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alternatives Einkommen

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  • SarahM
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    alternatives Einkommen

    Hallo alle zusammen,

    Mein Mann ist Amerikaner und ich bin Österreicherin. In den letzten Jahren haben wir allerdings im Ausland gelebt. Nun wollen wir mit unserem Sohn nach Österreich zurück. Mein Mann hat bereits ein Jobangebot ab Dezember in Österreich, bei der gleichen Firma für die er seit 15 Jahren arbeitet. Im Vertrag steht ausdrücklich, dass das Jobangebot von seinem Visum abhängt. Bis Ende November ist er noch vertraglich an die Arbeit in den USA gebunden. Ich kümmere mich im Moment um unseren Sohn und gehe keiner Arbeit nach, demnach habe ich auch kein Einkommen.

    Bei der Botschaft wurde uns gesagt, dass wir den Antrag direkt bei der BH stellen sollen. Wir haben sämtliche Unterlagen zusammen NUR zwei Sachen können wir nicht regeln und das sind mein Einkommen und die Versicherung. Uns wurde empfohlen die Familienbeihilfe in Österreich zu beantragen, denn dadurch erhalten wir auch das Kinderbetreuungsgeld (=Einkommen) und somit sind auch mein Sohn und ich versichert.

    Das klingt ja alles ganz gut und wäre auch kein Problem, wenn ich nicht mit meinem Sohn bei meinem Mann in Amerika sein möchte. Das Finanzamt verlangt, dass wir 6 Monate ununterbrochen in Österreich sind, damit wir Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Sehen Sie da eine andere Möglichkeit, außer dass ich bis Dezember ohne Mann in Österreich bleibe? Wir können uns ja privat versichern, aber wie können wir das mit dem Einkommen regeln?


    Herzlichen Dank für Rückmeldungen.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Immer wieder spannend, was die Finanzämter erfinden. Im FLAG steht nichts von 6 Monaten. Herkommen, Wohnsitz anmelden, Familienbeihilfe und allenfalls Kinderbetreuungsgeld (Sie haben nicht geschrieben, wie alt ihr Sohn ist) beantragen.

    Die Teufelei sehe ich eher bei der Wartezeit auf den Aufenthaltstitel für ihren Gatten: Da die Behörde da Monate brauchen können & dürfen, würde ich den Antrag ehebaldigst bei der österr. Vertretunsgbehörde in den USA stellen. Ohne Aufenthaltsrecht auch kein Arbeitsmarktzugang.

    Grüsse
    Peter

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