Grüß Gott!
Ich hab ein paar formale Fragen:
1) wenn man den Antrag auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Dezember 2020 stellt, welche Richtsätze werden da zur Berechnung genommen: 2018-2020 oder 2019-2021?
2) Kann man den Antrag stellen und einen Lohnzettel erst nächsten Monat abgeben (zB ich stelle den Antrag im Dezember und reiche dann den Lohnzettel vom Dezember erst im Jänner 2021 ein)?
2a) Mit welchen Richtsätzen würde es in diesem Fall gearbeitet werden (2018-2020 oder 2019-2021)?
3) Wenn man 2018 Miete bezahlt hat, welchen Wert der freien Station müsste man von der Miete abziehen: den für 2018 oder den aktuellen für 2020?
Mit freundlichen Grüßen,
Ich hab ein paar formale Fragen:
1) wenn man den Antrag auf die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Dezember 2020 stellt, welche Richtsätze werden da zur Berechnung genommen: 2018-2020 oder 2019-2021?
2) Kann man den Antrag stellen und einen Lohnzettel erst nächsten Monat abgeben (zB ich stelle den Antrag im Dezember und reiche dann den Lohnzettel vom Dezember erst im Jänner 2021 ein)?
2a) Mit welchen Richtsätzen würde es in diesem Fall gearbeitet werden (2018-2020 oder 2019-2021)?
3) Wenn man 2018 Miete bezahlt hat, welchen Wert der freien Station müsste man von der Miete abziehen: den für 2018 oder den aktuellen für 2020?
Mit freundlichen Grüßen,
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