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Aufenthaltstitel "Familienangehöriger": Gesicherte Lebensunterhalt

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  • Sam N.
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Aufenthaltstitel "Familienangehöriger": Gesicherte Lebensunterhalt

    Hallo,

    Ich bin Kanadier, 23, und meine Verlobte ist Österreicherin, auch 23. Wir haben die letzte drei Jahre in Kanada studiert und haben gerade da unsere Studium abgeschlossen. Wir heiraten bald und wöllen in Österreich studieren und arbeiten. Ich habe die Voraussetzungen schon gelesen und geforscht, aber gibt es etwas, dass mich noch verwirrt. Wer muss den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts zeigen? Muss ich, sie oder wir beiden den zeigen? Ich habe zurzeit keinen Job und sie auch nicht. Sie bekommt Arbeit in Österreich bald (wahrscheinlich) und wir haben in Kanada Teilzeit gearbeitet, aber darf ich mich noch nicht um einen Job in Österreich bewerben. Muss das Einkommen jetzt bestehen und aus Österreich sein?

    Danke für ihre Hilfe (und entschuldigen Sie bitte mein Deutsch).
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Sie müssen gemenisam EUR 1226 netto 12x im Jahr belegen. Das kann aus den verschiedensten Quellen kommen - Arbeitsvertrag für ihre Gattin, Arbeitsvorvertrag für Sie, Einkünfte aus anderen Quellen, Zuwendungen Dritter (sofern rechtsverbindlich), zumindest in gewissem Rahmen Vermögen.

    Solange Sie im Ausland arbeiten, können Sie nicht in Österreich leben, das ist das Problem mit dem Auslandseinkommen - theoretisch können Sie vom Home Office aus für den Auftraggeber westlich des Atlantiks arbeiten...

    Grüsse
    Peter

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    • Sam N.
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Danke, aber noch eine Frage dazu: Welche Quellen sind zulässig? Akzeptieren sie z.b. Unterstützung von der Eltern auch als andere Quellen der Einkünften oder nicht?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Dann, wenn sie rechtsverbindlich sind. In Österreich wäre das ein notarieller Unterhaltsvertrag, was in Kanda an einklagbarer, rechtsvebindlicher Erklärung möglich ist... bitte kanadischen Anwalt fragen.

        Grüsse
        Peter

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        • Sam N.
          Junior Member
          Auslaender
          • 3

          #5
          Klar, ich frage einen Anwalt im Kanada. Danke, Peter.

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