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Aufenthalt Frau

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  • Italy2017
    Junior Member
    Auslaender
    • 8

    Aufenthalt Frau

    Hallo

    ich bin in einem Dilemma. Meine Frau und ich haben 5 Kinder gemeinsam. 1 Kind hat meine Frau aber in die Beziehung gebracht. Beide sind wir italienische Staatsbürger. Ich Südtiroler, sie aus dem Trentino.
    So, nun zum Problem.
    meine Frau ist manisch Depressiv mit narzisstisvhen Zügen. Sie schafft oft den Tag nicht ohne in ein tiefes Loch zu fallen. Wir sind 10 Jahre verheiratet, haben hier in Österreich das Ja Wort gegeben und nun möchte sie sich von mir trennen. Wir sind nsch italienischem Gesetz getraut.
    Da sie an die 20.000 € Schulden gemacht hat, denke ich würde sie nicht so leicht die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, oder?
    Meine Hoffnung ist daß sie eines Tages „normal“ wird oder zumindest ihre Störungen einigermaßen in den Griff bekommt und die Familie nicht in den Ruin treibt.

    Könnte sie in Österreich bleiben, wenn ja mit was für Kriterien?

    Danke schonmal im Voraus
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    Hat ihre Frau eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt für EU-Bürger?

    BTW: Das ist ein öffentlich zugängliches Forum, verbreiten sie bitte nur so viel Details wie zur Klärung des Sachverhalts notwendig sind, die Krankengeschichte ihrer Frau hat hier NICHTS zu suchen!

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    • Italy2017
      Junior Member
      Auslaender
      • 8

      #3
      Ah ok, danke für den Hinweis.
      Sie ist italienische Staatsangehörige. Daueraufenthaltsbrscheinigung dürfte die Einbürgerung sein? Die die man nach 5 Jahren beantragen kann? Nein, die hat sie nicht und dürfte auch nicht möglich sein daß sie die beantragen kann.

      Comment

      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #4
        Vergessen sie das Thema "Einbürgerung", zuerst muss geklärt werden welchen Status ihre Frau JETZT hat und was nach einer Trennung/Scheidung passieren kann/wird/muss.

        Welche Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthalts hat ihre Frau JETZT? Eine Anmeldebescheinigung für EU-Bürger oder die Bescheinigung des Daueraufenthalts für EU-Bürger? Eines von beiden muss vorhanden sein!

        Comment

        • Italy2017
          Junior Member
          Auslaender
          • 8

          #5
          Zitat von insider Beitrag anzeigen
          Vergessen sie das Thema "Einbürgerung", zuerst muss geklärt werden welchen Status ihre Frau JETZT hat und was nach einer Trennung/Scheidung passieren kann/wird/muss.

          Welche Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthalts hat ihre Frau JETZT? Eine Anmeldebescheinigung für EU-Bürger oder die Bescheinigung des Daueraufenthalts für EU-Bürger? Eines von beiden muss vorhanden sein!
          Hallo


          Anmeldebescheinigung hat sie.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            1. seit wann, und
            2. in welcher Kategorie (erwerbstätig/Ausbldung/sonstige - letztere wohl als Ehegattin von ihnen abgeleitet)?

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            • Italy2017
              Junior Member
              Auslaender
              • 8

              #7
              Seit 2014 und ja, von mir abgeleitet, da ich berufstätig bin und sie Hausfrau.

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              • Italy2017
                Junior Member
                Auslaender
                • 8

                #8
                Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                1. seit wann, und
                2. in welcher Kategorie (erwerbstätig/Ausbldung/sonstige - letztere wohl als Ehegattin von ihnen abgeleitet)?
                Sind das zu wenig Informationen, wie oben erwähnt?

                lg

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                • helpingshands
                  Moderator
                  Auslaender
                  • 15876

                  #9
                  Wenn Sie keine Zeit haben: Anwalt konsultieren

                  Comment

                  • Italy2017
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 8

                    #10
                    Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                    Wenn Sie keine Zeit haben: Anwalt konsultieren
                    Das war eine ernstgemeinte Frage weil man als Leihe vielleicht was übersehen hat ...

                    Comment

                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Wenn Sie immer ein Einkommen hatten, ist die Bescheinigung des Daueraufenthalts der nächste Schritt, dann kann nicht mehr viel passieren. (Für Sie aufgrund der Erwerbstätigkeit, für ihre Gattin aufgrund der Familiengemeinschaft).

                      Staatsbürgerschaft ist eine Frage der Sprachkenntnisse (Trentino ist schon lange nicht mehr "gelegentlich deutschsprachig") und möglicher Versagungsgründe: Da kann der Schuldenstand das Einkommen "gründlich beschädigen", aber s. oben.. notwendig ist sie nicht

                      Grüsse
                      Peter

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