Hallo liebes ausländer.at Team!
Ich möchte gerne ein WG- Zimmer an eine Diplomatin aus Südkorea vermieten. Es würde sich um eine 2er WG in einer 62qm Wohnung handeln.
Da sie in Kürze ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen muss, braucht sie den Nachweis auf den Rechtsanspruch auf eine Unterkunft.
Ich bin Hauptmieterin, aber nicht Eigentümerin der Wohnung. Ich kann daher natürlich keinen Mietvertrag ausstellen.
Ist es möglich, dass wir diese WG gründen und sie ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommt?
Ich möchte ihr gerne helfen, blicke aber bei der Rechtslage nicht durch.
Vielen Dank für eure Hilfe
vronika
Ich möchte gerne ein WG- Zimmer an eine Diplomatin aus Südkorea vermieten. Es würde sich um eine 2er WG in einer 62qm Wohnung handeln.
Da sie in Kürze ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen muss, braucht sie den Nachweis auf den Rechtsanspruch auf eine Unterkunft.
Ich bin Hauptmieterin, aber nicht Eigentümerin der Wohnung. Ich kann daher natürlich keinen Mietvertrag ausstellen.
Ist es möglich, dass wir diese WG gründen und sie ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommt?
Ich möchte ihr gerne helfen, blicke aber bei der Rechtslage nicht durch.
Vielen Dank für eure Hilfe
vronika
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