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Aufenthaltstitel: Auslandsaufenthalte, Lücken im Versicherungsdatenauszug

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  • safyetou
    Member
    Auslaender
    • 42

    Aufenthaltstitel: Auslandsaufenthalte, Lücken im Versicherungsdatenauszug

    Guten Tag!
    Ich habe eine Frage: wenn jemand im Moment einen 3jährige Aufenthaltstitel als Familienangehöriger hat, wie lange darf sich die Person und in welchem Zeitraum im Ausland aufhalten? Macht es einen Unterschied, ob das nächste mal wieder 3 Jahre verlängert werden oder um einen unbefristeten Aufenthaltstitel angesucht wird?
    Zählt als Ausland nur außerhalb der EU und welche Daten werden als Beweis für einen Auslandsaufenthalt herangezogen?
    WIe sieht es mit Lücken im Versicherungsdatenauszug aus (wegen längerer Arbeitssuche nach Ersteinreise bzw. zwischenzeitliche Abmelung beim AMS während der Arbeitslosigkeit) Gibt es hier eine Grenze die problematisch wird?
    Vielen Dank!
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Bei mehr als 6 Monaten im Stück wird unter Umständen von der Aufgabe des Niederlassungswillens ausgegangen, das auf jeen fall vermeiden. Bei mehr als 6 monaten im Stück und mehr als 10 Monaten in den ersten 5 Jahren ist der Daueraufenthalt im Eimer. Solange ein befristetes Aufenthaltsrecht besteht, ist EU/non-EU egal, bei EU-Aufenthalten bekommt die Behörde ev. nicht alles mit. Stempel im PAss, Versicherungslücken, alles kann herangezogen werden - der meldezettel beweist nichts.
    Das Versicherungsproblem nach Ersteinreise und Ersttitel passt nicht zum bestehenden 3-jährigen.. bitte den konkreten Sachverhalt

    Grüsse
    Peter

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    • safyetou
      Member
      Auslaender
      • 42

      #3
      Danke für die rasche und informative Rückmeldung. Nach der Ersteinreise war ich beim Ehepartner mitversichert und habe erst nach 5 Monaten zu arbeiten begonnen, zählt diese Lücke auch? Wenn meine 3 Jahre enden, bin ich bereits 6 Jahre im Land (da ich 3 mal 1 Jahr und dann erst 3 Jahre bekommen habe) werden dann die letzten 5 Jahre oder alle 6 herangezogen? Wenn ich wieder 3 Jahre beantragen sollte und noch keinen Daueraufenthalt, wieviel Jahre werden dann herangezogen?
      In den 3,5 Jahren die ich jetzt da bin war ich ca. 2,5 Monate im Nicht-EU Ausland (auf 2 Mal verteilt, 1 Mal im Rahmen des Urlaubs also versichert und einmal nur mitversichert also Lücke) und habe eine Lücke von 1,5 Monaten, in denen ich mich vom AMS abgemeldet habe, aber in Ö war, was natürlich nicht beweisbar ist. In den nächsten 2,5 Jahren würden nach 2 Auslandsaufenthalte zu je 1,5 Monaten hinzukommen, wahrscheinlich mit Lücke...Ist das realistisch? Ich hoffe meine Darstellung war halbwegs klar, vielen Dank für die Unterstützung

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Zu den einfachen Fragen: Die Mitversicherung bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist schon ok und als Aufenthalt erklärbar - Sie werden Arbeit gesucht haben, Deutschkurse besucht, Vorstellungsgespräche absolviert - so weit, so belegbar/erklärbar.
        Für den Daueraufenthalt zählen die letzten 5 Jahre.

        Und jetzt zum unklaren teil: Wenn Sie erst 3,5 Jahre hier sind, waren Sie aber mittendrin länger weg. Dann fehlen Ihnen richtigerweise noch 1,5 Jahre, 2,5 + 1,5 + 1,5 Monate sind nie mehr als 10 und nicht 6 am Stück: Da wird der Daueraufenthalt nicht unmöglich

        Grüsse
        Peter

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        • safyetou
          Member
          Auslaender
          • 42

          #5
          Ja ich kann erst in 1,5 jahren benantragen, wollte mich aber schon erkundigen. wie viele jahre werden bei 3jährigem aufenthalt herangeozogen und wieviel darf hier fehlen? danke für die info!

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