Hallo liebe Community,
ich habe derzeit RWR Karte, und werde es nächstes Jahr verlängern bzw. Antrag für RWR—plus stellen. Dazu paar Fragen:
1. Als nächster aufenthaltstitel stelle ich den Antrag für RWR plus, oder gibt es andere Aufenthaltstitel die man beantragen kann?
2. für den ersten RWR plus Antrag, wird wieder die AMS Prüfung für durchführen ob es für die Stelle keine gleichqualifizierte arbeitssuchend vorgemerkte Arbeitskraft zu vermitteln gibt ? Auf der Seite migration.gv.at in dem Teil wann wird eine RWR plus ausgestellt steht geschrieben dass die Prüfung von AMS durgeführt wird, für mich unverständlich wofür sich das bezieht?
3. gibt es für RWR Plus Mindesthöhe für die Entlohnung?
4. Habe gelesen dass rwr plus für ein Jahr ausgestellt wird, oder für drei Jahre wenn ich schon 2 Jahre in AT niedergelassen bin und Modul 1 Integrationskurs gemacht habe. Im Zeitpunkt des Antrages werde ich 21 Monate in AT sesshaft sein, kann ich dann trotzdem 3Jahre Verlängerung bekommen? Ich habe vor 10 Jahren in AT Uni abgeschlossen, und war bis zum letzten Jahr im Ausland arbeiten, brauche ich in diesem Fall den Modul 1 zu machen, oder ist es nicht notwendig das ich ihn mache und trotzdem rwr plus auf 3 Jahre bekomme? In welchen Fällen wäre der Modul 1 nicht notwendig?
ich wünsche Euch einen schönen Sonntagabend,
Vielen Dank, LG
ich habe derzeit RWR Karte, und werde es nächstes Jahr verlängern bzw. Antrag für RWR—plus stellen. Dazu paar Fragen:
1. Als nächster aufenthaltstitel stelle ich den Antrag für RWR plus, oder gibt es andere Aufenthaltstitel die man beantragen kann?
2. für den ersten RWR plus Antrag, wird wieder die AMS Prüfung für durchführen ob es für die Stelle keine gleichqualifizierte arbeitssuchend vorgemerkte Arbeitskraft zu vermitteln gibt ? Auf der Seite migration.gv.at in dem Teil wann wird eine RWR plus ausgestellt steht geschrieben dass die Prüfung von AMS durgeführt wird, für mich unverständlich wofür sich das bezieht?
3. gibt es für RWR Plus Mindesthöhe für die Entlohnung?
4. Habe gelesen dass rwr plus für ein Jahr ausgestellt wird, oder für drei Jahre wenn ich schon 2 Jahre in AT niedergelassen bin und Modul 1 Integrationskurs gemacht habe. Im Zeitpunkt des Antrages werde ich 21 Monate in AT sesshaft sein, kann ich dann trotzdem 3Jahre Verlängerung bekommen? Ich habe vor 10 Jahren in AT Uni abgeschlossen, und war bis zum letzten Jahr im Ausland arbeiten, brauche ich in diesem Fall den Modul 1 zu machen, oder ist es nicht notwendig das ich ihn mache und trotzdem rwr plus auf 3 Jahre bekomme? In welchen Fällen wäre der Modul 1 nicht notwendig?
ich wünsche Euch einen schönen Sonntagabend,
Vielen Dank, LG
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