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neuer Job und Arbeitsbewilligung

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  • lmaohh
    Junior Member
    Auslaender
    • 15

    neuer Job und Arbeitsbewilligung

    Guten Morgen,

    ich hab ein Job-Angebot erhalten und überlege es mir, den Job zu wechseln. Es stellen sich jetzt aber viele Fragen.
    1) Meine aktuelle Arbeitsbewilligung läuft Ende August aus, ich werde aber wahrscheinlich mit Juli kündigen. Dann erlischt ja diese und der neue Arbeitgeber muss einen neuen Antrag stellen, richtig?
    2) Kann das ein Problem werden, wenn der Job in einem anderen Bundesland ist ? Also nicht in dem, in dem ich wohne und hauptgemeldet bin. Ist es für AMS problematisch?
    3) Wie lange hat eigentlich AMS Zeit um die Arbeitsbewilligung (für Studenten) auszustellen bzw. Bescheid zu geben? Gibt es hier eine Frist?
    4) Wenn ich jetzt kündige, wird mir eine Menge an Urlaub und Überstunden ausbezahlt, wird diese für gesicherten Lebensunterhalt zählen (Staatsbürgerschaft)?
    5) Wie lange muss man gearbeitet haben, damit man Weihnachtsgeld bekommt? Wenn ich mit Juli bei anderem Arbeitgeber anfange, kriege ich etwas im November oder nicht?

    Beste Grüße
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    1 - neuer Job, neue BB
    2 - ist regional ein anderes AMS, stört nicht
    3 - 6 Wochen, und die daert es meist auch
    4 - ja
    5 - wird aliquot berechnet

    Grüsse
    Peter

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    • lmaohh
      Junior Member
      Auslaender
      • 15

      #3
      danke schön! und noch eine letzte Frage: wenn das Finanzamt Einkommenssteuer zurückerstattet, zählt das auch bei der Berechnung des gesicherten Lebensunterhalts?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Kommt darauf an, wofür: Im NAG-Verfahren eher nein, weil einmalig, im StbG-Verfahren schon, wenn Sie strikt Netto-cashflow verwenden

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        • lmaohh
          Junior Member
          Auslaender
          • 15

          #5
          Also im Staatsbürgerschaftsverfahren darf ich das dazu nehmen? Müssen die Behörden diesen Betrag berücksichtigen oder kann es sein, dass sie es nicht dazu zählen? Und in welchem Monat zählt das als Einkommen dann?

          danke im Voraus!
          Last edited by lmaohh; , .

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Wenn Sie den netto-CashFolw darstellen, in den Monat, in dem die Rückzahlung auf ihrem Konto eingeht.
            Aber: Wenn Sie sich damit nicht beschäftigen wollen - fragen Sie einen Steuerberater, was der CashFlow ist

            Grüsse
            Peter

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            • lmaohh
              Junior Member
              Auslaender
              • 15

              #7
              also ja ich werde 36 Monate darstellen, Monat für Monat netto (wenn ich es richtig verstanden hab, ist es dann Netto-CashFlow)
              keine Ahnung, ob wir über dasselbe sprechen und ob ich den Sinn dahinter verstanden hab (wsl nicht )
              Last edited by lmaohh; , .

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