Guten Tag!
Ich habe eine Frage: wenn jemand im Moment einen 3jährige Aufenthaltstitel als Familienangehöriger hat, wie lange darf sich die Person und in welchem Zeitraum im Ausland aufhalten? Macht es einen Unterschied, ob das nächste mal wieder 3 Jahre verlängert werden oder um einen unbefristeten Aufenthaltstitel angesucht wird?
Zählt als Ausland nur außerhalb der EU und welche Daten werden als Beweis für einen Auslandsaufenthalt herangezogen?
WIe sieht es mit Lücken im Versicherungsdatenauszug aus (wegen längerer Arbeitssuche nach Ersteinreise bzw. zwischenzeitliche Abmelung beim AMS während der Arbeitslosigkeit) Gibt es hier eine Grenze die problematisch wird?
Vielen Dank!
Ich habe eine Frage: wenn jemand im Moment einen 3jährige Aufenthaltstitel als Familienangehöriger hat, wie lange darf sich die Person und in welchem Zeitraum im Ausland aufhalten? Macht es einen Unterschied, ob das nächste mal wieder 3 Jahre verlängert werden oder um einen unbefristeten Aufenthaltstitel angesucht wird?
Zählt als Ausland nur außerhalb der EU und welche Daten werden als Beweis für einen Auslandsaufenthalt herangezogen?
WIe sieht es mit Lücken im Versicherungsdatenauszug aus (wegen längerer Arbeitssuche nach Ersteinreise bzw. zwischenzeitliche Abmelung beim AMS während der Arbeitslosigkeit) Gibt es hier eine Grenze die problematisch wird?
Vielen Dank!
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