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wohngemeinschaft- nachweis des rechtsanspruch auf eine unterkunft

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  • veronikarenina
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    wohngemeinschaft- nachweis des rechtsanspruch auf eine unterkunft

    Hallo liebes ausländer.at Team!

    Ich möchte gerne ein WG- Zimmer an eine Diplomatin aus Südkorea vermieten. Es würde sich um eine 2er WG in einer 62qm Wohnung handeln.
    Da sie in Kürze ihre Aufenthaltsbewilligung beantragen muss, braucht sie den Nachweis auf den Rechtsanspruch auf eine Unterkunft.
    Ich bin Hauptmieterin, aber nicht Eigentümerin der Wohnung. Ich kann daher natürlich keinen Mietvertrag ausstellen.
    Ist es möglich, dass wir diese WG gründen und sie ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommt?
    Ich möchte ihr gerne helfen, blicke aber bei der Rechtslage nicht durch.

    Vielen Dank für eure Hilfe

    vronika
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Wohnrechtsvereinbarung können Sie abschließen, wenn kein ganz hartes Überlassungsverbot im Mietvertrag steht, und auch das ist nicht soo unverrückbar. Ich kenne den Mietvertrag nicht

    Nur: Warum braucht eine Diplomatin eine Aufenthaltsbewilligung? Die haben doch Legitimationskarten..

    Grüsse
    Peter

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