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Aufenthaltstitel vs Aufenthaltskarte

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    • 15

    Aufenthaltstitel vs Aufenthaltskarte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich versuche seit einiger Zeit den unterschied zwischen den Aufenthaltstitel ( Familie ) und der Aufenthaltskarte ( Familie ) zu verstehen.
    Meine Frau hat derzeit einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige. Es war ein langer Prozess und hat viel Kopfzerbrechen verursacht.
    Ich habe jetzt allerdings von einer Bekannten erfahren, dass ihr Ehemann in Österreich eine Aufenthaltskarte beantragt hat und man da eigentlich nur das Verwandschaftsverhältnis nachweisen muss und man dann die gleichen Rechte hier hat wie jemand der einen Aufenhaltstitel Familien Angehöriger hat und man muss es nicht jährlich verlängern etc...
    Gibt es da jetzt einen unterschied ? Bzw. wenn es einfacher ist eine Aufenhaltskarte zu bekommen, wieso nicht immer diesen Weg gehen?
    Vielen Dank und liebe Grüße
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    Es ist nicht frei wählbar ob man einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltskarte bekommen kann, Aufenthaltskarten sind für Angehörige von EWR oder Schweizer Bürgern (und in sogenannten Rückkehrerfällen von Österreichern, die im EU-Ausland gelebt haben), Aufenthaltstitel in allen anderen Fällen.

    Und ja, es gibt Unterschiede im Verfahren, der Gültigkeit etc.

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    • today
      Junior Member
      Auslaender
      • 15

      #3
      Danke für die Antwort, allerdings verstehe ich sie nicht ganz. Ich habe auch in einem Drittstaat für mehrere Jahre gelebt und als ich dann mit meiner Frau nach Österreich ziehen wollte, musste ich für sie den Aufenthaltstitel beantragen, man sagte uns nichts von den Karte. Bin etwas verwirrt. Oder ist das so, dass wenn man in einem EU Land einen Aufnethaltstitel hat und dann in ein anderes EU Land ziehen möchte, dass diese Karte genug ist?
      DANKE!

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      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #4
        Wenn sie in einem Drittstaat gelebt haben ändert sich nichts, egal welche Staatsangehörigkeit sie haben. Sie als Österreicher (lese ich zumindest so aus ihren alten Beiträgen und ihrer Fragestellung heraus) müssten in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz gelebt haben um für ihre Frau eine Aufenthaltskarte erhalten zu können.
        Last edited by insider; , .

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