum Schaden gereichen, wenn ich mich dagegen wehre?
Ich bin danke für eure Antworten!
Jane
Nachdem ich die Dokumente samt Antrag auf die Staatsbürgerschaft eingereicht habe (angesichts aktueller Situation in elektronischer Form), wurde ich aufgefordert, unter anderem den Nachweis über die Deutschkenntnisse auf B1-Niveau mittels eines ÖIF-Prüfungszeugnis nachzureichen. Obwohl ich an einer Österreichen Universität seit einigen Jahren inskribiert bin und bereits weit über 32 ECTS-Punkte absolviert habe und meine Inskiptionsbestätigung samt Studienerfolgsnachweis ebenfalls eingereicht habe, was laut allen Quellen (inkl. dem Informationsblatt für die beizubringenden Unterlagen des Landes) als ausreichender Beweis für die Deutschkenntnisse dienen soll, besteht die Betreuerin darauf, dass das eben nicht ausreicht und nur das ÖIF-Zeugnis akzeptiert wird. Meine Frage ist nun, wie berechtigt ist dieses Vorgehen seitens der Betreuerin, und falls es nicht berechtigt ist, kann es mir zum Schaden gereichen, wenn ich mich dagegen wehre?
Ich bin danke für eure Antworten!
Jane
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