Hallo,
Ich bin Drittstaatsangehörige und besitze seit Mai 2019 eine Aufenthaltskarte. Ich werde bald ins Ausland umziehen und nun gibt es die Frage, ob ich mich vor dem Umzug bei der MA35 abmelden muss? Ich weiß, dass eine Abmeldung bei der Meldeamt pflicht ist, aber muss ich auch die MA35 bekannt geben? oder gibt es keine gesetzliche Pflicht in diesem Fall?
Ich bedanke mich im Voruas.
LG, Sam
Ich bin Drittstaatsangehörige und besitze seit Mai 2019 eine Aufenthaltskarte. Ich werde bald ins Ausland umziehen und nun gibt es die Frage, ob ich mich vor dem Umzug bei der MA35 abmelden muss? Ich weiß, dass eine Abmeldung bei der Meldeamt pflicht ist, aber muss ich auch die MA35 bekannt geben? oder gibt es keine gesetzliche Pflicht in diesem Fall?
Ich bedanke mich im Voruas.
LG, Sam
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