Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche seit einiger Zeit den unterschied zwischen den Aufenthaltstitel ( Familie ) und der Aufenthaltskarte ( Familie ) zu verstehen.
Meine Frau hat derzeit einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige. Es war ein langer Prozess und hat viel Kopfzerbrechen verursacht.
Ich habe jetzt allerdings von einer Bekannten erfahren, dass ihr Ehemann in Österreich eine Aufenthaltskarte beantragt hat und man da eigentlich nur das Verwandschaftsverhältnis nachweisen muss und man dann die gleichen Rechte hier hat wie jemand der einen Aufenhaltstitel Familien Angehöriger hat und man muss es nicht jährlich verlängern etc...
Gibt es da jetzt einen unterschied ? Bzw. wenn es einfacher ist eine Aufenhaltskarte zu bekommen, wieso nicht immer diesen Weg gehen?
Vielen Dank und liebe Grüße
ich versuche seit einiger Zeit den unterschied zwischen den Aufenthaltstitel ( Familie ) und der Aufenthaltskarte ( Familie ) zu verstehen.
Meine Frau hat derzeit einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige. Es war ein langer Prozess und hat viel Kopfzerbrechen verursacht.
Ich habe jetzt allerdings von einer Bekannten erfahren, dass ihr Ehemann in Österreich eine Aufenthaltskarte beantragt hat und man da eigentlich nur das Verwandschaftsverhältnis nachweisen muss und man dann die gleichen Rechte hier hat wie jemand der einen Aufenhaltstitel Familien Angehöriger hat und man muss es nicht jährlich verlängern etc...
Gibt es da jetzt einen unterschied ? Bzw. wenn es einfacher ist eine Aufenhaltskarte zu bekommen, wieso nicht immer diesen Weg gehen?
Vielen Dank und liebe Grüße
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